-->http://www.metallhandwerk-nrw.de/aktuell/unt/recht-040420.pdf
Diese Formblätter hatte man in den Jahren von 1970 bis ca 1986 so gut wie immer ausfüllen müssen.
Plötzlich waren sie aus unerfindlichen Gründen aus den Ausschreibungen der öffentlichen Hände verschwunden.
Es gibt Hinweise daß man die europäischen Stahlwerke im Westen modernisieren will.
Dies würde weitere Verknappung bedeuten.
Daher rechne ich mit weiteren Steigerungen.
Es gibt auch eine Untersuchung der Bundesbank aus früheren Jahren die explizit ausweist daß solche Preisgleitklauseln als Nebenwirkung schon durch ihr Vorhandensein zu höheren Preisen führen.
Deswegen mußten auch Wertsicherungsklaueln immer von der Bundesbank genehmigt werden.
Durch solche Freigaben haben Lieferanten kein Interesse mehr billig zu liefern,da sie ja wissen daß der Endverbraucher (z.B Baufirma) sein Geld durch diese Gleitklauseln immer erhält.
Das selbstverständliche Unternehmerwagnis (kalkulatorisch) hat man damit aus dem Preis heraus genommen.
Im Prinzip handelt es sich damit eindeutig um das Setzen eines Preisvirus.
Der Lieferant kann darauf verweisen daß der Endverarbeiter (z.B Baufirma) ja die Differenz seiner Preiserhöhungen durch die Gleitklauseln ersetzt bekommt.
Damit erhalten Verhandlungen eine ganz andere Richtung.
Gruß EUKLID
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