Toby0909 22.03.2004, 15:23 |
SCHEISS FINANZAMT!![]() |
-->Sorry für den Kraftausdruck. Aber jetzt geht mir echt der Sack ab. |
JLL 22.03.2004, 16:44 @ Toby0909 |
Re: Wenn man mal das halbe Häusel mit 50 Euro abzieht, dann... |
-->kommt man auf rd. 250 Euro für 12 qm, oder 20,83 Euro pro qm (in richtigem Geld waren das mehr als 40 DM/qm). Mit einer solchen Miete dürftest Du der erste Mietwucherer ohne Gewinnerzielungsabsicht sein - das ist zumindest mal was Neues. Frag' doch mal den zuständigen Beamten - ganz höflich versteht sich -, ab welchem Quadratmeterpreis bei ihm die Gewinnerzielungsabsicht beginnt. |
ManfredF 22.03.2004, 18:06 @ Toby0909 |
kann auch anders laufen |
-->kürzlich kam ein Brief vom Finanzamt: |
EM-financial 23.03.2004, 00:25 @ Toby0909 |
denen steht das Wasser bis zum Hals |
-->in diesem Jahr sollte das Defizit abnehmen, doch stattdessen tun sich immer neue Löcher auf. Die Pleiten nehmen dann noch die letzten Steuern im Unternehmenssektor weg und jetzt holt man sich das Geld bei den Privatleuten mit Wohneigentum. |
Euklid 23.03.2004, 08:41 @ EM-financial |
Re: denen steht das Wasser bis zum Hals |
-->Da triffst du doch sicher den falschen. |
Tassie Devil 24.03.2004, 11:19 @ Toby0909 |
Re: @Toby: SCHEISS FINANZAMT! |
-->>Sorry für den Kraftausdruck. Aber jetzt geht mir echt der Sack ab. |
Toby0909 24.03.2004, 11:45 @ Tassie Devil |
@TD das mit der"Dienstaufsicht" habe ich schon gemacht... |
-->ein gewisser Oberamtsrat aus dem bayerischen Finanzministerium hat sich schnell und unkompliziert meiner Sache angenommen... |
Tassie Devil 24.03.2004, 12:15 @ Toby0909 |
Re: @Toby: noch ein Tipp |
-->>ein gewisser Oberamtsrat aus dem bayerischen Finanzministerium hat sich schnell und unkompliziert meiner Sache angenommen... |
fridolin 24.03.2004, 12:24 @ Tassie Devil |
@TD: Frage |
-->Noch ein Tipp: wenn das FA nicht so spurt, wie Du das willst, dabei jetzt einmal unterstellt, dass Du nicht echt haarstraeubende Dinge durchzudruecken beabsichtigst, dann verlange von ihnen grundsaetzlich nach Deinem schriftlich irgendwie begruendeten Einspruch/Widerspruch, der ggf. durchaus einer etwas eigenwilligen kuenstlerisch anmutenden Argumentation folgen mag, eine tiefgehend detaillierte und gleichzeitig schluessige Begruendung ihres Festhaltens an ihrer Entscheidung, gegen die sich Deine schriftliche Begruendung wendet, und drohe im Falle der Ermangelung grundsaetzlich umgehende Dienstbeschwerde an. |
Tassie Devil 24.03.2004, 15:12 @ fridolin |
Re: @Fridolin: Antwort |
-->><font color=#0000FF>Spielst Du dabei auf den"Lästigkeitseffekt" an? Sprich, Sachbearbeiter kann entweder ohne großen Arbeitsaufwand dem Begehren des Antragstellers folgen, oder er muß mit erheblichem Zeitaufwand eine schriftliche Begründung für die Ablehnung formulieren? |
off-shore-trader 24.03.2004, 13:01 @ Toby0909 |
Musterklagen vom Bund der Steuerzahler - Spekulationsgewinne |
-->Der Link unten verweist auf die aktuellen Musterprozesse, die vom Bund der Steuerzahler angestrebt wurden, u.a. auch zu Spekulationsgewinnen. Bei ähnlich gelagerten Fällen einfach Einspruch einlegen und auf die anhängigen Verfahren verweisen. |