nasowas 13.04.2005, 23:56 |
Wenn das Radio in der Garage dem Papa gehört, kann die GEZ nichts machen ;-)![]() |
-->>>>Ein Wöllsteiner Werkstattbesitzer muss keine Rundfunkgebühren für ein in seiner Garage betriebenes Kofferradio zahlen. Dies entschied jetzt die Vierte Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts. |
LenzHannover 15.04.2005, 19:13 @ nasowas |
Die GEZ machte Ihm das Leben aber trotzdem teuer... |
-->... Ein Wertmutstropfen für den Kläger bleibt allerdings: Er muss die gesamten Gerichtsko-sten zahlen. Grund: Der Kläger hatte dem Kontrolleur ver-schwiegen, dass es sich um das Radio des Vaters handelte. Um die Richtigkeit dieser Aussage zu überprüfen, musste die Kammer Zeugen laden. |