-->Teures Verfahren
Die nordrhein-westfälischen Landesregierung um Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) erlitt nun im Mannesmann-Prozess nicht nur eine Niederlage, sondern auch dicke finanzielle Nachteile.
Nach ersten Berechnungen haben die sechs Angeklagten, darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Anspruch auf Rückerstattung von rund 150 000 Euro Anwaltskosten, die sie nach dem Gesetz in Anspruch nehmen können.
. Dies ist allerdings nur ein Bruchteil dessen, was Ackermann, der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser oder der ehemalige Vorsitzende der IG Metall, Klaus Zwickel, für ihre Verteidigung ausgegeben haben. Angeblich kosteten die zum Teil prominenten Anwälte insgesamt zwischen fünf und sieben Mio. Euro. Allein Ackermann bezifferte die Gesamtkosten, die von der Deutschen Bank getragen werden, vor einigen Monaten auf knapp 1,9 Mio. Euro. Deutlich mehr als eine Mio. Euro soll inzwischen auch Esser für seine verschiedenen Verfahren aufgewendet haben.
Die Kosten auf Seiten der Staatsanwaltschaft und die Kosten der dreijährigen Ermittlungen können nicht beziffert werden, hieß es in Düsseldorf. Vorsichtige Schätzungen aus Kreisen der CDU/FDP-Opposition im Landtag kommen auf etwa acht bis zehn Mio. Euro
Und nach der Verhandlung ist vor der Verhandlung: Die Staatsanwaltschaft wird die Freisprüche kaum hinnehmen und voraussichtlich Revision einlegen. Entsprechende Gerüchte halten sich bereits seit dem Rechtsgespräch vom 31. März. Damals hatte die Vorsitzende Richterin Barbara Koppenhöfer erklärt, dass sich der zentrale strafrechtliche Vorwurf der Untreue gegen die sechs Angeklagten nicht habe erhärten lassen.
Ein Sprecher der Anklage hatte kurz darauf erklärt, die Anklagebehörde bereite sich auf den Gang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor. Sollte die Staatsanwaltschaft Revision einlegen, ist frühestens 2007 mit einer Entscheidung zu rechnen. Aber auch so ist der Fall Mannesmann für Ex-Konzernchef Klaus Esser noch nicht abgeschlossen. Das vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anhängige Berufungsverfahren zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und Esser wurde auf Februar 2005 verschoben. Das Landgericht Düsseldorf hatte das Land im April 2003 zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10 000 Euro gegen Esser verurteilt. Nach Ansicht der Richter verletzte die Staatsanwaltschaft ihre Amtspflicht, weil sie die Presse unablässig über ihre Ermittlungen gegen Esser informiert hatte.
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