-->>@ Dottore & Euklid,
>Der wesentliche Grund in der heutigen Misere der o. g. Gesellschaften liegt in der Abhängigkeit von Ihren Auftraggebern und den rückläufigen anderen Märkten. (Das Beratungsgeschäft mußte nach Enron ausgegliedert werden.)
>Die Abhängigkeit definiert sich wie folgt:
>Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft vergibt den Auftrag.
Falsch, nach KontrAG:
- Bestellung (Wahl) durch die Gesellschafter (§ 318 Abs. 1 HGB bzw. § 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG)
- Beauftragung durch den Aufsichtsrat (soweit zuständig) bzw. durch die gesetzlichen Vertreter
>Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft verabredet mit dem Vorstand der Prüfungsgesellschaft immer kürzere Termine für die Erfüllung des Prüfungsauftrages.
Der druck kommt bei börsennotierten Unternehmen von den Aufsichtsbehörden.
>Wegen der Terminenge (2 bis 3 Monate nach Ende Geschäftsjahr), der immer aufwendigeren Steuergesetzgebung und der diversen Neuverflechtungen ergeben sich unfassbare Zustände für die Mitarbeiter der Prüfungsgesellschaften.
>Weder die Gewinn- und Verlustrechnung, die Debitoren oder Kreditoren noch das Verzeichnis des Anlagevermögens ist zum Zeitpunkt der Prüfung von der zu prüfenden Gesellschaft vorbereitet.
>Das gleiche gilt für die Tochtergesellschaften und die Beteiligungen der Töchter und der Mutter.
>Wie da eine konsolidierte Bilanz erstellt und testiert werden kann, bleibt für aussenstehende schleierhaft. (Das erfordert schon seherische Qualitäten![img][/img] )
>>>>Nach Insiderinformationen (Mitarbeiter der KPMG DÜsseldorf) werden daher immer häufiger sogenannte"Proforma Zahlen" zu Grunde gelegt (im Folgejahr zusätzlicher Abgrenzungsbedarf) und mit Schätzzahlen interpoliert.
>Zum Schluß wird dieses <font color=#FF0000>Ergebnis</font> über den Vorstand der Prüfungsgesellschaft dem Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft als <font color=#FF0000>vorab Entwurf</font> überreicht.
>Dort wird dann die später testierte Bilanz <fontcolor=#FF0000> A U S G E H A N D E L T </font>.
Kann ich nicht nachvollziehen. Was jedoch üblich ist, im Rahmen eines Fast Close, Prüfung zum Stichtag 31.12. wird im Wesentlichen auf den Vormonat abgestellt, die Prüfung zum Final erfolgt dann überwiegend durch Plausibilitätsprüfungen und Analyse der Veränderungen von Vormonat zum Final. Macht m.E. auch Sinn.
>Auf diese Weise konnten Balsam AG u. a. Bilanzbetrugsgesellschaften über Jahre nach aussen falsche Zahlen dokumentieren.
><font color=#008000>Da der überwiegende Teil der zur Prüfung vorgelegten Unterlagen"EIGENBELEGE" sind, ist das Testat der Bilanz einer börsengehandelten Aktiengesellschaft weit weniger Wert wie ein TÜV-Bericht zu einer KFZ-Hauptuntersuchung. Das Auto muß ja physisch vorgeführt werden! Das sogenannte Eigenkapital wird immer nur"NACHGEWESEN". Wie so ein Nachweis bei Gründung einer GMBH heute läuft, ist bekannt; -1 Kontoauszug-.</font>
>Der Vorstand der zu prüfenden Gesellschaft verabredet mit dem Vorstand der Prüfungsgesellschaft immer geringere Honorare unabhängig von dem Arbeitsaufwand und stellt für das Folgejahr den Anschlußauftrag in Aussicht. Hierdurch wir eine
>P R Ü F U N G
>im eigentlichen Sinne unmöglich.
>Man kennt das ja, wer die Musik bestellt, erklärt auch welchen Sound er hören will.
>OCJM
Auch wenn wir in Absurdistan leben, die Mehrheit der Prüfungen ist hiervon sicher nicht betroffen.
Egal.
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