Cichetteria 29.03.2004, 18:51 |
Fallstricke im Erbschaftsfall an minderjährige Kinder![]() |
-->man sollte nicht erst dann denken, wenn es zu spät ist... |
Easy 29.03.2004, 19:05 @ Cichetteria |
Re: Fallstricke im Erbschaftsfall an minderjährige Kinder |
-->Ist völlig in Ordnung. Falls der überlebende Ehepartner Sozialhilfeempfänger ist würde nämlich das Sozialamt angedackelt kommen und alles abzocken. So würden die Kleinen dann leer ausgehen und die Bonzen hätten mehr zum verteilen. |
LenzHannover 30.03.2004, 02:29 @ Cichetteria |
und an das gemeinsame Konto kommt man auch nicht mehr:-( (o.Text) |
--> |
fridolin 30.03.2004, 10:21 @ LenzHannover |
Frage: gemeinsames Konto? |
-->Was soll"gemeinsames Konto" denn heißen? |
Popeye 30.03.2004, 10:29 @ LenzHannover |
Re: und an das gemeinsame Konto kommt man auch nicht mehr |
-->Vollmacht des Überlebenden muss über den Tod hinausgehen damit er verfügungsberechtigt bleibt. (So war's jedenfalls vor einiger Zeit als ich dies mal geprüft hatte.) |