-->Hi zusammen,
Die Deutsche Post AG behandelt Pressesendungen, die den Zustellern als nicht zustellbar erscheinen, folgendermaßen:
Die Postbediensteten nehmen die Zeitschrift aus der Hülle und werfen sie in den Müll. Dann schneiden sie die Anschrift des Adressaten aus dem Umschlag aus und befördern diesen Abschnitt - zusammen mit einem Stempel und einem handgearbeiteten Kreuzchen ("verzogen, verstorben, versonstwas") - in einen neuen, posteigenen Umschlag. Auf den schreiben sie dann von Hand die Adresse des absendenden Verlages drauf, kleben ihn zu und schicken das fertige Werk an den Verlag. [img][/img]
Auf die Frage nach dem Sinn dieses Unsinns wurde mir mitgeteilt, dass solche"unzustellbaren" Sendungen dazu hergenommen würden, um den Inhalt routinemäßig auf die korrekte Deklaration in der verlegerseitigen Pressepostabrechnung zu überprüfen.
Was noch schlimmer daran ist: Pressesendungen werden bei Umzug im Regelfall selbst dann nicht an die neue Adresse weitergeleitet, wenn der Post ein Weiterleitungsauftrag des Empfängers vorliegt.
Der Adressat aber sieht in Folge des korrekt gestellten Nachsendeantrages logischerweise keinen Handlungsbedarf.
Wenn ein Bezieher sich bei der Post darüber beschwert, dass sein Eigentum im Reißwolf landete, verweist die Post den Kunden an den Verlag, der aber seiner Leistungspflicht ja längst Genüge getan hat.
Der Verlag selber stimmt diesen merkwürdigen Gepflogenheiten zu, indem er den Pressepostvertrag unterschreibt.
Damit ein Verlag überhaupt an diesem Verfahren teilnehmen kann, muss er bestimmte Bedingungen erfüllen. Eine davon ist die Zahlung einer jährlich fälligen Grundgebühr. Diese betrug im Jahr 1996 DM 1000.-, stieg dann mit der Einführung des EURO auf E 750,- und in diesem Jahr erneut auf E 900.- Hinzu kommen die Stückporti, versteht sich...
Eine ernst zu nehmende Konkurrenz ist leider ebensowenig in Sicht wie die begründete Hoffnung, dass Postens sich einfach einer einer normalen Waage bedienen könnten.
Gruss von Gundel
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