rocca 09.06.2004, 11:20 |
Mal was interessantes aus der"Bild am Montag" online![]() |
-->Wie weit geht die Haftbarkeit für Links in online veröffentlichten Artikeln? Nicht so weit wie bisher gedacht, beschied der Bundesgerichtshof: Online-Publisher hafteten nur dann, wenn sich die Strafbarkeit der Inhalte auf den ersten Blick aufdränge. Das Urteil ist ein Zugeständnis an die Grundstruktur des Webs. |
LenzHannover 10.06.2004, 00:00 @ rocca |
*LOL* Springer kämpft für Internetfreiheit. Lustig, was Pressemenschen nicht |
-->wissen müssen... |