--><font color=#FF0000>Hier die aktuelle Info zu der Sendung von Plusminus vom 23.03.04</font>
Investitions-Bremse
„Steuerkatastrophe“ gefährdet Tausende deutscher Unternehmen
Von Holger Balodis und Dagmar Hühne
Eine Steuergesetzänderung treibt möglicherweise Tausende deutscher Unternehmen in den Ruin. Von der Ã-ffentlichkeit bislang nahezu unbemerkt gilt seit 1.1.2004 ein neuer § 8a des Körperschaftssteuergesetzes, also jenes Gesetzes, das festlegt, welche Steuern vor allem GmbHs und Aktiengesellschaften zahlen müssen. Theoretisch betroffen: rund 800.000 Unternehmen mit diesen Rechtsformen.
Wen trifft es?
Probleme bekommen insbesondere mittelständische Unternehmen, die sich ganz überwiegend die Rechtsform einer GmbH gegeben haben. Betroffen sind insbesondere jene Unternehmen, auf die folgende Kriterien zutreffen:
1. Die Eigenkapitalquote liegt unter 40 Prozent. Dies trifft auf nahezu alle deutschen Unternehmen zu.
2. Die Zinsbelastung für Bankkredite beträgt über 250.000 Euro pro Jahr. Dies ist je nach Zinssatz schon bei einem Kreditvolumen von wenigen Millionen Euro erreicht. Das ist für den Mittelstand keine ungewöhnliche Größenordnung bei Investitionen. Insbesondere aber alle Unternehmen in der Wohnungswirtschaft, die eine traditionell hohe Fremdfinanzierungsquote haben, sind betroffen.
3. Ein wesentlicher Gesellschafter der GmbH bürgt bei der Bank persönlich für den Bankkredit. Auch dies trifft auf nahezu alle Bankfinanzierungen zu. Banken geben GmbHs grundsätzlich nur dann Kredite, wenn ein Gesellschafter persönlich hierfür bürgt. Dies trifft möglicherweise auch für kommunale Wohnungsbaugesellschaften zu, wenn die Stadt als Gesellschafter eine Bankbürgschaft abgibt.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bestätigte, dass damit ein sehr großer Teil der deutschen Unternehmen betroffen sind. Es handele sich - so der BDI-Steuerexperte Dr. Christian Kaeser - um „eine der größten Steuerkatastrophen der letzten Jahre“.
Wie wirkt das Gesetz?
Der neugefasste § 8a KstG kann innerhalb kurzer Zeit ein Unternehmen, auf das die oben angeführten Bedingungen zutreffen, in die Insolvenz treiben. Hauptgrund: Zinsaufwendungen sind nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Statt dessen erhöhen die an die Bank abfließenden Zinsen rein rechnerisch den Unternehmensgewinn. So entstehen „fiktive Gewinne“ die voll versteuert werden müssen. Diese Unternehmen müssen dann weit mehr Steuern zahlen, als sie erwirtschaften und stehen nahezu zwangsläufig vor der Insolvenz.
Außerdem gelten die an die Bank fließenden Zinsen als so genannte „verdeckte Gewinnausschüttungen“ und sind beim Gesellschafter der GmbH grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Obendrein ist auf die Zinsen ebenfalls beim Gesellschafter möglicherweise noch Kapitalertragssteuer fällig. Dies führt alles in allem dazu - da ja auch die Zinsen bei der kreditgebenden Bank versteuert werden - dass Zinszahlungen die unter den neuen § 8a fallen einer Doppelt- oder gar Dreifachbesteuerung unterliegen.
Der von [plusminus befragte Körperschaftssteuerexperte Professor Norbert Herzig (Universität Köln) hält diese Mehrfachbesteuerung für verfassungswidrig. Das Gesetz erweise sich als Investitionsbremse ersten Ranges und müsse dringend geändert werden.
Banken ziehen Notbremse
Die vom § 8a betroffenen Unternehmen geraten fast zwangsläufig in die Verlustzone. In dieser Situation kommt noch verschärfend hinzu, dass ein solches Unternehmen vermutlich keine Kredite bekommen wird.
Nach Recherchen von [plusminus überprüfen derzeit alle deutschen Banken, welche Unternehmen und damit welche laufenden Kredite von der neuen Gesetzgebung betroffen sind.
Die von §8a betroffenen Unternehmen verlieren dramatisch an Bonität. Wer dauerhaft Verluste macht, gilt nicht mehr als kreditwürdig. Im schlimmsten Fall würden sogar bestehende Kredite gekündigt. Bankdirektor Heinz Gommans (Volksbank Krefeld) erklärte in [plusminus: „Wir können den betroffenen Mittelständlern die dringend benötigten Kredite nicht mehr geben können, auch wenn wir sie gerne gewähren würden, weil die Gesetzeslage uns dazu zwingt.“
Warum wurde das Gesetz gemacht?
Mit dem §§ 8a KstG in der alten Fassung sollte ausschließlich ausländischen Steuertricksern das Handwerk gelegt werden. Diese hatten in der Vergangenheit einer von ihnen gegründeten GmbH Kredite gegeben und die Zinszahlungen dazu benutzt, um die Gewinne der GmbH auf „Null“ zu bringen. Damit der deutsche Fiskus nicht leer ausgeht, hatte der Gesetzgeber vor rund zehn Jahren den § 8a in der alten Fassung beschlossen: Gibt ein Ausländer einer deutschen GmbH einen Kredit, sind die Zinsen nicht steuerlich absetzbar.
Das Bundesfinanzministerium begründet die aktuelle Neufassung des § 8a so: „Die Änderung... war erforderlich geworden, nachdem § 8a Körperschaftssteuergesetz in der alten Fassung... für europarechtswidrig erklärt worden war.“ Tatsächlich hatte der Europäische Gerichtshof den § 8a in der alten Fassung gekippt und einheitliches Recht für In- und Ausländer gefordert.
Der Gesetzgeber hat nun aber das für Ausländer geltende Recht auf Inländer übertragen. Damit trifft der neue § 8a den gesamten deutsche Mittelstand und führt dort zu einer Doppelt- bzw. Dreifachbesteuerung.
Experten der führenden deutschen Wirtschaftsverbände weisen darauf hin, es wären gesetzliche Regelungen möglich gewesen, die gezielt nur den Missbrauch bekämpfen. Nach ihrer Ansicht sollte der neue § 8a nur jene Fälle regeln, in denen ein Gesellschafter- ganz gleich ob In- oder Ausländer- seiner GmbH selbst einen Kredit gewährt. Damit wäre die Problematik bei verbürgten Bankkrediten außen vor geblieben.
BDI-Experte Dr. Christian Kaeser betont: „Der Gesetzgeber hätte hier das Skalpell nutzen sollen, statt mit der Schrotflinte zu schießen.“
Was muss geschehen?
Die acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft fordern in einer gemeinsamen Eingabe vom 15.3.2004 an das Bundesfinanzministerium (siehe unten) die sofortige Aufhebung von § 8a Körperschaftssteuergesetzes in der neuen Fassung. Das Gesetz verfehle den gesetzgeberischen Zweck und bewirke „eine sinnwidrige und uferlose steuerliche Einschränkung der Fremdfinanzierung“ und stelle „sowohl für den traditionell eigenkapitalschwachen deutschen Mittelstand als auch für größere und große Unternehmen eine erhebliche Belastung dar.“
Das Bundesfinanzministerium hält jedoch bislang an dem beschlossenen Gesetz fest. Man wolle - so teilt das Ministerium [plusminus mit - statt dessen eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die prüfen soll, inwieweit man den Schaden für die deutsche Wirtschaft im Wege von Anwendungserlassen begrenzen könne.
Steuerexperte Professor Norbert Herzig hält dies nicht für ausreichend. „Man kann sich nicht mit Anwendungserlassen um ein bestehendes Gesetz herum mogeln.“ Das Gesetz sorge bereits jetzt für eine erhebliche Verunsicherung, wirke als enorme Investitionsbremse und könne nur durch seine Abschaffung korrigiert werden.
Link:
Eingabe der acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft
Anschreiben KStG.pdf (102 Kb)
WDR
[plusminus
Appellhofplatz 1
50667 Köln
E-Mail: plusminus@wdr.de
<font color=#FF0000>Wenn man das zu ende denkt, dann dürften als nächstes die Hypothekenzinsen für den Häuslebauer nicht mehr absetzbar sein.
Bei weiterem Finanzbedarf kann Eichel ja dann auch noch die für den eigenen Haushalt erbrachten Leistungen fiktiv besteuern. Als da wären:
ehelicher Beischlaf mit Kindererzeugungsabsicht
ehelicher Beischlaf ohne Kindererzeugungsabsicht
Kindererziehung
unehelicher Beischlaf mit Kindererzeugungsabsicht
unehelicher Beischlaf ohne Kindererzeugungsabsicht
Haushaltsarbeiten
Einkäufe tätigen
Instandhaltung von Haus und Hof
Tapezieren
Klingelschild an der Haustür anbringen
Einkommensteuererklärung erstellen
Lieber Michel, wie lange brauchst du noch, bis du der Berliner und Brüsseler Paria ein Licht aufsteckst?
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ocjm
schlaflos in düsseldorf[img][/img]
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