Sorry, Dimi,
da hatte ich schon wieder was vergessen.
>Die erste Frage duerfte sein, ob Forderungen so uebertragen wurden, dass man vom Beginn einer Entwicklung zu Noten sprechen kann. Massgeblich ist nur die umlaufartige Uebertragung und ihre Art, nicht die Uebertragungsmoeglichkeit. Dass es generell den Uebertrag von Forderungen gegeben haben duerfte, steht hier wohl nicht zur Debatte, dazu ist der zugehoerige Geschaeftsvorgang zu naheliegend.
Ja.
>Wurde unsere Tafel uebertragen? Wurden vergleichbare Tafeln im Sinne des Beginns einer Entwicklung zu Noten uebertragen?
Ob sich Noten entwickelt haben, weiß ich nicht. Ich vermute, es wurden immer wieder neue Schuldurkunden ausgestellt, was auf das selbe hinausläuft. Auch unsere heutigen Banknoten laufen ja nur physisch länger um als ihre Laufzeit (gg. Drei-Monatspapiere) ist.
Nehmen wir an, die ZB würde alle 3 Monate gegen die neuen ihr dann eingereichten Papiere auch jeweils neue Banknoten ausgeben, was ja kein drucktechnisches Problem wäre, hätten wir dann so etwas wie es mir für Babylon denkbar erscheint: Läuft die Schuld, die auf einer Tafel dokumentiert ist ab und wird sie prolongiert, erscheint die nächste Tafel.
>Dazu:
>- Das Endprodukt, eine babylonische Note, ist nicht belegt.
Die muss nicht belegt sein, wenn ich - siehe eben - eine Schuld (sofern sie nicht überhaupt verschwindet) immer wieder durch neue, entsprechend festgehaltene und besicherte Kreditvorgänge fortsetze.
>- Eine Standardisierung (Nominalwert, z.B. auf 1 Shekel lautend) fehlt. Ganz im Gegenteil, es gibt eine enorme Vertragsvielfalt auf diesen Tafeln, Schuldvertraege, Ehe- und Scheidungsvertraege, Erbschaftsvertraege, Geschaeftsvertraege. Die Werte, ihre Form und der Zins schwanken ebenso, 6 Shekel Silber, 3 Kilo Silber + 2 Tonnen Getreide, fester Zins, ertragsabhaengiger Zins usw.. Eine Standardisierung ist aber im Zuge eines beginnenden Umlaufs zu erwarten und andernorts belegt.
Es geht hier nicht um die Vertragsvielfalt, sondern nur um die besicherten Schuldverträge. Dabei sind diese Verträge, da privat vereinbart, nicht standardisiert, weil sie nicht standardisiert sein müssen. Auch heute kann jeder Zins vereinbart werden (die Variablität der Zinssätze ist ziemlich groß - vom 0-Satz der BoJ bis zu den 16 %, die ein US-Kreditkartenzieher bezahlen muss; von Exoten zu schweigen).
Standard muss nicht sein, da jeder, der einen Kontrakt schließt (und evtl. durch Neukontrakt - s. oben - in diesen eintritt) sich nur auf diesen Kontrakt mit seinem konkreten Inhalt stürzen muss. Was aber ganz sicher Fall war, bleibt die neue Qualität der Schuldverhältnisse, indem ein bürgender Dritter dazu kommt.
>- Der Schluss von der Groesse der Tafeln (kleines Format) auf die Ursache (handliche Uebertragung) waere nur zwingend, wenn alle anderen Ursachen ausgeschlossen werden koennten. Dies ist nicht der Fall. Ein naheliegender Grund waere z.B., dass fuer jeden Vorgang eine eigene (folglich kleine) Tafel verwendet wurde (auch heute erhaelt jeder Vertrag eine Urkunde). (Das mit den Rueckseiten ist mir neu. Was steht auf diesen?)
Es gibt Tafeln in allen möglichen Größen, bis kniehoch habe ich schon gesehen. Die Handlichkeit der Schuldkontrakte plus Bürgen ergibt sich aus dem wenigen Text, der für diesen simplen Vorgang benötigt wird (Schuld, Inhalt der Schuld, Gläubiger/Schuldner, Bürge, Laufzeit, Zins, sofern vereinbart, Zeugen). Auf den Rückseiten wird der Text fortgesetzt, oft wurde einfach rumdum geschrieben.
Ich habe jetzt eine Tafel entdeckt, auf der sogar (mit Hilfe einer darauf abgerollten anderen Tafel bzw. eines Siegels) ein Standardtext festgehalten wurde. In diesem Fall das Versprechen des Einsatzes von Arbeitskräften mit genau definierter Arbeitsleistung.
Standardierung gibt es also durchaus! Ich stelle die Tafel demnächst hier rein.
>- Zwar werden Muenzen auch in grossen Horten gefunden, aber oft auch in kleinen Horten und einzeln, z.B. von Bauern (die diese natuerlich nicht publizieren). Tontafeln treten hingegen in Grossfunden auf, selten (nie?) einzeln. Ich sehe hier sehr wohl einen Verteilungsunterschied, und vermute den Grund im unterschiedlichen Gebrauch (Umlauf vs. zentraler Lagerung).
Das stimmt. Ich kenne ein paar Ausgräber sehr gut (;-)) und die führen das auf das konzentrierte Graben in städtischen Siedlungen (Zentren) zurück. Ganz sicher gab es Archive, vielleicht auch für Duplikate (heutiger Notar fertigt auch mehrere Fassungen aus).
Es kann aber gut sein, dass sich Tafeln auch in der freien Wüste/Steppe finden. Was drauf steht? Wer weiß? Wer sollte da was finden, wo doch nicht beackert wird. Die Einzelmünzfunde sind schon extrem selten und fast immer Ackerfunde.
>- Das Material, man spricht von ungebranntem Ton (gebrannte Exemplare entstanden durch Immobilienbraende), weist gegen einen Umlauf, da eine Verfaelschung (aus 6 kann man z.B. eine 60 machen) viel zu einfach waere.
Nach der Literatur (z.B."Sie schrieben auf Ton", Autor und Buch habe ich gerade nicht zur Hand) war es nach der Härtung des Tons (Sonne) praktisch unmöglich, die Tafeln zu fälschen.
>- Aus der Existenz von Siegeln kann nicht geschlossen werden, dass es keine amtliche Beurkundungs- und Hinterlegungsstelle gab. Der Nutzen einer solchen Stelle ist z.B., dass der Glaeubiger nicht bestohlen werden konnte. Auch heute gibt es eine Vielfalt an (halb-)amtlichen Hinterlegungsstellen (Notariate, Grundbuchaemter, Kassenvereine, Handelsregister usw.).
Stimmt bis auf die"amtliche Beurkundung". Die musste gleichzeitig mit den anderen Siegelabrollungen geschehen. Eine Nachsiegelung war faktisch nicht möglich (Material schon fest). Mit der Hinterlegungsstelle rechne ich auch.
Aber das ist nun ganz und gar nichts Neues! Seit dem europäischen MA gab es z.B. nicht nur die jeweiligen Schuldurkunden, sondern selbstverständlich auch öffentliche Schuldbücher, wo die Schulden eingetragen, und nach Erledigung gestrichen wurden. Diese Schuldbücher (ich kann gern ein Beispiel dafür reinstellen, muss aber erst suchen) waren sozusagen die"Letztsicherheit". Kursiert aber haben (d.h. natürlich zediert wurden) die Kredite/Schulden in Form von direkten Zertifikaten.("Noten")
>- Quantitaet und Qualitaet: Seit wann ist es den Leuten egal, ob sie 3 Kilo Silber oder 1 Kilo silberfarben bemalter Bronze bekommen? Ein Leihvorgang aendert daran nichts, denn zu Beginn und Ende des Leihvorgangs steht die (rechtliche oder faktische) Uebergabe des Silbers.
Ja. Löst aber nicht die Frage, woher das Silber ursprünglich gekommen ist. Es kann ja nicht immer nur geliehen und verliehen worden sein.
>Zwischen der Moeglichkeit, dass im Einzelfall eine Forderung uebertragen wurde, und dem Umlauf der zugehoerigen Dokumente (Tafeln) im (auch nur anfaenglichen) Notensinne liegt ein Schritt, der hier nicht vorliegt. Vielmehr weist das Taefelchen alle Merkmale einer amtlich beurkundeten und verwahrten Hypothek auf.
Bei einer Hypothek ist der Eigentümer der Schuldner. Hier aber bürgt ein Eigentümer mir seiner Sache für die Schuld eines anderen. Das ist etwas ganz anderes.
Gruß und nochmals sorry,
d.
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