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Hi, ich denk das ist verboten....??
24.9.2003
Das „Paperboy-Urteil“ [PDF]. Mit dieser Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof erstmals, dass sogenannte Deep Links, d.h. direkte Verknüpfungen zu fremden Unterseiten unter Umgehung der eigentlichen Startseiten, legitim sind und vom Anbieter der sonst auch öffentlich zugänglichen Seiten rechtlich geduldet werden müssen (da nichtgewollte Zugriffe z.B. auch technisch leicht unterbunden werden können). Einem Nachrichtenportal, das selbst keine eigenen Nachrichten anbot, sondern aus der Verlinkung auf die Angebote anderer Nachrichtenseiten bestand, wurde diese Praxis damit gestattet.
*verwirrt*
Aiwass7
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