-->>...jeder kommen:"Hallo ich bin aus Holland, bringe die Ware dahin und jetzt bitte Rechnung ohne Mehrwertsteuer"
>Der Dussel hätte doch einfach nur normal mit MwSt. abrechnen brauchen.
>Sein Kunde hätte dann beim Grenzübertritt die MwSt. im Antragsverfahren erstattet bekommen.
Hallo,
wozu gibt es denn dann die mehrwertsteuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferung überhaupt??
Beim Grenzübertritt innerhalb der EU ein Antragsverfahren? Wo gibt es das denn?
Es geht doch nicht um den Barverkauf am Tresen an einen unbekannten Kunden, der vorgibt, EU-Firma zu sein, sondern um eine regelmäßige Belieferung einer solchen EU-Firma, die auch von dort völlig problemlos zahlt (überweist), und unstreitig dort ansässig ist und die Ware für den Bedarf in Holland kauft und dort mehrwertsteuerlich als innergemeinschaftlichen Erwerb anmeldet.
Es ist völlig offensichtlich, daß das der Musterfall einer inngergemeinschaftlichen Lieferung ist, die, an einen Unternehmer mit NL-Nummer erbracht, steuerbefreit ist.
Wenn nicht ein beamteter Klugscheißer den Auftrag vom Dienstherrn bekommen haben muß, irgendwo noch Knete herauszupressen, egal, wie. Und Sachen hinterfrägt, die völlig klar sind. Aus naheliegenden, niedrigen Beweggründen.
>Wir versenden per Spedition, da ist atomatisch der neutrale Beleg für die Grenzüberschreitung gewährleistet.
Jeder hat das Recht, die Ware selber abzuholen. Bei der normalen innergemeinschaftlichen Lieferung kommt es nicht auf Versendung oder Transport oder Abholung oder sonstwas an, sondern nur darauf, daß die Ware ins andere EU-Land gelangt, dessen Ident.Nummer der empfangende Unternehmer verwendet hat. Und dort als innergemeinschaftlicher Erwerb angemeldet wird.
>Lieferpapiere mit gecheckter USt.-Identnummer und die Kiste ist prüfungsdicht.
Das ist ja vorhanden, allein es fehlt am Nachweis der Identität und der Umstände der Abholung.
>Absurd wäre eine andere Vorgehensweise, denn dann müßten alle Korrekten für die Dussel die Steuer mitbezahlen.
Nein, es ist ja alles erfüllt, und der Empfänger meldet ja die Ware im Bestimmungsland ebenfalls an. Die zusammenfassende Meldung ist auch in Ordnung.
Deswegen gibt es ja dieses Verfahren.
Nur, was hülft das ganze Geschreibsel, wenn sich der Staat nicht darum schert (kennen wir ja von Nichtanwendungserlassen und dergl.).
Beste Grüße vom Baldur
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