-->Morgen.
Die Nennwertreduktion ist in der Schweiz angeblich eine belibete Art wie man den Aktionären Liquidität (=Ausschüttung) verschaffen kann, diese aber steuerfrei darstellen kann ohne den inneren Wert der AG anzutasten (v.a. auch bei nicht börsennötierten AG´s). Angeblich machen das die Basler Kantonalbank, Swiss Prime Site, Swiss Lofe, Swisscom uvm. so.
1. Ist das richtig.
2. Wie ist das steuerrechtlich in D zu sehen? Kann man hier einen Riegel vorschieben? Ist da was angedacht?
3. Wo liegt ein eventuelles Risiko für den Aktionär?
4. Gibt es sonst wissenswerte Infos zu diesem Thema?
Danke
Toby
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