-->Sollte die EU im Juni im Rahmen des vorgesehenen Außenministertreffens beschließen, dass die Voraussetzungen für das in Krafttreten des Gesetzes über
EU-weiten Kontrollmitteilungen
plus EU-Zinsbesteuerung
gegeben sind (was inzwischen recht wahrscheinlich erscheint, allerdings fehlen noch Übereinkünfte mit Andorra, Liechtenstein, San Marino, den Kanalinseln sowie den Überseegebieten der Niederlande und Großbritannien), dann würde die
Schweiz auch in Zukunft keine Kontrollmitteilungen zulassen, das Bankgeheimnis voll wahren, keine Rechtshilfe leisten (im Gegensatz zu EU-Staaten) und auf
Zinserträge (und nur auf diese) eine 15%ige Zahlstellensteuer einführen.
TIPP
Anlagestrategien nutzen, die via Indexzertifikate eigentlich steuerpflichtige Erträge in Gewinne wandeln. D.h. ab einer Haltefrist von 12 Monaten völlig legal steuerfrei. Oder festverzinsliche Wertpapiere wählen, die vor April 2001 emittiert wurden.
Diese gesamte Gesetzes-Mechanik dient ausschließlich der Installation eines
EU-weiten Kontrollsystems bei allen Banken. Die Kontrollmitteilungen sind die wirkliche Triebfeder. Die legalen Vermeidungsmöglichkeiten für die Zahlstellensteuer sind mit dem oben Gesagten aber bei weitem nicht ausgeschöpft. Die Besteuerungsvorschriften sind löcherig wie ein Schweizer Käse. Sie werden lediglich (unnötigen) zusätzlichen administrativen Verwaltungsaufwand verursachen. Die Finanzminister werden keinen Mehrertrag an Steuern haben!
|