Christian 17.08.2004, 21:25 |
Gerade im Radio gehört: Erben sollen Arbeitslosengeld II zurückzahlen![]() |
-->Vielleicht war es hier noch nicht bemerkt worden: Bei WDR2 lief vorhin ein Kollegengespräch mit folgendem Inhalt: Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass die Erben eines Verstorbenen, der ALGII bezogen hat, aus dem Nachlass bis zu 10 Jahre vom bezogenen ALGII zurückzahlen müssen. Für Eheleute gibt es einen Freibetrag von 15.000 Euro. Ansonsten: Wenn eine Immobilie vererbt wird, soll diese als Grundlage zur Zurückzahlung des ALGII dienen. Sprich: Die Erben werden sie verkaufen müssen. Einziges Schlupfloch, welches erwähnt wurde: In besonderen Härtefällen soll von der Rückzahlung abgesehen werden. Nur weiß niemand, was ein besonderer Härtefall ist. Da muss ich jetzt auch mal sagen: Die haben doch einen an der Waffel! Gruß, Christian |
MattB 17.08.2004, 21:39 @ Christian |
Re: Gerade im Radio gehört: Erben sollen ALGII..... [Link: Spiegel] |
-->Jo, |
Dieter 17.08.2004, 21:43 @ MattB |
eine durchaus sinnvolle Regelung.... |
-->die auch meinem pers. Rechtsempfinden entspricht analog zu anderen Dingen beim Vererben. |
crosswind 17.08.2004, 22:02 @ Dieter |
Schon witzig, wie etliche, |
-->die seit längerem laut nach Ausgabenkürzungen rufen, einfach nicht wahrhaben wollen, dass ALG heutzutage nicht mehr zur Vermögenssicherung sondern zum Überleben gedacht ist. Kann Dir nur zustimmen. |
Zardoz 17.08.2004, 22:16 @ crosswind |
Re: Klarstellung |
-->>dass ALG heutzutage nicht mehr zur Vermögenssicherung sondern zum Überleben gedacht ist. |
crosswind 17.08.2004, 22:34 @ Zardoz |
Ok, klargestellt, |
-->in Hinblick auf eine Massenarbeitslosigkeit aber zur rechten Zeit, oder? Interessanterweise wurde in der CH mitten in den"Aufschwung" (war vor etwa 2 Jahren) hinein per Volksabstimmung die Leistungsdauer gekürzt. Die Entwicklung zu weniger Leistungen bei mehr Leistungsempfängern läuft schon länger. Gesellschaftliche Schönwettermodellen weht ein rauherer Wind entgegen - so sehe ich das. |
Zardoz 17.08.2004, 23:13 @ crosswind |
Re: Na dann... |
-->> in Hinblick auf eine Massenarbeitslosigkeit aber zur rechten Zeit, oder? |
Dieter 17.08.2004, 22:45 @ Zardoz |
Klarstellung? |
-->Bist Du Dir da sicher, |
Zardoz 17.08.2004, 23:29 @ Dieter |
Re: Klarstellung |
-->>Bist Du Dir da sicher, |
Euklid 17.08.2004, 22:06 @ Dieter |
Re: eine durchaus sinnvolle Regelung.... |
-->Hallo Dieter |
igelei 17.08.2004, 22:20 @ Euklid |
Tja, warum? Weil der Frosch, der ins kochende Wasser... mkT |
-->>...>Ich habe inzwischen meine Zweifel daß solche unüberlegten Hauruck-Maßnahmen viel Schlimmeres erst auslösen anstatt die Lage wirklich zu bessern. |
Dieter 17.08.2004, 22:38 @ Euklid |
Re: eine durchaus sinnvolle Regelung.... |
-->Hallo Euklid, |
Zardoz 17.08.2004, 22:04 @ MattB |
Re: Nein,... |
-->>Hat's EUKLID nicht gemeldet? ;-) |
Euklid 17.08.2004, 21:46 @ Christian |
Re: Gerade im Radio gehört: Erben sollen Arbeitslosengeld II zurückzahlen |
-->Hallo Christian |
Nachtigel 17.08.2004, 21:47 @ Christian |
Ja,Damokles: 10 Jahre rückwirkend vor & drei Jahre nach Todesfall einforderbar (o.Text) |
--> |
JLL 17.08.2004, 23:05 @ Christian |
Re: Das ist sie also,... |
-->... die Hartz-IV-Sau, die diese Woche durch's Dorf getrieben wird. Ich machte mir schon Sorgen, denn es ist immerhin schon Dienstag, und sie war also überfällig. |
rodex 18.08.2004, 06:00 @ Christian |
Re: Gerade im Radio gehört: Erben sollen Arbeitslosengeld II zurückzahlen |
-->>Vielleicht war es hier noch nicht bemerkt worden: Bei WDR2 lief vorhin ein Kollegengespräch mit folgendem Inhalt: Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass die Erben eines Verstorbenen, der ALGII bezogen hat, aus dem Nachlass bis zu 10 Jahre vom bezogenen ALGII zurückzahlen müssen. Für Eheleute gibt es einen Freibetrag von 15.000 Euro. Ansonsten: Wenn eine Immobilie vererbt wird, soll diese als Grundlage zur Zurückzahlung des ALGII dienen. Sprich: Die Erben werden sie verkaufen müssen. Einziges Schlupfloch, welches erwähnt wurde: In besonderen Härtefällen soll von der Rückzahlung abgesehen werden. Nur weiß niemand, was ein besonderer Härtefall ist. Da muss ich jetzt auch mal sagen: Die haben doch einen an der Waffel! Gruß, Christian |
Euklid 18.08.2004, 08:44 @ rodex |
Re: Gerade im Radio gehört: Erben sollen Arbeitslosengeld II zurückzahlen |
-->Soziale Rücksichtnahme? |
sensortimecom 18.08.2004, 09:49 @ Christian |
Höchste Gefahr für das Bestehen des Staates |
-->>Vielleicht war es hier noch nicht bemerkt worden: Bei WDR2 lief vorhin ein Kollegengespräch mit folgendem Inhalt: Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass die Erben eines Verstorbenen, der ALGII bezogen hat, aus dem Nachlass bis zu 10 Jahre vom bezogenen ALGII zurückzahlen müssen. Für Eheleute gibt es einen Freibetrag von 15.000 Euro. Ansonsten: Wenn eine Immobilie vererbt wird, soll diese als Grundlage zur Zurückzahlung des ALGII dienen. Sprich: Die Erben werden sie verkaufen müssen. Einziges Schlupfloch, welches erwähnt wurde: In besonderen Härtefällen soll von der Rückzahlung abgesehen werden. Nur weiß niemand, was ein besonderer Härtefall ist. Da muss ich jetzt auch mal sagen: Die haben doch einen an der Waffel! Gruß, Christian |
Euklid 18.08.2004, 10:11 @ sensortimecom |
Re: Höchste Gefahr für das Bestehen des Staates |
-->Hallo Erich |
Student 18.08.2004, 13:27 @ Euklid |
Re: Höchste Gefahr für das Bestehen des Staates / Klingt direkt gut... ;-) (o.Text) |
--> |