--><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=5> </font></font><div align="Justify">
Zu Punkt 1:
Dottore hat dazu mal was geschrieben. War es das?
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Dies gilt für die Eigentumstheorie nicht minder. Auch sie muss mit der Macht beginnen.
Selbst wenn man fremdmachtfreies Eigentum konstruiert, kann es sich nur um Eigentum
handeln, bei dem der Eigentümer und die Macht, also das de facto und de jure
zusammenfallen, wie bereits erwähnt.
Ein solcher Fall waren die Carolinas, die 1663 als „property“ bis zur spanischen Grenze
(Florida) von der Krone (Karl II.) komplett mit allen Rechten an sieben „Kapitalisten“
abgetreten wurde („in free and common soccage“). Dies als Gegenleistung für ihre
Unterstützung bei seiner Rückkehr auf den Thron, also ein fraglos machtinduzierter Vorgang
und durchaus vergleichbar mit dem Abtreten von Souveränität oder souveränen Rechten in
der europäischen Geschichte.
Dabei entstand so etwas wie eine Aktiengesellschaft, „the whole into eight equal Parts to be
divided“. Die Anteile wurden nur vererbt, nicht gehandelt. Das Land wurde jahrelang
bewirtschaftet, ohne das sich daraus eine gesonderte Geldwirtschaft abgeleitet hätte. Die
Privateigentümer sowohl der Souveränität (!) als auch des Landes als Privateigentum,
verkauften Landteile an Siedler, die in hellen Scharen herbeiströmten. 1729 kaufte die Krone
sieben der Anteile zurück, aber nicht, um das Privateigentum, sondern um die Souveränität (!)
über das inzwischen in Nord- und Süd-Carolina geteilte Gebiet wieder zu erlangen (Carolina
1729, 551):
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</div></td></tr></table>
<ul> ~ Macht, der Staat und die Institution des Eigentums</ul>
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