-->hallo
irgendwann wurde schon mal danach gefragt.Mir ist klar, ein wenig hippes Thema,
aber wie schrieb gestern wieder einer so richtig"und am Ende sind wir alle tot..."
Wenn das Thema in seinem bösen Realismus nicht trendy hierein passt -ok bitte löschen.
Ich komme darauf zurück, weil mich interessiert, ob schon jemand traurige, oder gar gute (wenn man hier von gut überhaupt sprechen kann) Erfahrungen mit solcher Patientenverfügung gemacht hat, die ja nichts anderes ist, als dem Arzt zu verbieten, einen (sich also!) an Schläuche, Kabel, Sonden etc angeschlossen dahinvegetieren zu lassen
Ich weiss, es ist ein komplexes Thema. Und e jünger man ist,um so vermeindlich absurder klingt es und es wird verdrängt. Ich beispielsweise verdränge es schon lange Jahrzenhte. Aber der nächste Volldepp kann heute Nachmittag schon um die nächsten Ecke gebogen kommen...
Augenscheinlich ist es ja gar nicht so einfach, Mediziner von ihrem „Zwang/Pflicht“ zur Lebenserhaltung zu entbinden bzw. per Befehl zu stoppen. Im als Weltmeister im Komplizieren bekannten Deutschland natürlich noch am allerkompliziertesten.
Ich habe mal einen Ausriss kopiert, sowie eine Downloadmöglichkeit dieser Verfügung sowie eine Ärztezeitung-Adresse, aus der die ganze Problematik dieses Themas hervorgeht.
Man macht sich leider meist nur realistische Gedanken über solch ein Thema, wenn es zu spät ist.
Deswegen meine Bitte um Meldungen, die vielleicht aus der Praxis erzählen können.
<font ="5">Patientenverfügung</font>
Ich,.................................
geb. am.............wohnhaft in.............
treffe schon jetzt für die letzte Phase meines Lebens folgende Verfügung:
Ich verfüge gegenüber meinen Ärzten, dem Alten- oder Pflegeheim, in dem ich im entscheidenden Zeitpunkt ggf. wohne, sowie gegenüber jedem, der sonst Entscheidungen über meine Person zu treffen hat, folgendes:
Ich wünsche einen menschenwürdigen Tod und bitte meine Ärzte, Angehörigen und Pfleger, mir dabei beizustehen.
Für den Fall, dass bei mir eine schwere, irreversible Schädigung lebenswichtiger Organe, insbesondere des Gehirns, eintritt, die mir nach übereinstimmender Überzeugung der behandelnden Ärzte ein Leben bei Bewusstsein unmöglich machen wird, wünsche ich keine weiteren intensiv-medizinischen Maßnahmen, die mein Leben verlängern.
Dies schließt ausdrücklich die künstliche Beatmung, künstliche Ernährung insbesondere über Sonde (z.B. PEG) sowie die Gabe lebenserhaltender Medikamente ein.
Ein solcher Zustand, der eine Heilung oder zumindest Verbesserung meines Gesundheitszustandes ausschließt, ist anzunehmen, wenn mindestens zwei Fachärzte unabhängig voneinander zu diesem Urteil gelangen und keine abweichende ärztliche Prognose eines behandelnden Arztes vorliegt.
Wenn ich an einer schweren Erkrankung leide, die nach ärztlichem Ermessen unabwendbar zum Tode führen wird und mir starke Schmerzen bereitet, verlange ich, mir Medikamente zu verabreichen, die mich von Schmerzen und großer Belastung befreien, auch wenn dadurch mein Tod voraussichtlich früher eintreten wird.
Ich gebe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung und in der vollen Verantwortung für mich selbst ab. Für den Fall, dass ich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sein werde, über meine persönlichen Belange zu entscheiden, soll diese Erklärung als Bekundung meines ausdrücklichen Willens gelten.
Diese Verfügung bitte ich, meinen behandelnden Ärzten zugänglich zu machen.
Zu Maßnahmen, die dieser Verfügung widersprechen, verweigere ich ausdrücklich meine Zustimmung.
Wenn für mich ein Betreuer bestellt wird, soll diese Erklärung als Betreuungsverfügung gelten, d. h. die hier festgelegten Verfügungen sollen sich dann an den Betreuer richten.
Mein behandelnder Arzt ist berechtigt, folgenden Personen Auskunft über meinen gesundheitlichen Zustand zu geben und ist insoweit von der Schweigepflicht entbunden:
Name......................
Anschrift..............
(ggf.: Folgende Person hat von mir eine gesonderte Vorsorgevollmacht erhalten, die auch die Umsetzung dieser Patientenverfügung erfasst:
Name...........................................................................Anschrift.............................................................................)
Diese Erklärung wurde von mir unterschrieben. Zwei Personen meines Vertrauens bezeugen durch ihre Unterschrift meine Willenserklärung.
Unterschrift des Verfügenden:
Datum:
etc etc.
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Unter dieser Adresse gibt’s eine Patienenverfügung für Intressierte zum downloaden:
http://www.aerztekammer-hamburg.de/patienten/patientenverfueg.htm
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unter dieser Adresse (s.u.) scheint die ganze, immer noch vorhandene „Problematik“ auf.
http://www.aerztezeitung.de/magazin/sterbebegleitung/patientenverfuegung/
Beiträge zum Thema Patientenverfügung. usw. usw.
Patientenverfügungen sollten beim Hausarzt hinterlegt werden[07.04.2004] Wenn Patienten eine Patientenverfügung verfaßt haben, sollten sie diese im Original oder als Kopie bei ihrem Hausarzt hinterlegen.
Hospiz Stiftung will mehr Klarheit über Patientenverfügung[10.09.2003] Die Deutsche Hospiz Stiftung wirft Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, durch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe"Patientenautonomie am Lebensende" würden Betroffene zusätzlich verunsichert.
Verfügungen von Patienten sollen bindend werden[09.09.2003] Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat gestern die Arbeitsgruppe"Patientenautonomie am Lebensende" eingesetzt.
Patientenverfügung sollte exakt formuliert sein[06.08.2003] Eine Patientenverfügung, häufig auch als Patiententestament oder Patientenbrief bezeichnet, ist vor allem ein"Mittel zur Beeinflussung ärztlichen Handelns".
"Eine Patientenverfügung sollte individuell, aussagekräftig und rechtsverbindlich sein"[14.07.2003] Nach dem BGH-Urteil ist es wichtiger denn je, Patientenverfügungen so eindeutig wie möglich zu verfassen. Die von der Deutschen Hospiz Stiftung entwickelten Fragestellungen helfen Ärzten und Patienten dabei.
Ärztliche Beratung bei Patientenverfügung bringt mehr Sicherheit[11.07.2003] Ärzte sollen stärker als bisher in das Erstellen von Patientenverfügungen einbezogen werden. Das fordern einhellig Deutsche Hospiz Stiftung und niedersächsische Ärztekammer.
Juristische Konfusion[11.07.2003] Der Versuch des Bundesgerichtshofes, den Umgang mit Patientenverfügungen eindeutig zu regeln, ist gescheitert. Das beweist der Aufschrei der Betroffenen, die zweifeln, was der Patientenwille in der Nähe des Todes noch wert ist.
Patientenverfügung - der Arzt als Vertrauensperson[11.07.2003] Die Niedersächsische Ärztekammer (ÄKN) will ihr Engagement im medizinethischen Bereich stärker herausstellen und hat unter anderem eine neue Patientenverfügung verabschiedet. Besonderheit: Jeder Erklärung soll ein Gespräch mit dem Arzt des Vertrauens vorausgehen.
Patientenwille gilt bis zum Tod[13.06.2003] Ob Patientenverfügungen umgesetzt werden, entscheiden die eingesetzten Betreuer und nicht die Gerichte."Das Vormundschaftsgericht ist nicht Herr über Leben und Tod", verteidigte Dr. Meo-Micaela Hahne jetzt beim Nationalen Ethikrat das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
<ul> ~ hier zu den links / siehe oben aus Ärztezeitung</ul>
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