-->Die totale Antidiskriminierung
von Roland Baader
(es folgen AuszĂźge aus dem o.g. Artikel)
Der Vertrag von Amsterdam hat der Europäischen Gemeinschaft weitreichende Kompetenzen ßbertragen. Man sollte ihn deshalb Ermächtigungsvertrag nennen.
(Der Gesetzesentwurf der Ministerin, zunächst Däubler-Gmelin, dann Zypries, zur Umsetzung der EU Antidiskriminierungsrichtlinien sah)eine Umkehr der Beweislast vor, d.h. nicht der Kläger soll seine Diskriminierung belegen - sondern der verdächtigte Diskriminierer soll seine Unschuld (fehlende Diskriminierungsabsicht) beweisen.
Wir dĂźrfen also noch kurze Zeit gespannt sein: Wird es in Deutschland nur dunkel - oder bockfinstere Nacht?
âWieso finster?â, fragt Otto NormalbĂźrger. Gegen Diskriminierung zu sein, ist doch eine gute Sache.
Die meisten BefĂźrworter der Gesetze räumen sogar ein, daĂ es sich dabei um Eingriffe in die Privatautonomie handelt, behaupten aber, dies sei ânotwendigâ, weil die âgrenzenloseâ Privatautonomie zum âRecht des Stärkerenâ fĂźhre. Ob dem Einzelnen eine Ungleichbehandlung von Mitmenschen erlaubt oder untersagt werden soll, sei politisch zu entscheiden. Das bedeutet im Klartext: Parteikader, BĂźrokraten und Interessenverbandsfunktionäre basteln sich im Namen der âMoralâ Entscheidungsinstanzen Ăźber die Privatbeziehungen aller BĂźrger. Damit wird das Individuum kollektiviert und der Rechtsstaat weicht dem totalitären Gesinnungsstaat. Ein Privatrecht ohne freie Wahl der Vertragspartner ist nur noch eine leere WorthĂźlse.
Mit einem solchen Antidiskriminierungsgesetz (oder -gesetzen) wird der AbschluĂ, die Veränderung oder Beendigung von Verträgen zum unkalkulierbaren Risiko. Wenn ein Vermieter mit 10 Bewerbern fĂźr eine Wohnung spricht und mit dem 11. Bewerber abschlieĂt, muĂ er damit rechnen, von den Ăźbrigen 10 verklagt zu werden und zehn Prozesse fĂźhren zu mĂźssen. Ein Blick auf die Abmahnvereine in Sachen âVergleichende Werbungâ zeigt, daĂ sich fĂźr solche Horrorszenarien rasch Anwälte und Ver-bandsfunktionäre als professionelle Dauer- und Massenkläger einfinden werden. Bewerbungs- und Einstellungsgespräche von Unternehmern oder Personalchefs werden zum gefährlichen Eiertanz mit staatsanwaltlicher Begleitmusik. Sicherster Ausweg: Ăberhaupt niemanden mehr einstellen.
Nicht nur die Freiheitsverluste des Antidiskriminierungswahns werden ungeheuerlich sein, sondern auch die finanziellen Kosten fĂźr die BĂźrger. Allein die den Versicherungsgesellschaften aufgezwungenen âUnisextarifeâ, mit denen der Zusammenhang zwischen Prämien und individuellen Risiken zerrissen wird, werden Milliardensummen verschlingen.
Soweit die AuszĂźge aus dem Artikel
von Baader
<ul> ~ die kompletten AusfĂźhrungen, und dann sicher deutliche, hier</ul>
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