-->>Hi Dottore!
>
>>"Da alles Geld aus dem Kredit stammt, ein Kredit aber stets mit Zins (also zusĂ€tzlichem, nicht aus Kredit entstandenem Geld) zurĂŒckgezahlt werden muss, ist in einem geschlosÂsenen WirtschaftsÂkreislauf bei konstanter Kreditgeldmenge nie genug Geld da, um die gesamten Schulden zurĂŒckzuzahlen."
>>Wie unschwer zu erkennen
>>- stammt zwar alles Geld aus Kredit (was richtig ist)
>Ich bin der Meinung, daĂ das nicht richtig ist. Und zwar stammt (Du ahnst es
>sicher schon) das Geld, mit dem die ZB die GewinnausschĂŒttung realisiert und
>auch das Geld, das die ZB als Kosten"ins System" gibt, nicht aus einem
>Kreditvorgang. Es hÀngt zwar mit einem Kreditvorgang zusammen, aber es stammt
>nicht aus diesem Vorgang.
Doch, doch. Die ZB kann erst"Zinsen" verbuchen, nachdem diese bei ihr eingegangen sind.
- Fall A: ZB findet das ganze Jahr ĂŒber keine GB, die sich ZB-Geld beschafft,kann sie auch keine Zinsen kassieren. Nun will sie 1000 ZB-Geld"ins System" abgeben. Keinerlei Kreditvorgang.
Fall A 1: Sie kauft Aktiva, die sie in Höhe der Anschaffungskosten auch bilanzieren kann. Dann z.B. aktiv GrundstĂŒcke = 1000, passiv Banknoten = 1000. Bilanz ausgeglichen, kann aber auch in einen Gewinn laufen, sofern die Aktiva auf 2000 steigen und nicht zum Niederstwertprinzig (Anschaffungs- oder Tageswert, je nachdem, welcher niedriger ist) bilanziert wird. Dann Aktiv = 2000, passiv = 1000 und die 1000 können als"Gewinn" ausgeschĂŒttet werden (Gewinn immer Passivum, da dem EigentĂŒmer zustehend).
Dieser Bilanztrick ist fĂŒr Höherbewertung von Aktiva z.B. wg. höherem Goldpreis bzw. höherem Kurs der Aktiva via"Wechselkurs" (z.B. Dollar stiegt auf 2 Euro o.Ă€.) gang und gĂ€be. Risiko entsprechend: Halbiert sich der WK, sind aktiv 500 plus 500 Verlust (aktiv verbucht!) und passiv 1000 Noten. Konkurs in Sicht.
Fall A 2: Sie macht keine AktivageschÀfte wie eben, sondern zahlt GehÀlter in Höhe 1000. Da diese nicht aktivierbar sind, hat sie aktiv Verlust = 1000, passiv Banknoten = 1000. Konkurs ebenfalls zum Greifen nahe.
Es ist also ohne Weiteres möglich, eine ZB ohne jeden Kreditvorgang zu fahren, sofern das Niederstwertprinzip, das fĂŒr jedes Unternehmen zwingend vorgeschrieben ist, fĂŒr die ZB auĂer Kraft gesetzt wird. Um die schon in der ZB vorhandenen ZB-Aktiva in die Höhe zu treiben, mĂŒsste die ZB laufend als KĂ€ufer jener Aktiva auftreten, die sie selbst hĂ€lt. Entsprechende sonstige Kosten, die nicht aktivierungsfĂ€hig sind (GehĂ€lter usw.) mĂŒssten natĂŒrlich dabei gedeckt sein, da sonst in Höhe der nicht gedeckten, nicht aktivierungsfĂ€higen Kosten Verlust ansteht und damit Konkursgefahr.
- Fall B: ZB findet GB, die sich bei ihr 1000 Noten holt, und 1100 zurĂŒck geben muss. Die Noten kann sie nur holen, indem sie einen verbrieften ZB-fĂ€higen Kredit bei ihr hinterlegt, der (im Rediskontverfahren) ĂŒber 1100 lauten muss. Diesen Titel muss sie vor dessen Ablauf wieder aus der ZB holen, wofĂŒr sie von der ZB 1100 braucht, wozu sie wiederum einen Titel ĂŒber 1200 hinterlegen muss. Die Auslösung des 1100er Titels setzt also einen neuen Titel (noch laufend) ĂŒber 1200 voraus.
Die ZB hatte als Forderung gegen die GB zuerst 1100, die, da nur eine Forderung und noch keine Zahlung ("Zinsertrag") hatte, nicht in der G+V verbucht werden können, und die 100 erst, nachdem die Sache mit den 1200 abgewickelt wurde. Dann erst kann sie ihre ZinsertrĂ€ge in die G+V nehmen und abzĂŒglich der Aufwendungen als Gewinn in die Bilanz.
Die Aufwendungen gehen natĂŒrlich als"Kosten" in das System, aber nicht als"Geldspritze", die danach fĂŒr immer dort verbleibt, da das System der ZB gegenĂŒber immer Nettoschuldner bleibt, da es nach Ablauf der RĂŒckgabefrist der Noten zusĂ€tzliche Noten beschaffen muss, was wiederum nur mit Hilfe vor [!] Termin der Beschaffung der Noten kontrahierter (und betitelter, ergo ZB-fĂ€higer) Kredite möglich ist. Zu sagen: Ich will ZB-Geld und reiche irgendwann einen Titel"nach" geht leider nicht.
Decken nun die ErtrĂ€ge der ZB nicht ihre Aufwendungen, schlieĂen G+V sowie Bilanz mt Verlust ab, was auf Dauer ebenfalls sein Ende in sich selbst findet, nĂ€mlich im Konkurs der ZB.
>Zum Zeitpunkt, an dem der erste"Kredit" an die ZB zurĂŒckgezahlt werden muĂ,
>fehlt tatsĂ€chlich das Geld fĂŒr den"Zins".
Ja.
>Dementsprechend muĂ ein diesem Zins entsprechender neuer Kredit erscheinen, sonst
>kann der erste Kredit nicht ordentlich abgewickelt werden.
Ja, zumal die ZB nicht das Inkasso ĂŒbernimmt.
>Nach diesem Vorgang stellt die ZB aber hocherfreut fest, daĂ sie einen"Gewinn"
>gemacht hat, schlieĂlich hat die ZB ja die Zinsen auf den ersten Kredit erhalten.
Ja.
>Diesen Gewinn gibt die ZB nun als Kosten bzw. GewinnausschĂŒttung zurĂŒck ins
>System.
Ja, aber sie kann es erst, nachdem sie ihn selbst realisiert hat, siehe eben.
>Der Kreditnehmer muĂ nun dieses Geld durch Verkauf von Sozialprodukt
>einfangen.
Hier liegt der Hund begraben. Der Kreditnehmer ist nicht die Bank, sondern der Kunde der Bank. Da dieser mehr an die Bank als diese an die ZB abdrĂŒcken muss, fehlt ihm das Geld.
ZB ---> Bank 1000. Bank muss 1100 zurĂŒckgeben. (Bank erhĂ€lt die 100 ĂŒber Titeleinreichung, wie beschrieben)
Bank ---> Kunde 1000. Kunde muss an Bank 1200 zurĂŒckgeben. (Wie kommt aber Kunde an die 200?)
>Gelingt ihm dies, so ergibt sich keine laufende Steigerung der
>nötigen Gesamtkreditsumme.
Es kann ihm ohne laufende Steigerung der Gesamtkreditsumme nicht gelingen. Selbst wenn die ZB ihre 100 laufend ausschĂŒtten wĂŒrde: Wo kommen die dem Kunden der GB laufend fehlenden zusĂ€tzlichen 100 her?
>Argumentiere jetzt bitte nicht, daĂ die GewinnausschĂŒttung nur die laufende
>Neuverschuldung des Staates verringert. DaĂ die ZB zugleich Agent des Bundes in
>Sachen Finanzangelegenheiten ist, macht die Sache nur undurchsichtig.
Mag sein, ist aber so. Du kannst den Staat auch derart redimensionieren, dass er mit dem ZB-Gewinn (der bekanntlich eine Steuer auf das Steuerzahlungsmittel ist) als einziger Einnahme auskommt. Dann hĂ€tte sich der Staat 2003 mit 248 (zweihundertachtundvierzig!) Millionen (Millionen!) Euro begnĂŒgen mĂŒssen (Vorjahr immerhin noch 5,4 Mrd Euro).
>Hier laufen verschiedene"Verschuldungskreise" zusammen. FĂŒr ein ganz einfaches
>Beispiel kann man den Staat auĂer Betracht lassen.
Kannst Du gern. Dennoch schĂŒttet die ZB keineswegs alle Zinsen aus, die insgesamt bezahlt werden mĂŒssen - und im voraus - also vor den Zinsterminen schon gar nicht.
>Das der Staat die treibende Kraft ist, daĂ ĂŒberhaupt Kredite bei der ZB aufgenommen
>werden, da der Staat seine Abgaben eben in diesem von ihm zum GZ erklÀrten
>Banknoten fordert, behĂ€lt man natĂŒrlich im Hinterkopf.
Wo auch immer.
>Kurz noch eine andere Anmerkung: Du definierst Geld als das, womit der SteuerbĂŒrger
>seine Steuern bezahlen kann. OK, das wirft ein Problem auf. ZB-Geld sind demnach
>zweifellos Geld, und dieses darf nur aus der ZB kommen.
>Ich kann aber fĂ€llige Steuern auch zahlen, indem ich dafĂŒr sorge, daĂ der Staat
>eine Gutschrift auf sein Bankkonto erhÀlt. Dies kann ich erreichen, indem ich
>ein Guthaben auf meinem Girokonto auf das Girokonto des Staates umbuchen lasse.
Ja.
>Giralgeld kommt aber nicht (nur) aus der ZB,
Aus der nicht.
>sondern kann bei den Banken
>geschöpft werden.
Ja, indem sie einen Kredit einrÀumen. Die Bank ist Dir dann Giralgeld schuldig (sofort fÀllig und ergo zedierbar, auch auf Staatskonten). Du bist aber der Bank einen Kredit schuldig (Laufzeit usw.), mit dem die Bank ihre Steuern nicht [!] bezahlen kann!
>Giralgeld ist nun eine Forderung auf ZB-Geld.
Ja.
>Da ich damit
>meine Steuern bezahlen kann, sind diese Forderungen nach Deiner Definition auch
>Geld.
Ja.
>Forderungen auf ZB-Geld kann ich aber an vielen Stellen aufbauen/begrĂŒnden.
Wie Du möchtest.
>Diese Forderungen kann ich aber nicht auf das Konto des Staates umbuchen lassen.
"Forderungen" kannst Du nur auf das Staatskonto umbuchen lassen, wenn sie sofort fÀllig sind. Der Staat lÀsst sich nicht mit Schuldscheinen (fÀllig"irgendwann") bezahlen.
>Diese Forderungen sind demzufolge kein Geld.
Sie sind nur als sofort fÀllig Geld, da Du sie nur dann in ZB-Geld verwandeln kannst - und zwar beim Schuldner. (Also nicht etwa eine noch nicht fÀllige T-Anleihe, die Du nie und nimmer bei Herrn Ricke in ZB-Geld wandeln kannst, sondern nur - falls diese spÀter fÀllige Forderung jemand (Dritter!) abkauft.
>Ziemlich vertrackt, die Sache.
Nur Mut. Frag' nicht, wie lange ich gebraucht habe, um den ganzen Krempel zu kapieren.
>>- wird der Zins in Form von Geld danach aber als"unbezahlbar" bezeichnet ("ist nie genug Geld da"), wenn die Kreditgeldmenge"konstant" ist.
>>Der gute Professor, auch Champion der INWO-Bewegung, widerspricht sich saftigst selbst:
>>Wenn alles Geld aus einem Kredit stammt - warum kann der Zins in Form von Geld nicht auch aus einem Kredit stammen?
>Der Herr Professor sprach von"konstanter Kreditgeldmenge". Will ich diese
>Bedingung einhalten, kann ich nicht einfach neue Kredite ins Spiel bringen.
Dir ist doch bitte klar, dass am heutigen Tag Milliarden Kredite ablaufen, praktisch rund um die Uhr. Es ist schon deshalb kompletter Unsinn, von einer"konstanten Kreditgeldmenge" zu sprechen. Die"Kreditmenge" ist nicht eine Zehntelsekunde lang"konstant".
>>Denn das ist ja gerade der Witz des debitistischen (kapitalistischen) Systems, dass alles Geld, auch das, welches zur Zinszahlung benötigt wird, aus einem - bezogen auf das zeitlich vorangegangene Geld - zusÀtzlichen Kredit- alias Verschuldungsvorgang stammt.
>Wie oben ausgefĂŒhrt sehe ich es anders. Der Knackpunkt ist die GewinnausschĂŒttung
>bzw. die Kosten der ZB.
Nochmals: Auch die ZB kann keinen Gewinn ausschĂŒtten, never, ever, der noch nicht entstanden ist. Sie kann vielleicht vorĂŒbergehend Kosten auszahlen, ohne schon ErtrĂ€ge zu haben (GehĂ€lter am 1. Januar). Aber das sind peanuts und mĂŒssen subito wieder reingeholt werden. Die von Dir gemeinten Kosten lassen sich nicht aktivieren und damit hast Du sofort einen Verlust. Wird der bis Jahresende spĂ€testens nicht ausgeglichen = Konkursgefahr. Da unterscheiden sich ZB-Bilanzen in nichts von den AbschlĂŒssen eines Tante-Emma-Ladens.
>>Gewinne sind immer nur mit Hilfe zusÀtzlicher Schulden möglich, da die von den Gewinnerzielern ausgezahlten Faktorkosten (Material, Löhne, usw.) niemals ausreichen, um mehr als das Ausgezahlte an die Gewinn-Interessierten einzahlen zu können.
>Sorry, Dottore, ein Gewinn muà nicht in ZB-Geld vorliegen. SelbstverstÀndlich
>sind Gewinne möglich (und lösen auch entsprechende Steuerpflichten aus!), ohne
>daĂ auch nur ein mĂŒder Euro in der Kasse zu sehen ist.
Hat mit der Kasse nichts zu tun. Der Gewinn muss bei der GewinnausschĂŒttung als sofort fĂ€llig aufs Konto jener, die den Gewinnanspruch hatten. GewinnausschĂŒttungen, die erst"anno 2020" fĂ€llig sind, gibt's nicht.
>Dottore, ich habe noch eine Frage zum Thema ZB und Wechsel:
>WÀre es möglich, daà Audi bei VW Bodengruppen kauft und mit einem
>Wechsel"bezahlt",
Ja.
>VW nun diesen Wechsel bei der VW-Bank einreicht und die VW-Bank diesen Wechsel
>bei der ZB zu ZB-Geld macht?
Ja.
>Sollte dieser Vorgang möchlich sein, dann wÀre der Wechsel, vom VW-Konzern
>aus betrachtet, im Grunde ein Sola-Wechsel!?
Nein, da es zwar ein"Konzern" ist, aber zwei verschiedene juristische Personen. Konzern"interne" Wechselreitereien (worauf es hinauslĂ€uft) sind möglich (Ă€hnlich"PatronatserklĂ€rungen" usw., usw.), aber die Banken, die als einzige solche Wechsel einreichen dĂŒrfen, wĂŒrden solche Spielchen nicht mitmachen, da sie den Wechsel vorher selbst"querschreiben" mĂŒssen - also dafĂŒr haften mĂŒssen.
GruĂ!
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