--><font size="5">GAU für Filmfonds Mediastream IV </font>
Fiskus verweigert Steuersparmodell die Verlustzuweisung -
4600 Anleger betroffen
von Leo Fischer
München - Dass ein Film floppt, bildet nicht das Worst-Case-Szenario eines Filmfonds. Zum größten anzunehmenden Unfall (GAU) kommt es, wenn der Fiskus die Verlustzuweisungen verweigert. Und genau das ist jetzt beim Mediastream IV, dem im vorigen Jahr platzierten Filmfonds des Düsseldorfer Initiators Ideenkapital (Eigenkapital: 145 Mio. Euro), passiert.
Das zuständige Betriebsstätten-Finanzamt München III hat mit Schreiben vom 25. März mitgeteilt, dass es dem Antrag des Fonds Mediastream IV auf vorläufige Verlustanerkennung nicht entspricht.
Der Fonds hatte den Anlegern ein negatives Steuerergebnis für 2003 in Höhe von 130 Prozent in Aussicht gestellt. Mit einer Bareinlage von 100 000 Euro hätte der Anleger also sein steuerpflichtiges Einkommen um 130 000 Euro vermindern können, wenn das Finanzamt mitgespielt hätte.
Und zunächst schien alles gut zu gehen. Auf eine Voranfrage des Initiators teilte das Münchner Finanzamt am 20. März 2003 mit:"Die von der Fonds KG zu tragenden Herausbringungskosten für die Kinoauswertung der Filme in Nordamerika qualifizieren sich als Vertriebskosten und damit als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben". Allerdings: Die Auskunft war unverbindlich. Jetzt verlangt das Finanzamt, diese Aufwendungen über zehn Jahre abzuschreiben. Zehn Jahre lang zehn Prozent sind für den Anleger, der sein steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2003 drücken wollte, völlig uninteressant.
Bei den so genannten Herausbringungskosten handelt es sich um Vermarktungskosten, also Kosten für Werbung und Marketingkampagnen. Darin bestand der Piff des Mediastream IV: Er beteiligte sich nicht an den Herstellungskosten eines Films, sondern lediglich an der Vermarktung. Der Mediastream IV wurde im Vorfeld (Juni 2003) des zu erwartenden Medienerlasses (vom 1. August 2003) konzipiert, von dem härtere Bedingungen für die Herstellereigenschaft des Anlegers erwartet wurden.
Und so kam es auch: Nur durch Anleger bestimmte Fonds, bei denen die Kommanditisten über den Filmstoff und die Herstellung des Films mitentscheiden, können noch die hohen Steuervorteile geltend machen. Christian Middelberg, Vorstand der Ideenkapital Media Finance AG, damals über den Mediastream IV:"Das Konzept hat den Vorteil, dass die Herstellereigenschaft nicht zu berücksichtigen ist." Ideenkapital war seiner Sache völlig sicher. Denn man hatte noch einen Übergangsfonds in der Schublade, mit dem ohne Probleme die erwünschten Steuervorteile zu erzielen waren.
Schon im November 2003, als der Verkauf auf Hochtouren lief, kamen Gerüchte auf, dass das Bundesfinanzministerium, den Vermarktungsfonds zu Fall bringen wollte. Damals, so beteuern die Ideenkapitalvertreter, habe das Finanzamt München III noch einmal die steuerliche Anerkennung der Verluste bestätigt. Offensichtlich hat der Druck aus Berlin zu einem Umdenken geführt. Dort herrscht die Befürchtung, dass reihenweise Fonds nach solchen Konzepten auf den Markt kommen könnten. Bislang war der Mediastream IV aber das einzige Investmentmodell.
"Eine unterschiedliche Behandlung der Kosten für die Herstellung des Films und seine Vermarktung macht keinen Sinn und entspricht eigentlich auch nicht der gängigen Rechtssprechung", meint Michael Oehme, Vorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Eine Lanze für den Vermarktungsfonds brach noch kürzlich Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin:"Besser scheint mir die Idee zu sein, Filmfonds nicht als Produktions- sondern als Vermarktungsfonds zu konzipieren". Beck, der die Denkweise der Finanzverwaltung eigentlich gut kennt, glaubte, dass dieses Konzept mehr Rechtssicherheit b
Betroffen von dem offensichtlichen Sinneswandel im Finanzamt München III sind 4600 Anleger. Letztlich tragen sie den Schaden, denn der Prospekt enthält wie üblich den Risikohinweis, dass"sich steuerliche Vorschriften bzw. die entsprechende Anwendungspraxis der Finanzverwaltung ändern können."
Letztlich wäre dieser Schaden vermeidbar gewesen, wenn eine verbindliche Auskunft des Finanzamts München III vorgelegen hätte. Doch die dürfen Steuersparmodellen nicht erteilt werden. Verunsicherung ist schon lange die Strategie der Finanzverwaltung gegen Steuersparer. Für Filmfonds nach dem neuen Medienerlass müsste eigentlich eine verbindliche Auskunft erteilt werden dürfen, meint Beck. Aber auch hier mauert die Finanzverwaltung.
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