-->Inflationsrate nach Lesart des statistischen Bundesamtes
Die Realität sieht jedoch ganz anders aus, besonders bei Monopolanbietern wie:
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Gesundheitskosten
kommumale Gebühren
Strom
Gas
Wasser
Schonsteinfeger
TÜV
Gerichtskosten
Anwaltskosten
Ordnungswidrigkeitsgebühren
Zustellgebühren der öffentlichen Hand
</font>
Fragt doch mal beim statistischen Bundesamt nach, wie so ein Warenkorb, der zur Ermittlung der veröffentlichten Zahlen, ermittelt wird und wann neue Gebühren und Kosten dort Berücksichtigung finden.
Bis heute sind, nach meiner Kenntnis, weder die Praxisgebühr, die Gebühren für Parkausweise in Anwohnerzonen oder OWI-Anzeigen enthalten.
Der Warenkorb wird nur alle paar Jahre angepaßt und enthält daher bis heute nicht die Kosten, die in den letzten 2 Jahren neu kreiirt wurden!!!!!!!!!!!!
Besser kann man keine Statistik manipulieren.
<font color=#FF0000>In Zeiten von Reformen werden Steuervergünstigungen gestrichen neue Abgaben kreiiert und alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, mit Bußgeldern belegt.
Diese Belastungen fließen in die Teuerungsrate überhaupt nicht ein.</font>
Nach meinen Kenntnissen waren die erhobenen Bußgelder während der Karnevalstage besonders in Düsseldorf nicht mehr in Prozent (Zuwachs zum Vorjahr) auszudrücken. (Ruhestörung, Unrinieren, Zigarette o. äh. wegwerfen). Auf über 500 Hektoliter Biebudenausschank kam 1 WC bei über 1 Mio Besuchern.
Das frühere Knöllchen (OWI wegen falschem Parken, z. B. in Anwohnerzonen), das 2001 mit DM 5,00 gehandelt wurde, kostet heute im Schnitt EURO 10,00 plus Porto und Verwaltungskosten EURO 5,80.
Die willkührliche Vermehrung dieser Flächen (und immer mehr Parkscheinauto-maten, die Parkgebühren einfordern, die höher als Wohnungsmieten sind), führt nicht nur zu erheblichen Mehreinnahmen der Kommunen, sondern behindert die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten besonders in Ballungsgebieten.
Selbst die gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigungen (berechtigen zum Parken/Halten im eingeschränkten Halteverbot = Kosten 100 bis 200 EURO je 3 Monate) kann dieses Dilemma nicht stoppen. Diese Genehmigungen gelten immer nur in EINER Gemeinde. Für auswärtige Handwerker sind solche Genemigungen selten oder garnicht verfügbar.
Immer mehr Handwerksbetriebe lehenen daher Arbeiten unter EURO 500,00 in Anwohnergebieten ab, da diese sich wegen möglicher Abschleppkosten nicht mehr rechnen.
Selbst die NAmietung öffentlicher Flächen über Ausnahmegenehmigungen ist heute kaum noch realisierbar. Neben dem unvertretbaren Aufwand und der Beschilderung muß man diese Flächen noch einzäunen, da diese ansonsten zugeparkt werden und die Räumung (Abschleppen) nicht mehr von der Polizei durchgeführt werden. Das Ordnungsamt ist bei Bedarf nicht erreichbar.
2000 kostete Abschleppen noch DM 120,00 und 20 bis 40 DM OWI, heute 180,0 EURO und 40 bis 80 EURO.
OCJM
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>Lebenshaltung etwas teurer
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>Die Lebenshaltungskosten in Deutschland sind im Februar wohl wie erwartet etwas gestiegen. Erste Daten aus den Bundesländern zeigten aber auch, dass der starke Euro die Inflation im Jahresvergleich bremste. Im Vergleich zum Januar kletterten die Verbraucherpreise in Sachsen und Bayern nach Angaben der Statistischen Landesämter jeweils um 0,2 Prozent. Die Inflationsrate schwächte sich dennoch auf 0,8 beziehungsweise 1,0 Prozent ab. In dieser Woche veröffentlichen sechs Bundesländer Preisdaten, auf deren Basis das Statistische Bundesamt dann die vorläufige Teuerung für Deutschland berechnet. Im Januar waren die Preise zum Vormonat um 0,1 Prozent und um 1,2 Prozent zum Vorjahr gestiegen. dpa
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