ingobert 12.10.2004, 13:35 |
Bankenaufsicht kann nicht haftbar gemacht werden![]() |
-->Bankkunden haben im Fall der Pleite ihres Geldinstituts keine Ansprüche gegen die staatliche Bankenaufsicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Auch für ein verspätetes oder unzureichendes Einschreiten seien die zuständigen Behörden nicht haftbar zu machen. Nach Ansicht der Richter ist europaweit verbindlich lediglich ein Schutz von Einlagen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. |
uluwatu 12.10.2004, 15:00 @ ingobert |
Wenn das so stimmt, sieht es sehr düster aus |
-->Das heißt, es wird nun schon"offiziell" für diese Zeiten vorgebaut. Das würde bedeuten, daß dann auch keinerlei Ansprüche, außer dieser genannten Summe, gewährleistet sind. Bisher schrillten die Alarmglocken nur bei wenigen, lamgsam entdeckt auch die Vorhut der breiten Masse, hier würde ich mich einordne, die Gefährlichkeit der Situation. Es ist an der Zeit die richtigen Schritte zu setzen. Viele von euch sind schon entsprechend vorbereitet. Ich hatte bisher immer auf eine Art von"sichtbarem Alarmzeichen" gewartet. |
fridolin 12.10.2004, 15:15 @ ingobert |
Re: Bankenaufsicht kann nicht haftbar gemacht werden |
--> Nach Ansicht der Richter ist europaweit verbindlich lediglich ein Schutz von Einlagen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. |
Heller 12.10.2004, 20:13 @ fridolin |
30% des Eigenkapitals pro Kunde - ich kriege einen Lachkrampf |
-->Wer soll den das bitteschön absichern. Okay, wenn eine klitzekleine Bank pleite ginge, dann mag das noch hinhauen. |
Baldur der Ketzer 12.10.2004, 20:21 @ Heller |
Re: Bankensicherungsfonds - gilt nicht noch die Strukturkrise als ausgerufen? |
-->Hallo, |
Heller 12.10.2004, 21:09 @ fridolin |
30% des Eigenkapitals pro Kunde - ich kriege einen Lachkrampf |
-->Wer soll den das bitteschön absichern. Okay, wenn eine klitzekleine Bank pleite ginge, dann mag das noch hinhauen. |