-->Neue Finanzordnung
Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sind die wichtigsten Einnahmequellen für den Bund. Mit dem Erlass wird die auf 2006 befristete Kompetenz zur Erhebung dieser Steuern bis ins Jahr 2020 verlängert.
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Keine Frage: Ohne die Milliarden aus direkter Bundessteuer und der Mehrwertsteuer ginge der Bund Bankrott. Doch um sie weiterhin einziehen zu dürfen, benötigt er ein Ja an der Urne.
Von Gaby Szöllösy
Die Sache ist etwas skurril: Wohl niemand bezweifelt ernsthaft, dass der Bund auch künftig auf seine beiden wichtigsten Einnahmequellen angewiesen ist. Und doch drohen diese alle paar Jahre zu versiegen. Denn die Kompetenz des Bundes, die genannten Steuern einzuziehen, ist jeweils befristet - ein Relikt aus Zeiten des Zweiten Weltkriegs.
Im Jahr 2006 läuft die jetzige Finanzordnung aus. Also musste der Bundesrat das Parlament ein weiteres Mal um deren Erneuerung bitten - und nun Volk und Stände um ihre Zustimmung.
Gerne hätte die Regierung den alten Zopf der Befristung abgeschnitten. Der damalige Bundesrat Kaspar Villiger bezeichnete diese im Nationalrat als «Anachronismus», als «eine unnötige, rituelle Deklaration». Die bürgerliche Parlamentsmehrheit sah die Sache indes anders: Die Befristung könnte den Bund zu Ausgabendisziplin anhalten, hoffte sie. Und so gilt auch die Neue Finanzordnung (über die wir abstimmen) befristet - diesmal bis ins Jahr 2020.
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Wech mit den beiden Steuern und die Schweiz wäre wieder klar als Steueroase positioniert - das wär doch was!
Tobias
<ul> ~ Quelle</ul>
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