LenzHannover 09.11.2004, 00:37 |
OT: Kündigungsfrist bei Mietwohnungen - generell neue Regelung?!![]() |
-->Bei Wohnungskündigungen, die seit Januar 2003 ausgesprochen wurden, gilt für Mieter generell die (ab September 2001 festgelegte) Dreimonatsfrist. Das Amtsgericht Bückeburg urteilte so - gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - unter Hinweis auf eine Übergangsvorschrift, mit der vermieden werden solle, dass auf Jahrzehnte hinaus unterschiedliches Recht im Mietrecht gilt. (Az.: 31 C 365/03-I) |