-->Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans
Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will
der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.
Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider
nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.
Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar
nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Ã-ffentlichen
Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in
Deutschland noch möglich ist.
Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn
schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das"Schwarzsehen" lediglich den
Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer
Geldbuße geahndet werden.
Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der
Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht -
denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit
und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.
Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die
GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:
Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die
GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso-
Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die
Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss die GEZ,
die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel
zuzürckgreifen.
Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der
GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der
andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so
wild droht.
Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das
"Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den
Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da
Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen
macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und
langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch,
denkt sich Hans- Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen.
Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen
rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste
die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die
Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind.
Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss,
hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die Ablage Rund.
Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt:
der Rundfunkgebührenbeauftragte auch"Scherge" genannt. Umso wichtiger das
sich Hans nochmal genau informiert hat.
Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich
gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im
Auftrag der GEZ Jagd auf Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.
Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen
nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu
reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn
diese mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des
Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück
noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des
Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu
einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geräte natürlich
letzte Woche auf einem Flohmarkt"irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er nicht
mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen.
Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:
Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein
bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher
von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss,
dass das Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes
Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertig.- und es auch zu
einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren
Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des
Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein"spannern" des
Schergen oder von 2 Schergen oder ein Fotoals"beweis" lässt sich gerade mal
als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ
auch gar nicht scharf ist.
Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine
Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser"new-economy" Schergen
erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.
Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da
die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so
schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab."Geräte
ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per
Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2
Monaten wieder Schwarzseher.
"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für
Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten
die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele gleichgesinnte. knapp
10% der Bevölkerung sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte Haushalt
sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des
Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung- das passiert, weil die
meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die
Drohungen und den"Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die
hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans
hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum
nächsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur
nächsten Schergen Gebiets- Neuzuweisung.
.........PS Denkt aber an ein evtl. sichtbares Autoradio welches als Beweis
dienen kann
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