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Top-Manager setzen positives Signal für die Märkte
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Dax-Chefs kaufen seit drei Monaten kräftig Aktien der eigenen Unternehmen
</font> Anleger können auf Outperformance hoffen
Selbst ist der Manager. Das denkt sich so mancher Vorstand eines börsennotierten Unternehmens, kauft munter die Aktien der eigenen Firma - und stellt sich damit gegen die derzeit herrschende gedrückte Anlegerstimmung. Erstmals seit Mitte 2003 steht jedem Manager, der Papiere des eigenen Unternehmens verkauft, wieder ein Käufer gegenüber."Das ist für den deutschen Markt, wo tendenziell mehr Manager verkaufen, ein Vertrauenssignal", sagt Chris Mellor von der Société Générale. Gemessen an den eigenen Käufen seien die Dax-Führer besonders optimistisch.
Tatsächlich überwiegen bei den 30 größten deutschen Unternehmen bereits seit Mai eindeutig die Käufe.....der ganze Text aus der WELT über den link unten
[b]<font size="4">Directors Dealings:
Transparenz ist Trumpf </font>[/b]
Seit Juli 2002 müssen auch in Deutschland die Manager veröffentlichen, wenn sie Aktien des eigenen Unternehmens kaufen oder verkaufen. Dies gilt nicht nur für die operative Führungsebene oder Aufsichtsräte. Auch Verwandte ersten Grades fallen unter Paragraf 15 a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Die Kauf- oder Verkaufsinformationen müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)"ohne schuldhafte Verzögerung", das heißt, unverzüglich, gemeldet werden. Zudem müssen die so genannten Directors Dealings dem breiten Publikum (Internet, Börsenpflichtblätter) bekannt gemacht werden. Dazu gehört auch, dass in den Quartals-/Halbjahres- oder Geschäftsberichten die aktuelle Aktien-Anzahl, die Organmitglieder der Gesellschaft halten, aufgeführt werden.
Vorreiter für die deutsche Regelung sind einmal mehr die USA oder Großbritannien, wo entsprechende Regelungen bereits seit 1967 gesetzlich verankert sind. Allerdings besteht hier zu Lande im Gegensatz zu den Angelsachsen nur dann die Meldepflicht, wenn die Geschäfte ein Volumen von 25 000 Euro innerhalb von 30 Tagen überschreiten. Auch gibt es in Deutschland keine expliziten Handelsverbote für Manager innerhalb bestimmter Zeitspannen im Umfeld von Quartalszahlen. Neben dem Informationswert bieten solche Wertpapiergeschäfte zuweilen auch Unterhaltsames im Hinblick auf die Begründung für die Transaktion. Beispiel: Nico Forster, Aufsichtsratsvorsitzender der Drillisch AG, verkaufte 9000 Aktien. Als Erklärung wurde angegebenen:"Tausch gegen Barock-Kamin aus dem 17. Jahrhundert."
<ul> ~ hier zum Original: click bitte</ul>
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