-->22. November 2004, 03:29, Neue Zürcher Zeitung
<h3>Zürcher Polizei in Deutschland im Einsatz
Erstmals grenzüberschreitende Grosskontrolle</h3>
In der Nacht auf Samstag haben erstmals deutsche und Schweizer Polizeistellen eine gemeinsame, grenzüberschreitende Grosskontrolle durchgeführt. Bei der Aktion im deutschen Landkreis Waldshut standen auch etwa ein Dutzend Angehörige der Kantonspolizei Zürich im Einsatz. Die Zusammenarbeit, die von allen Beteiligten gelobt wurde, basiert auf dem kaum bekannten «Deutsch-Schweizer Polizeivertrag».
-yr. Nicht schlecht gestaunt haben in der Nacht auf Samstag verschiedene Automobilisten aus der Schweiz, als sie während einer mehrstündigen Grosskontrolle im grenznahen Raum des deutschen Landkreises Waldshut von Polizisten mit einem akzentfreien «Grüezi» angesprochen worden sind. Es war das erste Mal, dass rund ein Dutzend Angehörige der Kantonspolizei Zürich im Ausland im Einsatz standen. Hinzu kamen aus der Schweiz Angehörige der Kantonspolizei Schaffhausen, der Grenzwacht sowie der Zollbehörde.
Die grenzüberschreitende Grossfahndung, die vier Stunden dauerte, stand unter der Gesamtleitung der Polizeidirektion Waldshut- Tiengen. Verzeigt werden mussten relativ wenige Automobilisten, fast alle wegen Bagatelldelikten. Viel wichtiger war für die Verantwortlichen aber die reibungslose Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden. In Zukunft sollen weitere solche Grosskontrollen durchgeführt werden.
Weiter reichend als «Schengen»
Dass Schweizer Polizisten in Deutschland im Einsatz stehen dürfen, basiert auf dem sogenannten «Deutsch-Schweizer Polizeivertrag», der am 1. März 2002 in Kraft trat, was damals aber in der Ã-ffentlichkeit kaum wahrgenommen wurde. Mit diesem Vertrag sind nicht nur grenzüberschreitende Einsätze wie am Wochenende möglich. Er stattet die betreffenden Polizeistellen mit weitreichenden Kompetenzen aus. So besteht für beide Seiten das Recht auf sogenannte Nacheile, ein Begriff, der auf das frühere DDR-Recht zurückgeht. Gemeint ist damit die Verfolgung von Tatverdächtigen über die Landesgrenzen hinaus. Deutsche Polizisten dürfen mutmassliche Kriminelle in den Schweizer Grenzkantonen verfolgen, wenn sich der Verdächtige eines auslieferungsfähigen Delikts schuldig gemacht hat. Umgekehrt können Schweizer Polizisten Tatverdächtige in den grenznahen Bezirken Deutschlands verfolgen. Dieser Rayon reicht beispielsweise bis nach Stuttgart.
Dank dem Polizeivertrag gehe die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz viel weiter als beispielsweise das entsprechende Abkommen zwischen den beiden EU-Mitgliedstaaten Deutschland und Frankreich, sagt Bruno Keller. Der Chef der Regionalabteilung Winterthur/ Unterland der Kantonspolizei Zürich war bei der Grosskontrolle vom Wochenende Leiter der Schweizer Einsatzkräfte. Keller fügt an, der binationale Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz gehe auch deutlich weiter als das Schengener Abkommen der EU-Staaten. So sei es der Schweizer Polizei beispielsweise erlaubt, in Deutschland Festnahmen vorzunehmen, wenn die inhaftierte Person danach den deutschen Behörden übergeben werde. Zudem hat die Schweizer Polizei laut Keller die Möglichkeit, Informationen aus dem deutschen Teil des viel diskutierten Fahndungssystems SIS abzufragen.
Unkomplizierte Zusammenarbeit
Als Schweizer Einsatzleiter hob Keller nach der internationalen Grosskontrolle die unkomplizierte Zusammenarbeit mit den deutschen Kollegen hervor.
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http://www.nzz.ch/2004/11/22/zh/page-articleA0BYT.html
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