-->...ein Bundeskanzler der BRDDR im vorigen Jahrhundert, der seinen Amtseid mehrfach gemaess den geltenden Gesetzen ablegte:
"Artikel 56
[Amtseid]
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden."
Bei einem journalistischen Plauderstuendchen waehrend seiner letzten Amtsperiode, als ihm bereits die aeusserst geschichtstraechtige Plazenta seiner zuvor erfolgreich begangenen Grosstaten aus Jackett- und allen Hosenroehren rann, musste der Herr oeffentlich eingestehen, dass er in insistierter Angelegenheit mit seiner Entscheidung gegen die Interessen des deutschen Volkes verstossen haben, womit er sich nach meinen Erinnerungen in Folge eine Strafanzeige bei der dafuer zustaendigen Staatsanwaltschaft einhandelte.
Dieser amtseidliche Verstoss hatte gemaess
diesem Forumsbeitrag
sehr gute Chancen, dem Amtstraeger einen Freiheitsentzug zu gewaehren, jedoch
beschied sequenzlich in angemessener Eilfertigkeit irgendein mafioser Strafrichter der BRDDR Justiz, der Amtseid eines Amt- und Wuerdentraegers gemaess Artikel 56 sei mit allen anderen Beeidungen nicht vergleichbar und koenne dem zur Folge auch nicht nach deren Strafzumessungen urteilend geahndet
werden.
Das Strafverfolgungsverfahren wurde umgehend eingestellt, auch in dieser Angelegenheit blieb dem Ex-BuKa Dr. Helmut"Bimbes" Kohl gesiebte Luft, zumindest aber eine Geldstrafe erspart.
Die weitere Details zu dieser Kleindelikatesse habe ich leider nicht mehr vorraetig, jedoch blieb mir die altbekannte Moral dieser Geschichte gut in der Erinnerung haften:
Die Kleinen haengt man, die Grossen laesst man laufend ehren.
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TD
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