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Schröder lässt Kanzlermord-Krimi verbieten
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat den Verkauf des Kriminalromans"Das Ende des Kanzlers - Der finale Rettungsschuss" erneut gerichtlich verbieten lassen. Das Buch handelt von einem fiktiven Kanzlerattentat...Der Roman handelt vom Besitzer einer alt eingesessenen Drogerie, der im Zuge der Wirtschaftsflaute Pleite macht. Er macht den Kanzler dafür verantwortlich und erschießt ihn während einer Rede in Hannover...
Die Richter entschieden jedoch, Schröder werde in dem Roman zum bloßen Objekt degradiert. Seine Tötung werde nicht als Verbrechen, sondern als Rettungstat bezeichnet. Zudem könne der Roman geeignet sein, die ohnehin wegen des Amtes bestehende Gefährdung des Kanzlers zu erhöhen, indem er eventuelle Nachahmer auf den Plan rufe.
Nana, träumt da etwa der Kanzler in letzter Zeit schlecht? Wemn es um die eigene Person geht, scheint er aber arg empfindlich zu sein (siehe schon die Sache mit der Haarfärberei)
Ich darf mal das GG zitieren:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Also da könnte man bestenfalls auf eine Ehrverletzung der Person (nicht des Amtes) Schröder plädieren, aber wie genau soll dieses Konstrukt denn bitte aussehen? Oder steht ein Kanzler mal wieder über dem Grundgesetz?
Gruss,
Sorrento
<ul> ~ http://www.spiegel.de/kultur/literatur/0,1518,305089,00.html</ul>
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