-->Hi SchlauFuchs,
Im gegeben Fall handelt es sich um ein Urteil durch den Oberfinanzgerichtshof, welches eine akute Verletzung/Untergrabung von §13 GG darstellt. Darf ein Finanzamtbeamter eine Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl betreten, um zu überprüfen ob Anspruch auf Eigenheimzulage besteht...
Du meinst wahrscheinlich den Bundesfinanzhof (BFH) - weiter unten gibt's nur das jeweilige Finanzgericht (FG) und das Finanzamt (FA).
Wenn allerdings schon der BFH so einen"Eingriff" in das o.a. Grundrecht nicht beanstandet hat, sieht es eher mau aus.
Und wenn wir nochmal ins GG schauen (ein Blick in das Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung;-)), sehen wir, daß es beim Artikel (nicht §) 13 neben dem Absatz 1 ("Die Wohnung ist unverletzlich." - darauf einen Tusch!) noch einen Absatz 2 (und 3) gibt, der dieses schöne Grundrecht, kaum"garantiert", auch gleich wieder einschränkt, indem er"Durchsuchungen" erlaubt - zwar grundsätzlich"nur durch den Richter", aber - jetzt kommt's -"bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe [also auch Finanzamt]" selbst angeordnet werden darf.
Und"Gefahr im Verzuge" ist ein dehnbarer Begriff - die Steuerfahnung muß sich auf keinen Fall vorher ankündigen und der Vollziehungsbeamte auch nicht.
Diese beiden benötigen schon mal keine richterliche Anordnung (Vollz.-Bea. braucht keinen normalen Vollstr.-Titel)
Alle anderen sollen sich vorher ankündigen bzw. den Termin absprechen. Treffen sie allerdings den Steuerpflichtigen nicht an bzw. werden nicht reingelassen, können sie sich, wenn auch normalerweise nur mit Richterbeschluß und, auf jeden Fall, polizeilicher Unterstützung, Zutritt zur Wohnung (bzw. Betrieb) verschaffen - wenn sie von nicht von vorneherein den anderen Weg gehen und den Steuervorteil (USt-Guthaben, Eigenheimzulage o.ä.) einfach streichen, weil der Steuerpflichtige"seiner Mitwirkungspflicht an der Aufklärung des Sachverhalts" nicht nachgekommen ist.
Inwieweit es hier tatsächlich möglich ist, bei"Gefahr im Verzuge" ohne Richterbeschluß zu agieren (eventuell bei Vermutung einer"Steuerstraftat"), kann ich jetzt allerdings nicht sagen - vielleicht stellst Du mal die betreffende(n) Passage(n) des o.a. Urteils oder einen Link dazu hier rein?
Gruß bernor
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