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<font size="4">Anwalt Anleger bei Topinvest der Deutschen Bank falsch beraten </font>
Heidelberg - Der Deutschen Bank drohen nach Angaben des Heidelberger Anwalts Kai Spirgath massive Probleme mit ihrem Vermögensverwaltungsprogramm Topinvest.
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main habe sich ein Ehepaar, das durch Topinvest in zwei Jahren 85 000 Euro Verlust erlitten hatte, mit der Deutschen Bank bereits auf 68 000 Euro Schadenersatz verglichen, teilte der Anwalt der Kanzlei Bornemann-von Loeben mit. Dies könne eine Klagewelle nach sich ziehen. Die Bank habe es offenbar massenhaft versäumt, die Kunden über ihre Risikobereitschaft zu befragen.
Weil dies nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zum Schutz des Verbrauchers vorgeschrieben sei, müsse die Bank den Anlegern die Verluste bei Topinvest erstatten, sagte Spirgath. Dem Anwalt zufolge hatte die Deutsche Bank ihren Beratern bei der Anlageberatung mit ihrem Standardprogramm zur Vermögensverwaltung offensichtlich die Vorgabe gemacht, dass die vorgeschriebene Einteilung des Kunden in eine Risikogruppe nach dem WpHG nicht erfolgen sollte. Dementsprechend dürfte sich, wie auch in dem vor dem Frankfurt Gericht verglichenen Fall, auf vielen Erhebungsbögen zur ordnungsgemäßen Beratung keine Risikoeinstufung der Anleger oder lediglich der Hinweis"ohne, da Topinvest" befinden.
Die Deutsche Bank habe zwar versucht, dieses schwere Beratungsversäumnis damit zu rechtfertigen, dass Topinvest in verschiedenste DWS-Investmentfonds investiere und deshalb eine Risikoeinstufung gar nicht möglich sei. Laut Spirgath entschuldige dies jedoch die unterlassene Risikoeinstufung des Anlegers nicht."Die Bank ist zur anlegergerechten Beratung verpflichtet, was eine Zuordnung des Kunden zu einer maximalen Wertpapierrisikoklasse in jedem Fall umfasst." Das Frankfurter Gericht habe der Bank deshalb zum Vergleich geraten und signalisiert, dass sie den Fall verlieren würde. [b][i] AFP
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