Cujo 08.07.2004, 23:14 |
Zum Nichtstun verdammt?![]() |
-->Eine Kollegin wurde abgemahnt, weil sie mit dem PC Karten spielte. Sie hatte absolut nichts zu tun. Auch Lesen.. ist verboten. |
LenzHannover 09.07.2004, 01:27 @ Cujo |
Nö, man hat einen Arbeitsvertrag und damit auch Anspruch auf angemessene/ |
-->vereinbarte Beschäftigung. Abweichungen wird es geben dürfen. |
Eugippius 09.07.2004, 07:56 @ Cujo |
Re: Zum Nichtstun verdammt? |
-->>Man soll zwei, drei oder vier Stunden (was schon vorkam) bei Arbeitsmangel stur vor dem PC sitzen, keine Ablenkung ist erlaubt. |
fridolin 09.07.2004, 08:47 @ Eugippius |
Lösung |
-->Man soll zwei, drei oder vier Stunden (was schon vorkam) bei Arbeitsmangel stur vor dem PC sitzen, keine Ablenkung ist erlaubt. |
Tassie Devil 11.07.2004, 10:17 @ fridolin |
Re: Arbeitswut bei Beamten |
-->>Mir fällt da jetzt wieder eine Geschichte ein, die vor vielen Jahren ein früherer Kollege erzählte. Der hatte in den Semesterferien einen Aushilfsjob im Finanzamt verrichtet. Sein Zimmergenosse, ein altgedienter Beamter, beherrschte nach seiner Erinnerung diese Kunst in Perfektion: er konnte mit dem Bleistift in der Hand ein Nickerchen halten, und wenn er geweckt wurde, zielgenau an der Stelle weiterschreiben, an der er aufgehört hatte... |
Trixx 09.07.2004, 09:10 @ Cujo |
Wie wärs denn mit Weiterbildung? |
-->Mal die Feinheiten von Word und Excel erarbeiten, damit man die Programme auch mal über das normale beherrscht. Erhöht den Marktwert. |