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Finanzministerium denkt nicht an einen Flut-Soli
07.01.05 11:30
Berlin, 07. Jan (Reuters) - Die Bundesregierung denkt nach
Angaben des Finanzministeriums nicht an einen Zuschlag auf die
Lohn- und Einkommenssteuer zur Finanzierung der Finanzhilfen für
die von der Flutkatastrophe in Asien betroffenen Länder. Sie
will aber kurzfristig Steuererleichterungen für Flut-Spenden
gewähren, was schon in Kürze entschieden werden dürfte.
Zu Zeitungsberichten, nach denen Koalitionspolitiker einen
so genannten"Flut-Soli" nicht ausschließen, sagte ein Sprecher
des Finanzministeriums am Freitag:"Die (Überlegungen) gibt es
im Hause nicht." Die Finanzierung der von Bundeskanzler Gerhard
Schröder (SPD) angekündigten Hilfen von rund 500 Millionen Euro
für die Katastrophenregionen werde ohne zusätzliche Kredite und
ohne zusätzliche Abgaben gesichert. Zu den diskutierten
Steuererleichterungen bei Flut-Spenden aus dem betrieblichen
Bereich erklärte er:"Wir wollen das als Teil der Fluthilfe."
Möglicherweise werde es schon Mitte nächster Woche eine
entsprechende Verwaltungsanweisung des Ministeriums an die
Länderministerien dazu geben, Widerstand erwarte man keinen.
Die deutschen Hilfen für die von der Flutkatastrophe
betroffenen Länder sollen im laufenden Jahr im Rahmen des
Haushaltsvollzugs, also durch eine strengere Bewirtschaftung der
Ausgaben in allen Bereichen, finanziert werden. In den
Folgejahren - die Hilfen sind auf mindestens drei bis maximal
fünf Jahre ausgelegt - sollen die Mittel für die Hilfen ganz
normal in die Haushaltsplanungen einbezogen werden. Eine
Erhöhung des Haushaltsvolumens und der Kreditaufnahme soll es
dadurch nach Angaben des Ministeriums ebenso wenig geben, wie
zusätzliche Abgaben.
Um steuerliche Erleichterungen für Flut-Spenden von Firmen
zu gewähren, hat das Finanzministerium nach eigenen Angaben
bereits den Entwurf einer entsprechenden Verwaltungsanweisung an
die Länderministerien verschickt. Die Anweisung soll sich dem
Sprecher zufolge an die anlehnen, die seinerzeit bei der
Überschwemmungskatastrophe in Ostdeutschland 2002 herausgegeben
wurde. Demnach würden Sachspenden von Unternehmen aus dem
Betriebsvermögen als Betriebsausgaben berücksichtigt. Verzichtet
ein Arbeitnehmer auf Teile seines Lohnes zu Gunsten einer Spende
seines Arbeitgebers an Flutopfer, sollen dieses Geld nicht durch
die Lohnsteuer belastet werden. Alle derartigen Spenden sollen
als"mildtätiger Zweck" steuerbegünstigt sein. Private Spenden
an Flutopfer sind ohnehin steuerlich anrechenbar.
Eine Rückwirkung dieser Steuerbegünstigung für das Jahr 2004
plant das Ministerium nach eigenen Angaben nicht."Das halten
wir für kompliziert", sagte der Sprecher. Zudem wäre das
bürokratisch sehr aufwändig. Schließlich könnten solche Spenden
auch im Jahre 2005 geltend gemacht werden.
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