-->>Hallo,
>habe bei einem großen Laden einen Flach-TV bestellt und diese wollten den gegen Nachnahme liefern. Ob mit Paketdienst oder der Post, davon steht nichts auf der Homepage und auch nichts in der AGB darüber.
>Nachdem er gestern schon am Mittag gekommen ist, an dem natürlich niemand zu Hause ist, wollte der Fahrer heute um 12-13 Uhr kommen. Aber er war schon früher da und ich kam wieder zu spät, obwohl ich um 12 Uhr zu Hause war.
>Auf meine Mails an die Firma und an den Paketdienst keine Reaktion!
>Nun frage ich mich, ob ich ein Recht auf Lieferung habe? Weiß da jemand Bescheid?
>Es war ein Sonderangebot, das ich gerne nutzen möchte.
>Ich halte es einfach für unfaßbar, selbst bei Vorauszahlung liefern die nur"Eigenhändig" aus - aber müssen die ausschließlich zur Mittagszeit kommen?
>Ich bin stinksauer, könnt ihr mir da weiterhelfen?
>Vielen Dank und beste Grüße
Also laut Bürgerlichem Gesetzbuch §433 hast du als Käufer das Recht auf Übergabe und Übereignung der Ware. Normalerweise versucht ein Paketdienst dreimal eine Übergabe, dann wandert das Paket wieder zurück zum Absender.
Ruf mal den Paketdienst an, haben die einen Zettel hinterlassen?
Je nach AGB erfolgt der Transport auf Risiko und Kosten des Käufers...
wenn der Verkäufer kulant ist, dann schickt ers erneut ohne weitere Kosten.
Ein Versuch wärs wert.
Mit DHL, UPS und co hatte ich auch schon viel Ärger.
Die Fahrer sind zum Teil nicht mal fähig zu lesen...
und wehe man beschwert sich als Kunde bei UPS,
dann wird man noch dumm angequatsch, dass man Ärger wolle etc....
Mein Fazit: Besser nie Versand.
mfg
>Henry
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