LOMITAS 29.06.2005, 17:30 |
Frage zum Vertragsrecht![]() |
--> |
Ricoletto 29.06.2005, 18:39 @ LOMITAS |
Re: Frage zum Vertragsrecht |
-->Bin zwar kein Jurist, aber sofern keine Frist für die Kündigung im Vertrag vereinbart war, ist zunächst diese lt. BGB zu prüfen. Stellt sich heraus, dass der Vertrag zu Unrecht gekündigt wurde, stünde dem AN der entgangene Gewinn zu. |
Ricoletto 29.06.2005, 19:17 @ Ricoletto |
§ 649 BGB (mL) |
-->Damit dürfte wohl alles (un)klar sein:-) |
Dionysos 30.06.2005, 01:34 @ LOMITAS |
Re: Frage zum Vertragsrecht |
-->Hallo Lomitas, |