-->Finanzminister Hans Eichel und seine Länderkollegen hoffen auf Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe aus Liechtenstein. Eine rechtliche Klarstellung soll deutsche Millionäre mit Stiftungen im Fürstentum dazu bringen, ihr hinterzogenes Geld zurück in die Heimat zu transferieren.
Bisher hindert sie vor allem die Schenkungsteuer an einer Rückkehr in die Legalität. Von deren Zahlung hat der Minister sie nun befreit, indem er Stiftungen, die nur zum Zweck der Steuerhinterziehung gegründet wurden, juristisch als"verdeckte Treuhand" anerkennt. Damit entfällt die Schenkungsteuer.
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Sowohl bei der Einzahlung in eine Stiftung als auch beim Rückfluss des Vermögens wird normalerweise Schenkungsteuer fällig - und zwar nach der ungünstigsten Steuerklasse drei. Nach der Regelung der Finanzministerien bleibt es nun bei der Einkommensteuer auf die Erträge aus dem Stiftungsvermögen. Dadurch fällt die Rechnung des Finanzamts wesentlich geringer aus.
Diese Lösung wird im Juli auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. Eine Ergänzung oder Änderung des bereits bestehenden Merkblatts zur Amnestie ist nicht vorgesehen, um die Betroffenen und ihre Berater nicht zu verunsichern. Steueranwälte hatten im März bei einem Treffen im Kanzleramt den Regierungsvertretern klar gemacht, dass die Millionen aus Liechtenstein ohne Rechtssicherheit bei der Schenkungsteuer nicht fließen werden. Durch die Klärung ist aus Sicht der Hinterzieher die Gefahr gebannt, dass die Steuerschuld nach einigen Jahren deutlich höher ausfällt als das Vermögen, sagte Randt. Dieser Fall hätte durchaus eintreten können, weil sich Schenkungsteuer, Einkommensteuer und sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr summierten.
Voller Text: http://www.ftd.de/pw/de/1088230650646.html
<font color=#0000FF>Na ja - dann werden die Steuermehreinnahmen nur so fließen -"der große Schwung kommt im zweiten Halbjahr"...<font>
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