LenzHannover 25.08.2004, 23:35 |
Tacho-Manipulation - Absurder Rechtsstaat![]() |
-->"Rechtlich gesehen, ist die Wegstreckenanzeige kein Dokument", erklärt ADAC-Rechtsexperte Maximilian Maurer. Erst wenn der Verkäufer die echte Laufleistung des Autos falsch angibt, wäre es rechtlich nicht korrekt."Solange im Kaufvertrag 'Kilometerstand: 80.000' und nicht 'Laufleistung' steht, ist er juristisch nicht zu belangen", erläutert Maurer. |