-->Hallo Euklid,
>Unsere damaligen Schulbücher in Geschichte sind aber scheinbar verdammt frisiert worden.
Aber ja! Nicht nur die damaligen. Bei uns hat die geschichtliche Verlogenheit Gesetzeskraft, sie ist sogar in internationalen Abkommen festgeschrieben, was endlich einmal erklären würde, weshalb Hakenkreuz-Onanisten wie Guido Knopp jahrelang die Mattscheiben bewi... dürfen und zum Dank dafür mit Auszeichnungen und Orden behängt werden wie Zuchtbullen, Deckhengste und Pfingstochsen.
Ist das ZDF in Wahrheit nicht das Peep-Show Kabuff der Dr. Knopp, der sich dort, wo sonst silikongepamperte Tussies ihre Intimregionen befingern, in aller Ã-ffentlichkeit einen runter...
Ich glaube, daß ich es schon mal gebracht habe, aber die Sache ist so wichtig, daß eine Wiederholung durchgehen könnte:
Auf www.swg-hamburg.de steht folgendes:
Die Urteile des Nürnberger Tribunals haben mit allen darin getroffenen Feststellungen Gesetzeskraft, wobei das"Gericht" - man könnte auch sagen, der Stalin´sche Schauprozess - an die geltenden Regeln der Beweiserhebung nicht gebunden war.
Gerd Schultze-Rhonhof
Juni 2003
Verträge zur Verbindlichkeit der Urteile des Nürnberger Prozesses
„Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.5.1952“
sogenannter „Überleitungsvertrag“
Artikel 7
(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln. ( Ende Artikel 7 ( 1 ) )
Quelle: Bundesgesetzblatt Teil II ( Internationale Verträge ) 1955, Nr. 8, Bonn, 31. März 1955, ”Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen”, Erster Teil u. a. Artikel 7 ( S. 413 )
Erläuterung:
Die Urteile des INTERNATIONALEN MILITÄRTRIBUNALS der Siegermächte in Nürnberg in den sog. Nürnberger Prozessen sind Urteile und Entscheidungen im Sinne des o. a. Artikel 7 ( 1 ).
Deutsche Kultusministerien und nachgeordnete Dienststellen sind Behörden im Sinne des o. a. Artikel 7 (1). Sie erlassen die Rahmenrichtlinien für die Lehre an den Universitäten und Schulen und lassen das Unterrichtsmaterial für die Unterrichtung zu, u. a. die Schulgeschichtsbücher.
<font color=#0000FF> Noch Fragen? Deutlicher geht´s ja wohl nicht mehr!</font>
Das INTERNATIONALE MILITÄRTRIBUNAL, in Nürnberg war nach Artikel 19 seines Statuts vom 8.8.1945 nicht an Beweisregeln gebunden. Nach Artikel 20 des selben Statuts konnte der Gerichtshof Beweismaterial zulassen oder zurückweisen. So sind Gegenbeweise der Verteidigung in den Urteilsbegründungen des Gerichtshofs oft nicht berücksichtigt worden.
Die mit den Urteilen des Nürnberger Gerichts formulierten Urteilsbegründungen enthalten Sachdarstellungen zu den Ursachen des Zweiten Weltkriegs und zu den Handlungen deutscher Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg. Diese Sachdarstellungen sind Teile der Urteile. Sie dürfen selbst bei Vorlage einer neuen, anderslautenden Beweislage nach. Artikel 7 ( 1 ) nicht durch deutsche Gerichte und Behörden angezweifelt werden. Daran sind auch die Kultusministerien in Bezug auf die Schulbuchinhalte gebunden.
Diese Gesetzeslage ist 1990 noch einmal bestätigt und auf den Geltungsbereich der Neuen Bundesländer ausgedehnt worden.
Im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 ist zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten am 27. / 28. 9.1990 folgende Vereinbarung getroffen worden:
„13. Vereinbarung vom 27. / 28. 9. 1990“
1. ( Suspendierung des sog. Deutschlandvertrags als Ganzes )
2. ( Teilweise Suspendierung des sog. Überleitungsvertrags )
3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft: Erster Teil: ( Einzelne Absätze aus den Artikeln 1 bis 5 ) Artikel 7 Absatz 1.
Quelle: Bundesgesetzblatt II S. 1386
---------------------------------------------------------------------------------
Kommentar der SWG Hamburg:
Erläuterung: Mit dieser Aufrechterhaltung des Artikels 7 ( 1 ) aus dem Überleitungsvertrag durch die 13. Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag bleiben die Urteile und Entscheidungen des INTERNATIONALEN MILITÄRTRIBUNALS von Nürnberg, einschließlich der darin enthaltenen"Feststellungen" zur Vorkriegs und Kriegsgeschichte, weiterhin für die deutschen Behörden bindend.
Diese Feststellungen bestätigen noch einmal ausdrücklich, was der Autor in seinem sensationellen Buch (Der Krieg, der viele Väter hatte, T.) über den langen Anlauf zum Zweiten Weltkrieg im Vorwort erklärt.
Vereinfachend kann gesagt werden, daß die Lüge in Deutschland gesetzlich verordnet worden ist. Wer dagegen angeht, ist Rechtsextremist. Hierzu paßt ein Zitat aus „Moral und Hypermoral“ von Arnold Gehlen (S.185): Und zuletzt: teuflisch ist, wer das Reich der Lüge aufrichtet und andere Menschen zwingt, in ihm zu leben. Das geht über die Demütigung der geistigen Abtrennung noch hinaus, dann wird das Reich der verkehrten Welt aufgerichtet, und der Antichrist trägt die Maske des Erlösers, wie auf Signorellis Fresko in Orvieto. Der Teufel ist nicht der Töter, er ist Diabolos, der Verleumder, ist der Gott, in dem die Lüge nicht Feigheit ist, wie im Menschen, sondern Herrschaft. Er verschüttet den letzten Ausweg der Verzweiflung, die Erkenntnis, er stiftet das Reich der Verrücktheit, denn es ist Wahnsinn, sich in der Lüge einzurichten."
<ul> ~ Dr. Guido Knopp auf Sendung</ul>
|