-->Hi dottore,
eines der Schluesselpostings in der um den 20. 04. 2005 hier im Board gefuehrten Diskussion um die Entstehung des Zinses ist dieses:
Wie entsteht ein Schuldner
Ich zitiere aus dem posting:
>Hi nereus,
>>Es geht mir in der Zinsdiskussion nicht um die jeweilige persönliche Meinung zu Staatsmacht, Steuerfahndung oder Verschuldungsspirale der öffentlichen Haushalte.
>Das ist schade. Denn ohne diese Dinge entwickelt sich weder ein"Zins" noch lÀsst er sich aufrecht erhalten.
>>Ich wollte schlicht und ergreifend nur ĂŒber die Entstehung des Zinses reden.
>Sie schreiben anfangs: Der Zins ist zweifelsfrei eine Schuld. Diese kann sein: - sich selbst.. gegenĂŒber
>Ja, das diese (nicht dieser) hatte ich auf Schuld bezogen. Sorry fĂŒr das MissverstĂ€ndnis.
>>Wie bitte? Sich selbst gegenĂŒber?
>Die Schuld. Aus der Auslassung oben (... hieĂ ja"den Seinen gegenĂŒber") schien mir das klar zu sein, z.B. mĂŒssen zunĂ€chst mal Eltern fĂŒr ihre Kinder aufkommen (das schöne Wort"Unterhalt").
>>Wie kann man denn sich selbst gegenĂŒber Zinsen erheben?
>EntfÀllt.
Zitatende.
Die offene Tuer blieb unbegangen, der gegen sich selbst zu erhebende/erhobene Zins nennt sich schlicht ergreifend Urschuldzins (copyrighted by Tassie Devil).
Fangen wir am besten am Anfang an. [img][/img]
Zunaechst zu den Praemissen:
1. Die Zeitpraeferenz
a) Ein Kredit oder eine Leihe ohne jede Art von"Zins" und ohne jegliche(n) Zeitlimitierung/Rueckgabetermin ist ein Geschenk an den Schuldner, die hierbei geschenkte/erlassene Leistung zu Gunsten des Schuldners umfasst die vollstaendige Rueckgabe des/der Kredits/Leihe.
b) Gleicher Kredit/Leihe mit einem vereinbarten"Zins", aber wiederum ohne jegliche(n) Zeitlimitierung/Rueckgabetermin, Zahlungstermin im Falle des âZinsâ,
ist ebenfalls ein Geschenk an den Schuldner, die hierbei wiederum geschenkte/erlassene Leistung zu Gunsten des Schuldners umfasst die vollstaendige Rueckgabe des/der Kredits/Leihe plus den vereinbarten"Zins".
Hieraus laesst sich entnehmen, dass jede(r) Kredit/Leihe ohne Zeitlimitierung aka Rueckgabetermin grundsaetzlich voll geschenkte Leistung zu Gunsten des
Schuldners ist, weil diesem die voellige Rueckgabe des/r Kredits/Leihe von Beginn an erlassen wird. Mit einem ggf. vereinbarten Zins verhaelt es sich analog, eine
fehlende Zeitvereinbarung macht dem Schuldner den vereinbarten Zins zum Geschenk, weil ihm dessen Zahlung von Anfang an erlassen ist.
Weiterhin laesst sich daraus schliessen, dass nur eine bereits erbrachte oder eine noch zu erbringende Leistung kreditiert/verliehen wie auch geschenkt/erlassen werden kann, eine Nichtleistung aka Nichts ist weder kreditier- noch verleih- noch verschenk- oder auch erlassbar.
Eine geschenkte/erlassene Leistung umfasst auch immer die geschenkte/erlassene Zeit, die zum Erbringen dieser Leistung erforderlich ist.
Jede einem Schuldner nicht geschenkte/erlassene Leistung aus der Aufnahme eines(r)
Kredit/Leihe faellt ihm als Schuld zu seinen Lasten zu.
2. Der"Zins"
Bei Aufnahme eines(r) Kredits/Leihe sind zwei Arten von Zins denk- und erhebbar, zum einen der Zins auf den/die Kredit/Leihe als Nutzungsentgelt/-steuer, zum anderen einen Zins auf den Verstoss gegen vereinbarte Zeitpraeferenzen als Strafentgelt/-steuer.
Der Nutzungszins erhebt sich aus dem Umstand des(r) Kredits/Leihe als solchem(r),
immer ist auch die Zeitdauer der Nutzung eine bei der Berechnung dieses Zinses einfliessende Messgroesse, weil eine fehlende Zeitpraeferenz einem Schuldner stets Schuld erlaesst und ihm somit Leistung und Zeit schenkt/erlaesst. Im Falle eines nicht
vereinbarten Nutzungszinses wird dem Schuldner die gesamte Nutzungsdauer
geschenkt/erlassen, der/die Kredit/Leihe ist folglich bis zum Faelligkeitstermin der
Rueckgabe kostenlos fuer den Schuldner.
Der Strafzins hingegen erhebt sich ausschliesslich aus einem Terminversaeumnis,
er wird nur im Falle eines Verstosses gegen eine Zeitpraeferenz faellig. Terminversaeumnisse bleiben fuer einen Schuldner bei nicht vereinbarten
Strafzinsen insofern folgenlos, dass ihm aus diesem Vorgang selbst heraus keinerlei zusaetzliche Schulden erwachsen.
Nicht vereinbarte Strafzinsen bei gleichzeitig ebenfalls nicht vereinbarten
Nutzungszinsen jedoch wirken wie eine fehlende Zeitpraeferenz auf die Rueckgabe von Schulden, weil jedes Terminversaeumnis ueberhaupt keine Folgen fuer den Schuldner nach sich zieht, dieser also folgenlos die Rueckgabe von Schulden immer weiter zu verzoegern vermag, sodass trotz Existenz von Zeitpraeferenzen in Form
von Rueckgabeterminen die nicht zurueck bezahlten Schulden seitens des Schuldners de facto zum Geschenk genommen wurden.
Bei Abwesenheit jeglicher Zeitpraeferenzen ist ein Strafzins wegen Terminversaeumnisses unmoeglich.
Und nun zum allerersten Zins, einem Privatzins namens Urschuldzins, aus welchem
jeder weitere erhebbare Zins als gehebeltes Derivat der Macht erwaechst.
Die Existenz der Urschuld, die jedem Menschen Zeit seines Lebens zu eigen ist, ist
unabstreitbar und nicht zu widerlegen. Wiederholungen und laengst lang wie breit Ausdiskutiertes zu diesem Thema vermeidend komme ich sofort zum casus knacktus:
Wenn die Existenz der aufgedroeselten Urschulden als Schulden, womit jeder Mensch Zeit seines Lebens behaftet ist und hierdurch bei Geburt zum Schuldner werdend staendig deren Bedienung zu beachten hat, unabstreitbar und unwiderlegbar ist, dann muessen auch zwingend Zeitpraeferenzen vorliegen, weil s.o. Praemissen jede(r) Kredit/Leihe aka Schulden eines Schuldners nur bei Vorhandensein zumindest einer Zeitpraeferenz tatsaechlich Schulden genannt werden koennen, weil wiederum das Fehlen solcher Zeitpraeferenz nur Geschenke und keine Schulden zur Folge kennt, was wiederum Urschulden in Urgeschenke zauberhaft verwandeln wuerde.
In der Tat sind beim lebenslangen staendigen Abtragen der Urschulden jede Menge
Termine zu beachten, die lebhafte Existenz der Zeitpraeferenz der Urschulden hierbei ist unuebersehbar und nicht wegzudiskutieren.
Die Urschulden und ihre laufende Bedienung bezogen auf das einzelne menschliche Individuum liegen als Kredit/Leihe insoweit vor, dass das Neugeborene zunaechst
einige Jahre von der laufenden Tilgung seiner Urschulden durch seine Eltern profitieren muss, weil es dazu selbst nicht in der Lage ist, wohingegen im Zeitablauf spaeter die alt gewordenen Eltern in ihren urschuldtechnischen Umstaenden von ihren inzwischen erwachsenen Jungen profitieren, die wiederum gleichzeitig ihre eigenen Kinder in urschuldtechnischer Hinsicht gross ziehen usw. usf..
Laesst man dieses Generationen uebergreifende Urschuldbewaeltigungsprinzip beiseite, das fuer"das menschliche Individuum und die Seinen" auch in Stammesgesellschaften und reinen Subsistenzwirtschaften lebend zutreffen muss,
weil diese ansonsten vom Aussterben bedroht sind, und das hier im Generationen uebergreifenden Rahmen nur dessen kreditaeren Charakter aufzeigen soll, wobei wiederum Generationen uebergreifend wellenfoermige Hoehen und Tiefen, im menschlichen Individuum des jeweiligen Zeitrahmens begruendet, zur Bewaeltigung anstehen und im Falle des Ueberlebens de facto ausgeglichen zu werden vemochten, was naemlich das Urschuldbewaeltigungsprinzip per se ueber Generationen hinweg kreditaer quasi ausgleichend neutralisiert, dann verbleibt nur noch die Frage nach einem Zins.
Konkret meine ich mit vorigem Absatz, dass die Rueckgabe der/die Kredit/Leihe des Urschuldbewaeltigungsprinzips im Hinblick auf seine/ihre Zeitpraeferenzen im
Hinblick auf Generationenzeitraeume unbeachtet bleiben kann, keinesfalls jedoch
sind derartige langfristige Zeitpraeferenzen des Urschuldbewaeltigungsprinzips mit denjenigen zu verwechseln, die z.T aeusserst kurzfristiger Natur sind und teilweise in
Stundenrastern gemessen werden muessen.
Einen ggf. existierenden Nutzungszins, den ich allerdings nicht zu ersehen vermag, moechte ich ebenfalls bei Seite lassen, weil er ebenso wie die Rueckgabe des"Kredits/Leihe" zwischen den Generationen ueber sehr lange Zeitraeume hinweg nur aeusserst wachsweich zu beurteilen und zu deuten ist, darueber hinaus wirkt auch hier ein ueber Generationen wirkender Ausgleich im Falle des erfolgreichen Ueberlebens.
Jedoch zieht der Strafzins meine Aufmerksamkeit an sich, gerade weil beim staendigen lebenslangen Abtragen der Urschulden jedes menschlichen Individuums Unmengen an Terminen wegen Faelligkeiten zu beachten sind, Strafzinsen jedoch nur bei Zeitueberschreitung solcher terminlicher Faelligkeiten als Terminversaeumnisse faellig werden, dies aber aeusserst stringent.
So, wie wir zwischen Geld und Kredit unterscheiden muessen, so muessen wir auch
zwischen dem Schuldner und dem Leistungserbringer unterscheiden, der diese Schuld
eines Schuldners durch Leistung (ab-)zutragen hat.
Terminversaeumnisse beim Abtragen der Urschuld ist der denkbar einzigste Typ
aller Zeitpraeferenzen, der immer und stets sofort beim Schuldner und nicht beim
Leistungserbringer der (Ur-)Schulden des (Ur-)Schuldners zu Buche schlaegt, wenn
es sich nicht um ein und die gleiche Person handelt.
Je gravierender und/oder oefter Terminversaeumnisse bei der Urschuldbewaeltigung
eines menschlichen Individuums begangen werden, desto deftiger treten die hierdurch aufkommenden Urschuld(straf)zinsen in Form von koerperlichen De-/Instabilitaeten direkt beim Urschuldner auf, die im Falle seines Exitus durch keine noch so grosse zusaetzliche Leistung von welchem Leistungserbringer auch immer kompensierbar ist. Game over.
Dass Urschuld(straf)zinsen aus Terminversaeumnissen recht schnell aeusserst prekaere Urschuldbewaeltigungsumstaende beim jeweiligen Urschuldner hervorzurufen vermoegen, weil einerseits Urschuld(straf)zinsen stets zu add-on-Schulden on top der regulaeren Urschulden geraten, deren (Urschulden) versaeumte Bedienung zuvor infolge Leistungsunvermoegens des Urschuldners als Leistungserbringer letztendlich selbst diese Terminversaeumnisse mit sich brachten, andererseits bei anhaltenden weiteren Terminversaeumnissen sich eine regelrechte Urschuld(straf)zinseszins-Kaskade beim Urschuldner on top aufbaut, das konzedierst Du doch hoffentlich ebenfalls, oder?
Keinesfalls sollten auch die Konsequenzen uebersehen werden, die jeder einzelne
Urschuldner mit aktuellem Urschuld(straf)zins kurz Urschuldzins© on top auf andere Urschuldner implizierend ausstrahlt.
Eine Macht, die das staendige Bedienen ihrer eigenen Urschulden anderen nicht zum
Machtkreis gehoerenden Urschuldnern (Steuersklaven) aufzubuerden vermag, muss diesen auch gleichzeitig die Urschuldzinsen bei Terminversaeumnissen androhen, um das ebenfalls gegen sie selbst (Macht) gerichtete Risiko des Urschuldzinses bei Faelligkeitsueberschreitungen effektiv abwaelzen zu koennen. Dabei wird aus dem
urspruenglich ursaechlich gegen den Urschuldner selbst gerichteten Urschuldzins ein solcher, der sich gegen andere Urschuldner ausserhalb des Machtkreises richtet, womit die Welt wieder auf die Fuesse kommt.
Eine Macht, die es versaeumt, ihren Steuersklaven im Falle von Terminueberschreitungen Strafzinsen/Urschuldzinsen aus Verzugsgruenden anzudrohen, um diese bei Terminversaeumnissen dann auch tatsaechlich vollstrecken zu koennen, schenkt/erlaesst ihren (Urschuldschuld-)Steuerschuldnern die faelligen (Urschuld-)Steuern von Anfang an, weil einerseits auf (Urschuld-)Steuern bis zu deren jeweiligen Faelligkeitsterminen keinerlei Zinsen erhebbar sind (die Steuer ist naemlich der âZinsâ namens census), andererseits Terminversaeumnisse keinerlei strafende Konsequenzen nach sich ziehen, mithin Terminversaeumnisse bei den Faelligkeiten von (Urschuld-)Steuern ohne Auswirkungen bei den
(Urschuld-)Steuerschuldnern bleiben und diese die Zeitpraeferenzen in Form von Faelligkeitsterminen immer wieder/weiter zu verzoegern vermoegen, wobei wir letztendlich bei den selbstgenommenen Geschenken der Schuldner s.o. landen.
Maximiert eine Macht ihre Urschulden, dann wird es fuer ihre Steuersklaven schnell
richtig teuer, weil der Urschuldzins ein (lineares? logarithmisches? exponentiales?) Zinseszinssystem ist.
Ich wiederhole: der Urschuldzins ist der allererste Zins, der sich zunaechst gegen jeden Urschuldner selbst richtet, so wie sich die Urschuld als allererste Schuld zunaechst gegen jeden Urschuldner selbst richtet. Der Urschuldzins ist ein âPrivatzinsâ analog der Urschuld, die eine âPrivatschuldâ ist und somit ebenfalls keine Erfindung der Macht. Letztere vermag jedoch ihre Urschuld und den Urschuldzins auf andere ausserhalb ihres Machtkreises abzuwaelzen und nutzt den Urschuldzins als gehebeltes Derivat.
An dieser Stelle noch etwas zum Urzins. Bekannter Weise sehen/sahen Silvio Gesell u.a. einen Urzins bei den Waren, was natuerlich reiner Unfug ist, warum sollten materielle Dinge wie Waren einen Zins in sich tragen?
Die Herrschaften vermut(et)en und riechen/rochen etwas, bloss such(t)en sie in der falschen Ecke. Sie haetten/sollten den Urzins bei sich selbst suchen (sollen), nur
heisst er dann und dort Urschuldzins©.
Und jetzt bin ich wie ein Flitzebogen auf Deine Response gespannt, denn eine Schuld
ohne jegliche Zeitpraeferenz ist einer Schuld mit Zeitpraeferenz aber ohne jede Art
von Zins gleichzusetzen: Geschenke, wohin man auch blickt, no way out.
Urschuld oder Urgeschenk?
Beste Gruesse
TD
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