-->Hi Dottore!
Mein Beitrag ist sehr lang geraten. Allerdings bin ich der Meinung, daß ich meine Argumentation gut begründe und sauber herleite. Ich decke auf, was hinter den Kuriositäten steckt, die uns bei der ZB begegnen. Ebenso begründe ich noch einmal, warum ZB-Noten für mich keine Schuldscheine sind, sondern immer nur das Geschuldete (Abgabengut).
Ich beleuchte einiges von mehreren Seiten, daher wiederholt sich manches, aber immer unter einem anderen Blickwinkel.
Sollte Deine Zeit nicht reichen, alles zu lesen, so lies bitte doch den Schluß, wo ich zeige, daß eine wundersame Staatsentschuldung auch bei einer umkonstruierten ZB nicht einträfe.
>>>An das Abgabengut (bzw. sofort fällige Forderungen darauf, die dann zu zedieren wären) kommt nur ein Gläubiger, der sein Papier, das längere Laufzeit haben muss als die ZB-Noten, die er sich damit beschaffen kann oder möchte, der ZB einreicht oder ihr mit Rückkaufsverpflichtung verkauft (Repogeschäft).
>>“Verkauft“. Hm. Die ZB hat also demnach „gekauft“. Nur womit? Ein kurzer Blick auf die Aktiva-Seite der ZB-Bilanz kurz vor der Transaktion zeigt uns gähnende Leere, jedenfalls weit und breit keine eigenen ZB-Noten. Meinst Du nicht, daß man etwas in der Kasse (in einer „Aktiva-Kasse“!) haben sollte, um etwas zu kaufen?
>Nein. Kaufvertrag ist nicht die Erfüllung desselben.
Konsens. Aber die ZB erfüllt den ersten Kaufvertrag. Spätestens im zweiten Schritt. Nur womit? Die ZB hat kein passendes Aktivum, womit sie den Kaufvertrag erfüllen könnte. Also muß die ZB sich das benötigte besorgen. Ich finde, wir sollten der ZB keine magischen Möglichkeiten zusprechen. Zumal wir den gesamten Vorgang mit ganz gewöhnlichen Mitteln erklären können.
Keine „bilanzierende Institution“ kann etwas im Keller haben, was sie nicht in der Bilanz als Aktivum ausweist. Daraus ziehe ich den Schluß, daß die ZB-Noten im Keller der ZB nicht der ZB gehören; sie gehören vielmehr dem Staat. Es ist lediglich eine Modalität, daß die ZB die Herstellkosten der ZB-Noten übernimmt. Genausogut könnte dies der Finanzminister bezahlen und im Gegenzug von der ZB einen um genau diesen Betrag höheren Gewinn erhalten.
Bei den ZB-Noten handelt es sich um das Abgabengut (da waren wir uns einig). Der Staat muß aber höllisch aufpassen, daß dieses Abgabengut ausschließlich via ZB ins System kommt, sonst gerät das ganze Fiat-Money-System in Gefahr. Deswegen ja auch die recht hohen Strafen für das „private“ Herstellen des Abgabengutes.
Uneins sind wir uns noch, ob es sich bei dem Abgabengut um Schuldscheine handelt. Dazu komme ich weiter unten. Die Tatsache, daß es sich beim Abgabengut um „Scheine“ handelt, sollte uns aber nicht zu voreiligen Schlüssen verleiten.
>>Aber halt, die ZB hat doch „gekauft“: auf Kredit!
>Auch nicht. Sie nimmt die Titel herein, nennt dies"purchase" (1. Vertrag) und schließt gleichzeitig mit dem Einlieferer ein"repurchase" (2. Vertrag). Beide Verträge könnten wir beide auch abschließen. Angenommen, sie würden auf die selbe Summe lauten, flösse nichts. Der Verkäufer bezieht über die Laufzeit des Repos nach wie vor die Zinsen aus dem Repo-Titel.
>Da so etwas keinen Sinn macht (außer Anwaltsbeschäftigungsprogramm) muss es also eine Differenz geben. Die Summe Rückkauf muss über der Summe Kauf liegen ("Leitzins"). Ginge es nur um die Differenz, müsste die Bank diese beschaffen, was ihr aus dem Zinsertrag aus dem Titel möglich wäre: Hinteres Ende höher.
>Alle MFIs zusammen müssen diese Differenz decken. Wozu aber sollten sie in toto Geld verschenken und nicht die Titel netto halten? Also müssen sie selbst Cash-Abforderungen aus dem Nicht-ZB- und Nicht-MFI-Bereich haben, die ihnen das Geschäft nahelegen ("Zinsdifferenz").
>Nur dann beschaffen sie sich ZB-Geld. Dieses müssen sie bei der ZB selbst aktiv (ZB passiv) halten und zwar im Rahmen der Mindestreserve(MR)-Vorschriften (2 % usw., die ihrerseits zum ZB-Satz ebenfals"verzinst" werden). Die Einlagen auf dem MR-Konto liegen täglich bei ca. 37 / 38 Mrd Euro.
>In der Bilanz der Buba stehen an Einlagen (ZB passiv gegenüber MFIs) 44,5 Mrd., was leicht erklärt ist: Die plus 6,5 (44,5 minus 38 MR zum Stichtag) an diesem Tag bei der Buba zu Zahlungszwecken (an andere MFIs) eingegangene und noch nicht weitergeleitete Beträge. Ergibt sich aus der Logik dieser Vorgänge, da nicht gleichzeitig an die Buba eingezahlt (dort passiv) und von der Buba an die Ziel-MFIs ausgezahlt werden kann. Diese Beträge sind transitorisch und verzinsen sich auf keiner Seite.
>>Glasklar zu erkennen, wenn der „Cash-Taker“ nicht sofort ZB-Noten nimmt, sondern sich erst mal ein Guthaben auf sein Konto schreiben läßt.
>Auch nicht. Der Cash-Taker (MFI) hat Cash. Er muss nur die MR beachten und reguliert so seine Cash-Position. Es gibt zwar ein"Guthaben" der MFIs gegenüber der Buba (dort passiv), die sog."Überschussreserve" (unverzinst). Überschuss als Überschuss gegenüber der geforderten Reserve.
Das MFI „hat“ Cash erst nach dem zweiten Schritt des ersten Kaufvertrages, also nachdem das MFI mit seinem Guthaben bei der ZB ZB-Noten abgefordert hat. Ich lasse Rechnungswesen-Experten zu Wort kommen (leider bezüglich der SNB, andere Literatur steht mir z.Zt. nicht zur Verfügung):
“4. GESCHÄFTSFALL: Repo-Geschäft
Verbuchung
Opening Transaction: [! d. St.]
Forderungen aus Repo-Geschäften an Girokonten inländischer Banken“
Möchte MFI nun Cash sehen und fordert es ab (man kann auch formulieren: kauft nun MFI ZB-Noten von der ZB), kommt es zu nächsten „Transaction“:
“Verbuchung
Girokonten inländischer Banken an Kasse“
und siehe da, es entsteht bzw. verändert sich die ZB-Bilanz-Passivaposition „Banknotenumlauf“!
Die Experten erläutern uns dazu:
“ Die Position"Notenumlauf" auf der Passivseite der SNB-Bilanz wird erst bei der Übernahme der Noten durch die Banken verändert.“
Und an anderer Stelle:
“ Die beiden Positionen"Notenumlauf" und"Girokonten inländischer Banken" sind kompensatorisch: Wenn Banken Noten benötigen, kaufen sie diese bei der SNB ein und bezahlen dafür mit ihrem Girokonto.“
Ich hatte per E-Mail sowohl bei der Bundesbank als auch bei der SNB angefragt, was man dort von meiner Idee hält, daß sich eine ZB die „ausgegebenen“ ZB-Noten leihen muß. Die Bundesbank hat mir nicht geantwortet. Die SNB aber. Ich war selber baff. Richtig zustimmen wollte man mir nicht, sondern: „... sind die Banknoten nicht ausgeliehen, sondern eher (...) verkauft.“
Aber ich finde, mit dieser Antwort kann ich leben, denn meine Argumentation ist m.E. nicht erschüttert: Wie kann eine ZB etwas verkaufen, was sie uns nicht vorher als Aktivum präsentiert? Meine Antwort: Die ZB muß es sich kurz vorher selbst beschaffen, womit wir wieder bei dem von mir postuliertem Ergebnis landen: Die ZB-Bilanzposition „Banknotenumlauf“ repräsentiert Schulden der ZB.
>Die schwankt so um die 300 Mio Euro, also nichts. Den alle MFIs verzichten p.a. damit auf max. 2 % (die Spitzenrefi läuft anders, extra MR), also ca. 6 Mio, die sich wiederum auf ca. 2170 MFIs verteilen. Selbst auf eine Großbank kämen da (geschätzt) maximal 200.000 bis 300.000 Euro p.a. als nicht von der ZB kassierter Zins heraus.
>Auch der sonstige Zinsverlust der MFIs (Zinsverpflichtung gegenüber"Einlegern" entsteht ab Einlage, danach MR-Aufstockung, danach erst Zinsverpflichtung der ZB) ist so winzig, dass er auch mit Lupe kaum zu entdecken wäre; 2 % von 2 % mal Zinstage). Die Verzinsung der MR liegt im Dezember 04 bei 2,05 %. Juli noch 2,00 %. Es ist also very, very fine tuning, denn der Satz entspricht in etwa dem GM-Satz. Die 0,05 bitte auf die 37 bis 38 Mrd beziehen, also 19 Mio, wenn ich richtig rechne, geteilt durch die Zinstage.
>Unterschreitet eine Bank ihr Soll, sind von ihr 5,5 % auf Soll minus Ist zu entrichten.
>>Und dieses Guthabenkonto des Cash-Takers ist aus Sicht der ZB-Bank zweifellos Fremdkapital. Da sind wir uns doch einig, oder?
>Nein, da es so nicht läuft, siehe eben. Die ZB finanziert sich nicht! Sie ist zwar aus den MR den Leitsatz schuldig, da aber MR nur gebildet werden können, nachdem bereits Cash aus der ZB geholt worden war (ich kann ein Sparbuch nur mit Cash eröffnen), holt sie in gleicher Höhe (Einschränkung siehe eben) aus dem Cash den Leitsatz. Letzteren logischerweise früher.
Ein Sparbuch kann ich auch mit einem Guthaben eröffnen, bzw. entsteht es im selben Moment, wenn das Guthaben entsteht. Sollte ich Dir ein Buch von Kosto (habe ich gar nicht, aber als Gedankenspiel) verkaufen und Du zahlst nicht sofort, dann habe ich bei Dir praktisch ein Sparbuch. Und Du hättest in diesem Fall bei mir Schulden. Das Kosto-Buch wäre für Dich fremdfinanziert.
Da die ZB auf der Passivaseite ihrer Bilanz nicht nur Eigenkapital vorweist, ist die ZB zweifelsfrei (zum Teil) fremdfinanziert.
>>Das Guthabenkonto des Cash-Takers hat eine korrespondierende Passiva-Position in der ZB-Bilanz: Die Position „Banknotenumlauf“.
>Der Cash-Taker hat, wie gesagt, Cash. Das"Guthaben" sind (transitorische zum Stichtag 24.00 Uhr mal weggelassen) MR. Nehmen wir an, das Publikum (MFIs passiv) fordert Cash von den MFIs, dann zahlen die aus der Cash-Kasse und vermindern damit gleichzeitig ihr MR-Soll. Sie können dann zur ZB fahren und den Cash dort abholen, um ihre Cash-Position wieder aufzufüllen (dauert so lange wie der LKW braucht). Oder sie lassen es sein.
Nicht schlecht, so eine ZB (immerhin eine bilanzierende Institution!): Sie rückt fleißig Cash heraus, obwohl sie es nicht als Aktivum hält, sie präsentiert uns dann die ausgegebenen ZB-Noten (angeblich) als Passivum, dieses Passivum ist weder Eigen- noch Fremdkapital, birgt aber in sich die Gefahr der Insolvenz (Überschuldung)...
Dottore, warum solchen Wust an Mysterien? Bei meiner Interpretation der Abläufe geht alles mit rechten Dingen zu. Gefällt Dir das wirklich nicht besser? Mir schon.
(...)
>>Fordert der Cash-Taker für sein Guthaben (täglich fällig)
>Die 44,5 (Vj 44,8)"Einlagen auf Girokonten" (Buba passiv) können zwar täglich abgeholt werden und sind insofern jederzeit verfügbar. Aber Risiko: das monatsdurchschnittliche MR-Soll würde unterschritten, dann Strafzins, siehe oben.
>>von der ZB ZB-Noten, dann verringert sich sein Guthaben während die Position „Banknotenumlauf“ in der gleichen Höhe steigt.
>Richtig. Aber die Guthaben sind MR, d.h. zwar frei verfügbar, aber diese Verfügbarkeit ist automatisch durch die 5,5 % drohenden Strafzins beschränkt.
>Ich glaube Du gehst von einem GB-Modell aus, was damit aber nicht zu vergleichen ist. Das würde in diesem Fall nämlich bedeuten: Der Cash-Taker (jetzt: Publikum) müsste 5,5 % (auf 2 % dessen, was er seinerseits insgesamt schuldig ist) Strafzins zahlen, wenn er sein bisheriges Guthaben in Cash verwandelt.
OK, es gibt schon ein paar Besonderheiten bei der ZB.
>>Kurz vor der ZB-Noten-Ausgabe ist der ZB-Banker aber in einer mißlichen Lage: Er hat nichts in einer Aktiva-Kasse, was er ausgeben könnte.
>Nein. Die ZB unterhält keine Notenkasse, sondern bucht als Kasse aktiv nur Scheidemünzen (Buba 03: 458 Mio). Die schwedische Reichsbank noch nicht mal die.
Tja, und trotzdem werden von der ZB ZB-Noten „ausgegeben“. Und wie wir weiter oben gesehen haben verringert sich dabei diePassiva- ZB-Bilanzposition „Girokonten MFI“ (belegt für die SNB). Das wäre für die ZB eine feine Sache, wenn sie sich nicht im selben Atemzug die Passiva-Position „Banknotenumlauf“ einhandeln würde (noch mal: für mich zweifelsfrei eine Schulden- und damit eine Fremdkapitalposition für die ZB).
>>Meiner Ansicht nach bleibt uns nur die eine Interpretation des Vorgangs, nämlich die, daß die ZB sich die auszugebenden ZB-Noten selbst leihen muß.
>Nein.
>>Die ZB-Bilanzposition „Banknotenumlauf“ ist eine Fremdkapitalposition.
>Leider ebenfalls nein.
Ich bin der Meinung, daß ich meine Ansicht recht gut belegt habe. Bei meiner Interpretation der Vorgänge entstehen keine Kuriositäten, alles läßt sich sauber herleiten. Die ZB-Noten sind das Abgabengut, welches der Staat fordert und via ZB bereitstellt. Da der Staat die ZB nicht von Anfang an mit den ZB-Noten ausstattet (als Stammkapital), bleibt der ZB nichts anderes übrig, als sich die ZB-Noten immer genau dann vom Staat zu leihen (zinslos übrigens), wenn sie welche benötigt. Erhält die ZB ZB-Noten, so muß sie diese sofort (just in time) an den Staat zurückgeben. Deshalb tauchen die (eigenen) ZB-Noten nie auf der Aktiva-Seite der ZB-Bilanz auf.
>>Ich will meine Ansicht noch untermauern. Angenommen die Aktiva-Position der ZB, welche der Passiva-Position Banknotenumlauf gegenübersteht, „verdampft“.
>Die kann nur verdampfen, wenn die Haupt-Refis (130) verdampfen (Noten = 121, um es mal so herum zu vergleichen). Obwohl die Buba nicht selbst die Titel zum Inkasso bringt, sondern dies die MFIs tun müssen, wären die MFIs demnach nicht in der Lage, die Titel auszulösen (mangels Cash). Zum Vergleich: MFI-Cash ca. 13 Mrd. MFI-Guthaben (inkl. Transitorik, s.o.) August 41,6.
>Da die MFIs das Inkasso übernehmen (läuft beim Bulk der Titel, da Staatspapiere, ohnehin über die Buba, der"Agentin des Bundes" und schon deshalb laufend Cash von der Buba ex Titelbedienung des Bundes an die MFIs fließt), müsste der ganze MFI-Sektor zahlungsunfähig werden.
>Selbst dann hätte die Buba noch die Pfänder (Titel), daher der Name, und müsste sich notfalls selbst an die Emittenten halten, also im Wesentlichen zum Inkasso beim Finanzminister schreiten. Wie der aus der Nummer rauskäme, ist die Frage, die hier manchen umtreibt. Falls durch dem Termin kurz vorangehende Direktbedienung bei der ZB ("Schatzwechsel" usw.) - Game over.
>>Ist das „Verdampfte“ nun höher als das Eigenkapital der ZB, so ist die ZB überschuldet.
>Das würde, siehe eben, sowohl den MFI-Gesamtkonkurs als auch den Staatsbankrott voraussetzen. Die Gefahr der Überschuldung der ZB kommt aus einer ganz anderen Ecke, nämlich aus dem Verdampfen ihrer Nostro-Positionen. Bei Gold schon deshalb nicht möglich, weil bereits ein Passivposten gebildet wurde. Bei IMF- und EZB-Forderungen (zus. 21 Mrd) bei deren Konkurs.
>Und vor allem bei der Auslandsaktiva-Position (32,5 nach 40,5), also den"Devisenreserven". Ginge der USD weiter Richtung Null (Kassa), wäre die Überschuldung der Buba möglich (EK, also GK plus GRL = 5 Mrd).
>>Wieder wird glasklar, daß die Passiva-Position „Banknotenumlauf“ Schulden der ZB repräsentiert.
>Nach Obigem nochmals leider Nein. Bei der Inlandsposition (Refi der MFIs) hat sie die MFIs als Inkasso-"Puffer", wie beschrieben. Nur bei der Auslandsposition muss sie sich selbst ums Inkasso kümmern.
Wenn eine „bilanzierende Institution“ auf ihrer Aktiva-Seite „Inkasso-Puffer“ hat, sagt das doch nichts darüber aus, ob eine Passiva-Position Schulden repräsentiert. Warum ist man denn überhaupt an einem Inkasso interessiert? Doch wohl, um die lästige Passiva-Bilanzposition „Banknotenumlauf“ wieder loszuwerden. Wobei die ZB ja im Normalfall vom MFI kassiert, so wie z.B. beim Repo-Geschäft vereinbart.
>>Zur Überschuldung gehört immer, daß der Überschuldete eine Zahlungverpflichtung hat, der er (demnächst) nicht mehr nachkommen kann.
>Die einzige Zahlungsverpflichtung, welche die Buba hat, ist die Position"Personalaufwand" (1), die aus den Nettoerträgen bestritten werden muss (knapp 2). Die Sachaufwendungen könnte sie notfalls aussetzen (Abschreibungen usw., ca. 440 Mio), die Kosten für Notendruck herunterfahren, usw. Am Personalaufwand wird bereits"gespart", siehe Wegfall der früheren LZBs, usw.
Die Zahlungsverpflichtungen bezüglich Personalaufwand ergeben sich aus den Arbeitsverträgen. Übrigens, schon wieder hat die ZB schlechte Karten: Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Aus den „Nettoerträgen“? Hat die ZB etwa klammheimlich eine kleine Extrakasse eingerichtet? Nein, nein, weder heimliche Kassen noch wird die ZB zum Dieb. Die ZB geht vor wie immer, wenn jemand berechtigt von ihr Cash fordert: Die ZB leiht sich die benötigten ZB-Noten und handelt sich prompt wieder eine (erhöhte) Passiva-Position „Banknotenumlauf“ ein. Höchste Zeit also für die ZB (wenn nicht schon vorher geschehen), ein „Geschäft“ abzuschließen, z.B. ein Repo-Geschäft. Hier wird die ZB allerdings am Anfang gleich von der nächsten Zahlungsverpflichtung angelächelt: MFI möchte Cash. Diese Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus den Verträgen (bzw. aus dem Täglich-fällig-Guthaben der MFI), die zum Repo-Geschäft gehören. Ohne Verträge kein Repo-Geschäft.
Klarer Fall: Die ZB hat mehr als eine einzige Zahlungsverpflichtung.
Angenehmer ist es für die ZB, wenn der Schlußtermin des Repo-Geschäftes erreicht ist: MFI muß jetzt zahlen. Und zwar die Summe, die MFI am Anfang ausgezahlt erhielt plus Zins/Steuer. Für unser kleines Beispiel nehmen wir an, MFI hat „am Markt“ die ZB-Noten, die das Personal der ZB erhielt, eingefangen, und deshalb kann MFI jetzt die komplette von der ZB geforderte Summe zahlen.
Just in dem Moment, wo MFI die ZB-Noten (zurück-)zahlt und der ZB-Kassierer sich gerade freuen will, klopft ihm (natürlich nur gedanklich) Papa Staat auf die Schulter und erinnert freundlich an die Schulden, welche die ZB noch bei ihm hat. Also ist’s wieder nichts mit eigenen ZB-Noten in einer Aktiva-Kasse bei der ZB, die ZB-Noten wandern sofort zur Nebenkasse/Hauptkasse/Keller/Staat. Aber immerhin ist die ZB jetzt wieder die Passiva-Position „Banknotenumlauf“ los. Leuchtet auch ein, da die Schulden beim Staat getilgt sind.
Eine ZB kann noch so schöne Erträge erwirtschaftet haben, niemals „hat“ sie diese als eigene ZB-Noten.
>>Welche Zahlung könnte das im Fall unserer ZB sein? Es ist die Rückzahlung der geliehenen ZB-Noten.
>Die ZB zahlt an sich keine Noten zurück.
Konsens, Dottore. Selbstverständlich zahlt die ZB keine ZB-Noten an sich zurück. Von „sich“ hat die ZB ja auch keine ZB-Noten geliehen.
Um ZB-Noten von sich zu leihen, hätte die ZB ja vorher welche „haben“ müssen, und genau dies hätte sie uns dann in ihrer Bilanz als Aktivum präsentieren müssen. Eine „bilanzierende Institution“ hat in ihrer Bilanz zu zeigen, was sie „hat“. Womit sich eine Leihe/Kredit von sich selbst an sich selbst ja sowieso erübrigt hätte: Wozu etwas leihen, was man schon hat?
Die ZB leiht nicht von sich selbst. Sie leiht vom Staat/Keller. Der Staat hat die ZB nun mal nicht mit ZB-Noten ausgestattet.
Wenn ich eine GmbH gründe, dann statte ich diese mit dem Stammkapital aus. Sollte ich eine reine Sachgründung durchführen, was muß der Geschäftsführer meiner GmbH dann wohl machen, wenn er sich einer Zahlungsverpflichtung gegenübersieht?
Klarer Fall, er muß sich ZB-Noten bzw. täglich-fällig leihen, er muß einen Kredit aufnehmen.
Und genau so geht es der ZB, die ohne „eigene“ ZB-Noten in die Welt gesetzt wird. Eine ZB hat allerdings entscheidende Vorteile: Täglich-fällig kann sie aus sich selbst heraus in die Welt setzen. Werden dann ZB-Noten abgefordert, braucht die ZB nicht lange um einen Kredit zu bitten und zu feilschen. Sie nimmt ihn sich einfach, da sie das Abgabengut ZB-Noten für den Staat im Keller gleich selbst verwaltet.
Eingeschränkt ist die ZB durch die Gesetzeslage, nach der sie ihre Geschäfte tätigen darf.
>>Eine andere Zahlungsverpflichtung, die die ZB hat, kann ich weit und breit nicht sehen. Siehst Du eine?
>Siehe oben. Gerade bei der ZB muss zwischen Illiquidität (keine Gehälter mehr) und Insolvenz (Wegfall der Nostro-Positionen) unterschieden werden.
Einverstanden, Dottore. Illiquide kann eine ZB nur sein, wenn sie nicht mehr auf den Keller zugreifen darf. Könnte evtl. im Falle der Insolvenz so sein, ich bin aber überfragt, wie das gesetzlich geregelt ist.
Der Wegfall von Nostro-Positionen ist nur dann gefährlich und führt zur Insolvenz/Überschuldung, wenn „Schulden-Positionen“ gegenüberstehen. Und das sind hauptsächlich „Guthaben MFI’s“ und „Banknotenumlauf“. Vielleicht konnte ich Dich schon für meine Idee erwärmen, daß „Banknotenumlauf“ Schulden der ZB sind.
>>>Damit ist er die beschafften Noten und die bei der Beschaffung vereinbarte Steuer ("ZB-Satz") zum entsprechenden Termin schuldig. Die ZB-Note ersetzt in der Zeit vor Fälligkeit des verpfändeten oder verkauften Papiers dieses selbst, das - da in der ZB selbst oder in ihrem Pfandpool liegend - nicht zu anderen Geschäften verwendet werden kann (die SNB-Ausnahme, die nicht in Anspruch genommen wird, wurde schon diskutiert).
>>Die ZB-Note ersetzt nichts. Deine Formulierung gefällt mir gar nicht. Oder sagst Du auch, daß das Guthaben des Cash-Takers (wenn er die ZB-Noten noch nicht abgefordert hat) die verkauften oder verpfändeten Papiere ersetzt?
>Es gibt kein Guthaben außer den MR der MFIs bei der ZB. Zum Mechanismus, bitte nochmals oben.
Ich muß auch auf das oben ausgeführte verweisen (SNB-Beispiel). Durchaus möglich, daß das Prozedere von ZB zu ZB unterschiedlich ist.
>>Die ZB ist schlicht und ergreifend die entsprechende Summe schuldig.
>Nein. Sie könnte gar nichts schuldig werden. Was sie den MFIs schuldet, sind die MR. Wann könnten diese wegfallen? Wenn sämtliche MR-pflichtigen Verbindlichkeiten der MFIs in Wegfall kämen.
Die ZB rückt nur ZB-Noten heraus, wenn sie dies schuldig ist. Einen anderen Grund kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
>Angenommen dieses wäre möglich: Dann wären die MFIs ohne Geschäft mit dem Publikum (der Staat ist schon deshalb nicht MR-pflichtig, weil er kein Geschäftspartner der ZB ist und keine Einlagen entgegen nimmt bzw. nehmen darf).
>Aber könnten die MFIs ohne Geschäft sein? Nein. Da sie ihrerseits die Titel auslösen müssen (obendrein plus"Leitsatz"), müssten sie sich den Cash, der sich dann ausschließlich im Publikum befände (nichts mehr bei den MFIs, nichts mehr beim Staat, usw.), aus dem Publikum holen, um damit zum Refi-/Repo-Zeitpunkt ihre Rückkaufs-/Notenrückgabe-Verpflichtungen der ZB gegenüber zu erfüllen (ansonsten ZB-Inkasso, siehe oben).
>Wie käme Cash aus dem Publikum zu den MFIs? Wie bisher auch: Zinssatzvariationen. Da dies aber beim Erlöschen der MR-Pflicht ausgeschlossen ist (sonst bestünden Einlagen und ergo MR-Pflicht), gehen entweder die MFIs pleite oder die Emittenten.
>Danach läge der Cash nach wie vor ausschließlich im Publikum, das die Noten aber nicht der ZB präsentieren könnte, um dort Titel herauszuholen (dürfen nur die MFIs als GP). Und auch nicht würde, da das Publikum seinerseits auf GZ lautende Verbindlichkeiten hätte, mit Steuern angefangen. >>>Die ZB-Note ist somit zugleich ein Schulddokument, gegen dessen Vorlage (zum Termin) die ZB das bei ihr liegende Gläubigerpapier Zug um Zug wieder herausrücken muss - vorausgesetzt die ZB-Steuer wird gleichzeitig entrichtet bzw. das Gläubigerpapier (sofern noch längere Laufzeit habend) dient nicht zur erneuten Beschaffung von ZB-Noten zu den dann von der ZB festgesetzten Konditionen ("Prolongation").
>>ZB-Note ein Schulddokument? Nein, Dottore, das sehe ich anders. Aus der ZB-Note geht ja noch nicht einmal hervor, was die ZB wieder herausrücken muß.
>Richtig! Das geht aus der Note nicht hervor. Korrekterweise müsste darauf stehen:"Berechtigt bei termingerechten Präsentation zur Entgegennahme der bei der ZB hinterlegten Titel". Oder ähnlich. Da dies aber wiederum nur die MFIs könnten (GP der ZBs) und nicht das Publikum selbst, entfällt das.
Ich lade Dich zu einem weiteren Gedankenspiel ein.
Angenommen, ich hätte einen Schuldschein über 15kg Kartoffeln, Termin in einem Monat; ausgestellt von Euklid. Nun fängt mein Magen an zu knurren, also klopfe ich bei Dir an und frage nach 10 kg Kartoffeln. Du schlägst mir ein Repo-Geschäft vor. Ich gebe Dir den von Euklid ausgestellten Schuldschein, Du gibst mir 10kg Kartoffeln. Dies quittieren wir uns gegenseitig. Rückkauftermin: in zwanzig Tagen, wird vertraglich festgehalten. Wir machen’s mal zinslos, also muß ich Dir in zwanzig Tagen 10kg Kartoffeln bringen und Du mußt mir dann den von Euklid ausgestellten Schuldschein zurückgeben.
So, Zeit ist um, ich trage 10kg Kartoffeln zu Dir. Unterwegs treffe ich Elli. Soll ich dem auf seine Frage, was ich denn da schleppen würde, wirklich antworten: „Das ist ein Schuldschein, Elli, dafür schuldet Dottore mir die Herausgabe eines anderen Schuldscheines.“?
Wäre das nicht ein gar merkwürdiger Sprachgebrauch?
Wäre es nicht angebrachter, daß ich zu Elli sage: “Das sind Kartoffeln, die schulde ich Dottore.“?
Können wir uns wirklich nicht darauf verständigen, daß die Kartoffeln das Geschuldete sind und demzufolge kein Schuldschein?
Angekommen bei Dir, stelle ich Dir die 10kg Kartoffeln auf den Tisch. Da Du ein vielbeschäftigter Mann bist, kannst Du Dich nicht gleich an die Lappalie erinnern. „Nun, die Kartoffeln bin ich Dir schuldig, Du schuldest mir noch den von Euklid ausgestellten Schuldschein,“ erinnere ich Dich und lege Dir den Repo-Vertrag und die von Dir ausgestellte Quittung vor, aus der hervorgeht, daß alles seine Richtigkeit hat. Du gibst mir den geforderten Titel, ausgestellt von Euklid, wir quittieren uns gegenseitig, und alles ist in Ordnung.
Ich bin der Ansicht, die Kartoffeln wurden zu keinem Zeitpunkt zu einem „Schuldschein“.
Nun sei der Monat vollends um und Euklid bringt mir die von ihm geschuldeten 15kg Kartoffeln. Auch in diesem Fall würde er kaum sagen, daß er einen Schuldschein schleppt (obwohl ich ihm dafür die Herausgabe des von ihm ausgestellten Titels schulde). Nein, auch hier gilt wieder: Der Schuldschein ist der von Euklid ausgestellte Titel und die 15kg Kartoffeln sind das Geschuldete.
Das Geschuldete steht dem Schuldschein entgegengesetzt gegenüber.
Zusammenfassend meine Ansicht: Eine (heutige) ZB-Note ist zu keinem Zeitpunkt ein Schuldschein, sondern sie ist immer das Geschuldete.
>>Genausowenig ist aus der ZB-Note ersichtlich, an wen die ZB etwas herausrücken muß. Das ist in anderen Papieren dokumentiert.
>Beides richtig. Was in den Papieren (Geschäftsabschlüsse MFIs/ZBs) steht, ist sozusagen das Begleitdokument zur Note oder vice versa.
Genau diese Begleitdokumente sind die eigentlichen Schuldscheine. Die ZB-Noten sind das Geschuldete.
>>Die ZB-Note ist nur das, was der Cash-Taker zum Termin schuldig ist. Nicht mehr und nicht weniger.
>Cash-Taker kann nur ein MFI sein. Es ist die Note schuldig (sofern er sich nicht über die MR der Schuld entledigen kann, aktiv verschwände aus der ZB-Bilanz ein Refi-Posten und passiv der MR-Posten). Die ZB ist im Gegenzug den Titel schuldig (der mindestens noch einen Tag lang Laufzeit hat).
>>Und die ZB darf dann die ZB-Noten nicht behalten, sondern muß damit sofort ihre Schulden bezahlen (just in time).
>Die ZB hat nur die oben genannten Verbindlichkeiten (Personal etc.), sofern es bestehende Verträge mit Noch-Laufzeit sind. Bleibt ein Gewinn, mutiert der zur Verbindlichkeit gegenüber dem Eigentümer.
>>Durch diese Zahlung verschwindet (bzw. reduziert sich) die Passiva-Position „Banknotenumlauf“. Genau wie jede andere Fremdkapitalposition. >Nochmals: Die ZB hat keine Verbindlichkeiten außerhalb der laufenden Kosten, sofern diese zum Bilanzstichtag bestehen. Die ZB refinanziert sich nicht. Sie kann auch schlicht keine Anleihen begeben.
Konsens, Dottore, was die Anleihen betrifft. Refinanzieren muß sich die ZB allerdings, weil eine ZB keine eigenen ZB-Noten in einer Aktiva-Kasse hat, mit der sie z.B. den ersten Teil eines Repo-Vertrages erfüllen könnte. Die ZB kann dem MFI bestenfalls ein Guthaben (auf ZB-Noten) gutschreiben. (Genaugenommen hat sie sich in diesem Moment schon refinanziert, da dieses Guthaben des MFI eindeutig aus Sicht der ZB Fremdkapital darstellt)
Verlangt MFI nun Cash, bleibt der ZB nur der mehrfach beschriebene Weg. Mit der Konsequenz, daß die Passiva-Position „Banknotenumlauf“ entsteht. Wieder Fremdkapital aus Sicht der ZB.
>>Sollte der Cash-Taker ZB-Noten bei der ZB einzahlen, obwohl noch gar kein Termin ansteht, so erhöht sich sein Guthaben bei der ZB.
>Entweder es besteht Termin, dann erhalt das MFI die Titel. Besteht kein Termin, kommt nur die MR-Position in Frage.
>Die könnte das MFI auch über das Soll hinaus erhöhen und die 2,05 % (s.o.) kassieren. Dagegen sprächen: 1. Mit Hergabe von Noten ans Publikum ("Kredit") würde mehr erzielt. Und selbst 2. am GM sind in der Regel knapp höhere Renditen zu erzielen, aber das muss der Geldhandel der MFIs schon mit sich selber ausmachen, ob oder ob nicht. Und 3. werden Überschuss-MR nicht verzinst (siehe oben; was Überschuss-MR sind, klärt sich etwa ein bis anderthalb Monate später; für den Nov konnte der Nov-MB der Buba noch keine Zahlen nennen).
>>Bei der ZB findet lediglich ein Passiva-Tausch statt. Ihre Schulden bleiben unverändert.
>Falsch! In keiner Bilanz der Welt lassen sich Passiva"tauschen" (was auf eine Schuldnerzession hinausliefe, die nur mit Zustimmung der Gläubiger möglich ist - im Gegensatz zur jederzeit möglichen Gläubigerzession) - außer innerhalb der EK-Position (RL werden als GK ausgewiesen, usw.) oder durch Entnahme aus der EK-Position (RL ---> Rückstellung). Niemand kann aus einer Rückstellung eine Rücklage machen oder gar aus einer mit Fälligkeit versehenen (sonst wärs keine) Verbindlichkeit EK.
Meine mißverständliche Formulierung hat Dein energisches „Falsch“ zur Folge. Ist also meine Schuld.
“Im Ergebnis ergibt sich ein Passiva-Tausch“ hätte ich vielleicht besser schreiben sollen.
Es liegt an der Kuriosität bei der ZB, daß der Kassierer ZB-Noten entgegennimmt und schwupp, schon sind sie weg. Eben waren sie noch ein Aktivum vom MFI und kaum hat der Kassierer der ZB die ZB-Noten, tauchen sie in keiner Bilanz der Welt mehr auf.
Die ZB-Noten sind aber nicht weg, sondern sie sind wieder da, wo sie schon mal hergekommen sind: Die ZB-Noten sind in der Kasse der ZB. Nur ist diese Kasse (Keller) der ZB keine Aktiva-Kasse. Und genau dieser Umstand ist es, der mich folgern läßt: Die Kasse der ZB gehört nicht mehr zur „bilanzierenden Institution ZB“.
Die ZB unterschlägt uns hier etwas. Vielleicht deshalb, weil noch niemand auf den Gedanken gekommen ist, daß sich hier ein Kreditvorgang versteckt.
In dem Moment, wo der ZB-Kassierer eine ZB-Note aus der Kasse der ZB entnimmt, ist der Kredit entstanden, die ZB ist der Kasse den Betrag der ZB-Note schuldig (dieser Betrag kann natürlich auch nur mit der ZB-Note zurückgezahlt werden, was ja auch der Grund dafür ist, daß die Fremdkapitalposition „Banknotenumlauf“ der ZB-Bilanz in der Summe identisch ist mit den umherschwirrenden ZB-Noten).
Erstellen wir genau in diesem Moment gedanklich für die ZB eine Bilanz, so ergibt sich für diesen Vorgang (Annahme: ZB-Noten-Wert = 500):
Aktiva:
500 (Repo-Forderung, bestand schon vor der ZB-Noten-Entnahme aus der Kasse)
500 (das ist die entnommene ZB-Note, gehört jetzt kurz zur „bilanzierenden Institution ZB“)
Passiva:
500 (Banknotenumlauf, Schulden der ZB bei der Kasse)
500 (Guthaben MFI aus Repo Geschäft)
Jetzt reicht der ZB-Banker die ZB-Note weiter ans MFI und wir erstellen wieder gedanklich eine Bilanz für die ZB:
Aktiva:
500 (Repo-Forderung, bestand schon vor der ZB-Noten-Entnahme aus der Kasse)
Passiva:
500 (Banknotenumlauf, Schulden der ZB bei der Kasse)
Jetzt ist Termin für den Repo-Rückkauf, MFI zahlt die ZB die 500er ZB-Note (Zinsen lasse ich unberücksichtigt):
Gedankliche Bilanz der ZB genau in dem Moment, wo ZB-Banker die ZB-Note erhält:
Aktiva:
500 (Repo-Forderung, bleibt noch (kurz) bestehen)
500 (ZB-Note gerade in der Hand des ZB-Bankers)
Passiva:
500 (Banknotenumlauf, Schulden der ZB bei der Kasse, weil die ZB-Note noch nicht in der Kasse angekommen ist)
500 (Guthaben MFI, hat ja eben die 500 eingezahlt)
Jetzt legt der ZB-Kassierer die ZB-Note in die Kasse (die Kasse ist kein Aktivum der ZB-Bilanz), dann ergibt sich diese gedankliche Bilanz:
Aktiva:
500 (Repo-Forderung, erlischt im nächsten Schritt, MFI zahlt mit seinem Guthaben)
Passiva:
500 (Guthaben MFI, damit wird gleich die Repo-Forderung beglichen)
Jetzt sehen wir das Ergebnis, den Passiv-Tausch (zuerst Passiva 500 Banknotenumlauf, Schulden der ZB bei der Kasse und hinterher
Passiva: 500 Guthaben MFI, Schulden der ZB bei MFI).
Wir sehen aber auch, daß es kein eigentlicher Passiv-Tausch ist, sondern daß es das Ergebnis einer Bilanzverlängerung (MFI zahlt ZB-Note und erhält dafür ein Guthaben) und einer Bilanzverkürzung (ZB-Kassierer zahlt die ZB-Note an die Kasse zurück, Passiva „Banknotenumlauf“ verschwindet) ist.
Diese Zwischenschritte werden unterschlagen, deshalb kommt es zu den Kuriositäten bei der ZB.
Erkennt man, daß die ZB sich ZB-Noten leihen muß, kann man alles sauber herleiten, ohne daß irgendwelche Kuriositäten
erscheinen.
>>Die Vorgänge rund um die ZB ergeben sich aus der „Konstruktion“ der ZB. Die ZB „hat“ eben keine ZB-Noten; diese müßten sonst von der ZB aktiviert werden.
>Unmöglich! Sie könnte höchstens die Druckkosten für Noten aktivieren, was aber schon von der Summe her (82 nach 68 Mio) lächerlich wäre, ganz abgesehen davon, dass jede Note jederzeit ersetzt werden muss (Eventualverbindlichkeit, ergo zu passivieren).
Sorry, Dottore, das ist nicht unmöglich. Die jetzige ZB kann natürlich nicht ZB-Noten drucken lassen und diese ZB-Noten dann zum vollen Nennwert aktivieren. Das wäre wirklich ein Unding.
Man kann aber eine ZB mit einem Stammkapital (eingezahlt mit ZB-Noten) ausstatten, und dann kann diese so ausgestattete ZB die ZB-Noten in einer Aktiva-Kasse aktivieren.
>>Du betonst doch selbst immer, daß die ZB nach HGB bilanziert.
>So ist es. Siehe Bestätigungsvermerke und die Prüfung nach § 317 HGB. Dazu einige Finessen lt. Bundesbankgesetz, z.B. über Abschreibungen. >>Die ZB-Noten im Keller gehören dem Staat (der sie aber nicht selbst verwenden darf, sonst würde das ganze Fiat-Money-System nicht funktionieren) und nicht der ZB.
>Die ganze ZB gehört dem Staat. Würde die ZB von einer Kapitalgesellschaft in einen Regiebetrieb umgewandelt (ähnlich Staatsforsten, usw.) könnte sich der Staat darin tummeln wie er möchte. Noch ist es nicht soweit.
Ja, die ganze ZB gehört dem Staat. Aber die ZB-Noten im Keller gehören nicht der ZB (der bilanzierenden Institution ZB).
Und lustig tummeln darf der Staat sich bezüglich der ZB-Noten gerade nicht, die gehören ihm zwar, dürfen aber nur via ZB benutzt werden.
Sonst funktioniert das Fiat-Money-System nicht, bzw. wird die Währung ruiniert.
>>M.E. könnte der Staat die ZB auch anders „konstruieren“: Er könnte die ZB auch mit einem Stammkapital (hoch genug, damit die ZB ihre Geschäfte mit ihrer jetzt als Aktiva-Position gehaltenen Kasse durchführen könnte) ausstatten.
>Womit sollte das"Stammkapital" eingezahlt werden? Denkbar wäre nur eine Sachgründung (Grundstücke, Büromaterial usw.), da es die Noten noch nicht gibt, mit deren Hilfe eine Cash-Gründung erfolgen könnte.
Wieso gibt es keine ZB-Noten für eine Cash-Gründung? Bei der „herkömmlichen“ Gründung einer ZB muß der Keller auch mit ZB-Noten bestückt sein, sonst kann es ja nicht losgehen.
Das Stammkapital wird mit ZB-Noten eingezahlt. Die ZB bleibt ansonsten unverändert, zusätzlich erscheint Aktiva ein Kassenbestand und Passiva erscheint die Position Stammkapital. Diese „Umkonstruktion“ ist übrigens auch bei einer bestehenden ZB möglich: Die Passiva-Position „Banknotenumlauf“ wird zum Stammkapital erklärt, zusätzlich erhöht, damit die „umkonstruierte“ ZB auch mit einem Aktiva-Kassenbestand (muß abgeschätzt werden, wieviel die ZB voraussichtlich benötigt, weitere Stammkapitalerhöhungen sind bei Bedarf jederzeit möglich) ausgestattet ist.
Die „umkonstruierte“ ZB macht genau die gleichen Geschäfte wie vorher, alle laufenden Geschäfte bleiben unberührt und werden wie geplant abgewickelt. Der einzige Unterschied ist der, daß auf der Passiva-Seite der ZB-Bilanz keine Position „Banknotenumlauf“ mehr erscheint, da die ZB jetzt Banknoten in einer Aktiva-Kasse hält. Dafür gibt es die Passiva-Position „Stammkapital“.
>Denkbar ist natürlich auch eine"Erstaustattung" mit Staatspapiergeld (das dann später zu pari zum ZB-Geld erklärt wird, siehe zum pari: USA, aber das sind tempi passati), das seinerseits aber auch schon vorher erschienen sein müsste. So in etwa abgelaufen in Japan, 19. Jh.
>In der BRD lief's bekanntlich anders: Staat hat sich den Cash ex BdL geliehen (Buba heute"Ausgleichsforderung" aktiv) und muss zurückzahlen. Die Zinsen (1 % p.a.) sind zugebucht.
Siehst Du, Dottore, hier schreibst Du es selbst, Staat lieh gleich am Anfang Cash von der ZB. Also waren auch die ZB-Noten vorhanden, demzufolge hätte man die ZB auch mit einem Stammkapital und Aktiva-Kassenbestand ausstatten können.
>>Die ZB müßte in diesem Fall als Auflage bekommen, daß sie so wirtschaften muß, daß das Stammkapital nicht „verdampft“ (so wie die jetzige reale ZB die Auflage hat, so zu wirtschaften, daß sie nicht in die Überschuldung gerät).
>Überschuldung = Passiva (minus EK) > Aktiva
Wieder Konsens. Und Passiva = EK + FK.
Da Du die Position „Banknotenumlauf“ wohl nicht zum EK rechnen wirst, müßte doch eigentlich auch ein Konsens herzustellen sein, daß es sich dabei um Fremdkapital handelt. Viel mehr bleibt ja nicht.
>>Bei dieser „Konstruktion“ würden selbstverständlich genauso Banknoten „umlaufen“, es würde aber keine Passiva-Position „Banknotenumlauf“ entstehen, sondern der Aktiva-Kassenbestand würde sich entsprechend ändern.
>Es wären keine Banknoten dieser ZB, sondern müssten die anderer"Notenbanken" sein. So was gab's unterm GS in Deutschland (vier Privatnotenbanken). Auch die BoE verbucht Noten der schottischen"Notenbanken" (Summa ca. 1,5 Mrd pounds) aktiv (so im zweistelligen Mio-Bereich, jeweils im Banking und im Issue Dept.) und vice versa. Aber die BoE hat für diese Noten (außer einem Uraltanteil von 3 Mio reines paper money) gerade zu stehen, muss also die Noten entsprechend passivieren.
Doch, es wären eigene ZB-Noten der ZB. Was verstehst Du unter „geradestehen“? Die ZB muß dafür sorgen, daß die ZB-Noten wieder bei ihr erscheinen. Damit sie ihre Auflage erfüllt, daß das Stammkapital erhalten bleibt.
Die jetzige reale ZB muß ebenso dafür sorgen, daß die „umlaufenden“ ZB-Noten wieder bei ihr erscheinen.
Vollständiger Rückfluß der ZB-Noten natürlich nicht im laufenden Geschäftsbetrieb, sondern nur für den (gedanklichen) Fall der Abwicklung der ZB.
>>Keine Passiva-Position „Banknotenumlauf“ deswegen, weil die ZB in diesem Fall keine ZB-Noten leihen muß, da sie ja selbst welche in einer Aktiva-Kasse „hat“.
>Eine ZB kann ebensowenig wie andere Unternehmen ihre Aktivseite selbst"schnitzen". Sie könnte - wie gesagt - bestenfalls die Herstellkosten aktivieren, was dem entspräche, was auch Produktionsfirmen mit"Halbfertig-Produkte" machen.
>Die ZB aber könnte never ever die so bilanzierten ("in der Kasse gehaltenen") Noten zum vollen Nennwert bilanzieren.
Das könnte sie machen, wenn als Passiva-Position das Stammkapital dagegen steht. Und dieses Stammkapital darf unter keinen Umständen den Bach runter gehen. Genau wie die reale ZB nicht in die Überschuldung geraten darf.
>Sonst wär's einfach: ZB lässt für 1 Billion Nennwert drucken, setzt davon die Kosten ab (1 Mrd?) und hält aktiv 999 Mrd Euro. Entsprechend erhöht sich die Passivseite um 999 Mrd Euro - und kann, oh Wunder, an den Staat als Gewinn ausgekehrt werden. Trotz Maut dürfte das Transportgewerbe diese Aufgabe unschwer erledigen. Und, oh Wunder 2: Der Bund wäre schuldenfrei.
Nun, Dottore, Du bist ein Schelm. Wir brauchen das Tranportgewerbe nicht zu bemühen oder besser, wir können es nicht bemühen. Höchstens, um die frisch gedruckten ZB-Noten zur ZB zu transportieren. Der Finanzminister geht aber bei dieser Operation leer aus. Was hast Du für einen merkwürdigen „Gewinn“ errechnet?
Nennwert 1 Bio wird gedruckt, 1 Mrd kostet der Spaß, also erhöht sich die Aktiva-Kasse um 999 Mrd.
Auf der Passiva-Seite erhöht sich das Stammkapital um 1 Bio.
Das ergibt nach Adam Riese einen Verlust von 1 Mrd, es wird also für unsere ZB höchste Zeit, ein kleines Repo-Geschäft abzuschließen, damit sie wenigstens wieder in den neutralen Bereich kommt.
Kein Wunder in Sicht. Und das ist auch gut so.
>Das würde nicht nur uns beide nun aber wirklich überraschen.
Du siehst, diese Überraschung wartet nicht auf uns.
Es liefe alles wie wir es kennen, nur die Kuriositäten, die uns bei der heutigen ZB begegnen, die wären endlich aus der Welt geschafft, weil sämtliche Buchungen einwandfrei nachzuvollziehen wären.
Bei der heutigen „Verschleierungsbilanz“ muß man eben ganz genau hinschauen, damit man erkennt, was wirklich abläuft.
Noch schöne Feiertage!
Lb Gr
der Student
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