kizkalesi 30.09.2004, 08:45 |
Nun prüft der BGH doch wieder Rückgaberecht nach Ebay-Versteigerung![]() |
-->BGH prüft Rückgaberecht nach Ebay-Versteigerung |
fridolin 30.09.2004, 09:05 @ kizkalesi |
Re: Nun prüft der BGH doch wieder Rückgaberecht nach Ebay-Versteigerung |
-->Es geht hier - wie im Text im einzelnen dargestellt - nicht um ein generelles"Rückgaberecht" (z.B. bei Sachmängeln), sondern um das 14tägige Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz bei gewerblichem Verkauf an einen Endverbraucher. Ein Recht auf Rückabwicklung bei nicht behebbaren Sachmängeln oder bewußt falscher Beschreibung des Artikels besteht schon jetzt. |
spieler 30.09.2004, 09:12 @ kizkalesi |
Wenn Du den Ausgang des Verfahrens erfährst, stelle es doch bitte hier ein.... (o.Text) |
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