-->ts, Schreifehler, nee, ich dächte, es gäbe ne Konferenz über Uranmunition..aber war nich, ja, dann die eben und gleich auch och noch der Zusammenhang weshalb das Hilton geräumt wurde.
Witzig an dem zweiten Artikel ist ja nun die Kritik daran, daß es den Paragraphen gibt, anstatt es der Bevölkerung zu überlassen, äh, den Kampf gegen den Antimusismus.
"In die Hände spucken und auf die Straße gehen"...aber vielleicht anders als gedacht...vielleicht würde das Affpissistan noch retten?
Gruß b.
P.S. in einem weiteren Artikel auf Seite eins über die Einführung von biometrischen Daten in PA ausweisen in Engelland wird sich dann auch noch einmal gewundert, warum"die Pläne bisher so wenig Protest erregten...".
Na, dann fangt doch mal an in der Berliner Zeitung mit dem Protest, haha.
Bombendrohung: Hilton-Hotel geräumt
Falscher Alarm
ls.
BERLIN, 26. April. Das Hilton-Hotel am Gendarmenmarkt ist am Montag wegen einer Bombendrohung für mehrere Stunden geräumt und durchsucht worden. Auch Nachbargebäude wurden evakuiert. Am späteren Abend gab die Polizei Entwarnung. Der Drohanruf war gegen 17 Uhr im Hotel eingegangen. Die Polizei stufte die Drohung als ernsthaft ein. Im Hilton übernachten u.a. Delegierte des Jüdischen Weltkongresses aus den USA und Israel, die ab Mittwoch an der OSZE-Konferenz über Antisemitismus teilnehmen. Mehrere hundert Gäste und die 100 Angestellten mussten das Haus verlassen. Sie wurden in der Kantine des Konzerthauses sowie in einer angrenzenden Rechtsanwaltskanzlei versorgt. Mehr als 150 Polizisten durchsuchten das Hotel und überprüften Autos im Parkhaus. Sie setzten auch Sprengstoffhunde ein. Während des Einsatzes war der Gendarmenmarkt gesperrt. Der U-Bahnverkehr auf der Linie 2 wurde zwischen den Bahnhöfen Potsdamer Platz und Spittelmarkt unterbrochen. (ls.)
Deutscher Denkmalschutz
Christian Bommarius
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Vor 44 Jahren hat Franz Böhm den Deutschen ein einfaches Mittel
im Kampf gegen den Antisemistsmus verraten. Es komme allein darauf an, dass eine Nation,"die nicht will, dass so etwas wie der Nationalsozialismus aufkommt, sich nicht auf ihre Staatsanwälte und auf ihre Polizei verlassen darf, sondern auf die Straße gehen muss, in die Hände spucken und sich zur Wehr setzen muss, wenn irgendwelche Leute eine gehässige Politik propagieren". Gesprochen hat Franz Böhm, Rechtsprofessor und CDU-Parlamentarier, diese Worte im Bundestag, und das Protokoll vermerkte heftigen Beifall aller Fraktionen. Vielleicht galt der Applaus dem Widerstandskämpfer gegen die Nazis, der Böhm gewesen war, vielleicht auch einem der entschiedensten Wegbereiter der Aussöhnung mit Israel, der Böhm ebenfalls gewesen ist. Seinen Worten galt der Beifall jedenfalls offenkundig nicht. Noch im selben Jahr ( 1960) ersetzte das Parlament die"Anreizung zum Klassenkampf" im Strafgesetzbuch durch die strafbare"Volksverhetzung", ein erster Schritt, die Bekämpfung des Judenhasses von den Straße in den Gerichtssaal zu verlagern.
Endgültig zu Hause bleiben und sich die Spucke sparen dürfen die Deutschen allerdings erst seit zehn Jahren. Damals stellte der Bundestag explizit die so genannte Auschwitz-Lüge unter Strafe:"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost." Sollte sich ein Teilnehmer der morgen in Berlin beginnenden internationalen Antisemitismus-Konferenz erkundigen, wer hier zu Lande für den Kampf gegen den Antisemitismus verantwortlich zeichnet, der bekommt zur Antwort: Staatsanwaltschaft und Polizei. Oder umgekehrt: Nicht die Gesellschaft.
Das Verbot der Auschwitz-Lüge ist bizarr. Nicht nur wird damit die vermeintlich bekämpfte Diskriminierung der Juden auf subtile Weise perpetuiert - in seiner Heimat vor antisemitischen Anwürfen geschützt werden zu müssen ist nicht weniger demütigend als die Anwürfe selbst. Aus diesem Grund hat sich der damalige Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Hendrik van Dam, vor Jahren gegen die Absicht verwahrt, ausgerechnet in Deutschland einen"strafrechtlichen Naturpark" für Juden anzulegen. Der jüdische Publizist Peter Sichrovsky hat bei der Gelegenheit auf eine ironische Volte der deutschen Rechtsgeschichte verwiesen:"Der Staat greift ein zweites Mal ein, in der selben Sache. Einmal, um Auschwitz aufzubauen und funktionieren zu lassen, und ein zweites Mal, um den zu bestrafen, der behauptet, es hätte es nie gegeben. So verteidigt der Staat seine Denkmäler." Das Verbot der Holocaust- Leugnens schützt nicht die von antisemitischen Pöbeleien in ihrer Ehre verletzten Juden. Dafür würde der Verweis auf den Beleidigungsparagrafen des Strafgesetzbuchs genügen. Seit Jahrzehnten ist in der Rechtsprechung unbestritten, dass Juden als Kollektiv vor Beleidigung geschützt sind. Geschützt wird durch das Verbot der so genannten Auschwitz-Lüge vielmehr ein Rechtsgut, das in der Rechtsgeschichte demokratischer Staaten bis dahin aus guten Gründen unbekannt war: das staatlich verfügte Geschichtsbild.
Das Bestreiten des Holocaust ist dumm und abscheulich, die mathematischen Formeln, mit denen Alt- und Neo-Nazis die Zahl der Opfer"herunterzurechnen" versuchen, mögen widerlich sein, jede dieser Verharmlosungen ist abstoßend und wird von den Betroffenen zu Recht als beleidigend empfunden. Doch der Wahrheit des Holocaust ist nicht gedient, wenn sie im Strafgesetzbuch steht und nicht in den Köpfen der Bürger. Es dient ihr nicht, wenn sie geglaubt werden muss, nicht weil sie unwiderleglich, sondern weil sie befohlen ist. Die Staaten sind es, die Geschichte schreiben, aber wenn sich die Staaten der Geschichtsschreibung bemächtigen, das Geschichtsbild nicht der Gesellschaft überlassen, sondern nach Fertigstellung im Strafgesetzbuch dekretieren, dann ist damit nichts über diese historische Wahrheit, aber alles über diese Staaten gesagt - jedenfalls alles über ihr Vertrauen in die demokratische Substanz und in das rechtsstaatliche Bewusstsein ihrer Gesellschaften. In Deutschland, das sollten die Teilnehmer der Antisemitismus-Konferenz wissen, gibt es keinen Antisemitismus. Er ist gesetzlich verboten. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/meinung/335951.html
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