-->Hallo, @thomas
@dottores Text: Nehmen wir an ZB A will nun Titel lautend auf Währung B kaufen, dann muss sie also über den B-KM, wie jeder andere auch, der solche Titel erwerben möchte.
Um das zu bewerkstelligen, müsste sich ZB A erst selbst in Währung B verschulden (was Unsinn ist, da sich keine ZB in fremder Währung verschuldet) und zwar am B-GM. Stattdessen wird sie denjenigen, die auf dem B-GM Aktivpositionen halten (Bank) und in ihrem eigenen Währungsraum sitzen, diese gegen eigene Währung A abkaufen bzw. dieses Abkaufen mit dem verrechnen, was der B-Positionshalter seinerseits an die A-ZB in A schuldig ist (bei Ablauf des ursprünglichen Vertrags ZB / Bank).
Und Deine Frage:
Woher nimmt bitte ZB A die Währung A her, um zu kaufen? Es kann sich nicht um unbenutze Noten aus dem Keller handeln, die wären dann nämlich plötzlich"netto" vorhanden.
ZB-A will ausländische Titel-B kaufen
Sie kauft von einer Geschäftsbank-A in A, die eine Konto bei ZB-A unterhalten muss, den gewünschten (ausländischen) Titel-B.
Woher nimmt sie das Geld?
Sie kreditiert den geschuldeten Betrag (in Währung-A) dem Konto der Geschäftsbank-A (erhöht das Guthaben oder vermindert die Verbindlichkeiten der Geschäftsbank-A gegenüber der ZB-A)
Deine weiter Frage:
Da die Schuld des B-Positionshalters [Schulderner des Titel-B} gegenüber ZB A einen Termin hat, muss die Geld-Tranche des B-Positionshalters zu diesem Termin vernichtet werden. Deshalb kann ZB-A damit keinesfalls"einkaufen gehen".
ZB-A hat in diesem Fall eine Forderung mit Fälligkeitsdatum x gekauft. Sie hat nun zwei Möglichkeiten.
-Sie wartet bis Titel-B am Datum x fällig ist und erhält den verbrieften Erlös in Währung-B (Aktivtausch bei ZB-A). Mit dem Erlös kann sie kaufen was die Satzung erlaubt.
- Sie verkauft den Titel-B mit Restlaufzeit x (diskontiert) gegen täglich Fälliges-B (Sichtguthaben in Währung-B). (Aktivtausch bei ZB-A ). Mit dem Erlös kann sie nun kaufen was ihre Satzung erlaubt.
Gruß
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