-->Bingo, bernor!
Wir sind am Kern und ich glaube, die meisten von uns (ich inklusive) haben den jahrelang übersehen.
Das Schlüsselwort heißt"Abwehr". Also eines künftigen (erwarteten oder sonstwie) Zustandes. Und nicht etwa"Beseitigung" eines vorhandenen (mess- oder beobachtbaren). Zustand = Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Das bedeutet im Klartext: Carte blanche für jede Form der Haushaltsführung, konkret: des Schuldenmachens. Da man immer sagen kann: Machen wir diese Schulden nicht, wehren wir die Störung nicht ab, die sich ergäbe, wenn wir keine Schulden machen. Beweis ist nicht zu führen und muss auch nicht geführt werden.
Dabei hilft auch der Verweis auf das Bundesgesetz, das"Näheres" regeln würde, nicht. Es stammt aus 1967 (Karl Schiller) und sei der Vollständigkeit halber noch einmal in Erinnerung gerufen:
Das sog."Stabilitätsgesetz.
Man beachte in §§ 19 ff. die"Kann"-Bestimmungen, falls man überhaupt Lust hat, den Qautsch zu lesen, der lt. klassischem Keynesianismus sogar noch von solchen Hirngespinsten wie"Konjunkturausgleichsrücklagen" (sic!) ausging (§ 7 und so), also von der Existenz und Behandlung von"Überschüssen".
Wie schaut's nun an der Front aus. Bekanntlich sind diverse Länder-Haushalte für verfassungswidrig erklärt worden (Steinbrück hat sich als NRW-FM gleich zwei davon eingefangen). Auch der Berliner Verfassungsgerichtshof hat im Oktober 03 den Haushalt des Landes 2002/03 für verfassungswidrig erklärt.
Zu dem Urteil gibt es diverse kluge Kommentare, die u.a. darauf hinauslaufen, dass es so etwas wie ein"gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht auf Länderebene" schon ex definitione nicht geben kann, da ein Bundesland nichts mit der"Gesamtwirtschaft" zu tun haben kann. Was unschwer schon an zwei der 4"Gleichgewichtstatbeständen" zu erkennen ist: stabiles Preisniveau und außenwirtschaftliches Gleichgewicht.
Inzwischen ist die finanzwissenschaftliche Diskussion auch über die ursprüngliche Keynes-Idee hinaus (Staatsschulden = was Schönes für künftige Generationen, die sich überdies"selbst" finanzieren, weil diese Generationen diese Investitionen sich sparen können; dass dies ohnehin Schwachsinn ist, hat die hier schon geführte Debatte über Abschreibungen / Wertberichtigungen bzw. Rücklagen für Ersatzinvestitionen ergeben, mit dem Hinweis, dass die öffentlichen Körperschaften solche Dinge nicht berücksichtigen, was darauf hinausläuft, dass auch"künftige Generationen" letztlich die einmal gebaute Straße (Beispiel) immer wieder von Neuem finanzieren müssen, da sie sich bekanntermaßen abnutzt wie jede unternehmerische Investition auch, wodurch sich die entsprechenden Zinszahlungen für die fremdfinanzierten Staats-Investitionen logischerweise kumulieren, die künftigen Generationen also nicht etwa ent-, sondern belasten).
Die neuere Finanzwissenschaft geht nun nicht mehr vom"guten" und neutral operierenden Staat aus, sondern setzt bei den Politikern und Beamten an: Politiker haben nicht die Gemeinwohl im Auge, sondern ihr eigenes berufliches Interesse (Wiederwahl). Die Beamten sind darauf erpicht, ihren Macht- und Möglichkeitenbereich zu maximieren, was sich anhand der Gesetzesflut unschwer belegen lässt.
Daher wird gefordert, beiden mit institutionellen Schranken entgegen zu treten.
Dass das GG dabei versagt, ist bekannt und durch den schönen Beitrag von Norbert Röttgen
[img][/img]
(rechts im Bild) noch einmal deutlich gemacht worden.
Die"institutionellen Schranken" ex Maastricht können wir aufgrund des Nichtvollzugs derselben ebenfalls auf den Müll kippen. Dass die EU jemals ein Mitglied sanktionieren würde (auf die BRD käme eine zweistellige Milliardensumme zu) ist ein bizarres Märchen, das inzwischen selbst die Dümmsten nicht mal mehr als Hinweis hören wollen.
Aus Ländersicht ergibt sich außerdem:
1. Das bereits Gesagte:"gesamtwirtschaftliche Gleichgewichte" dort sind offenbarer Humbug.
2. Auch"Haushaltsnotlagen" sind nirgends definiert. Das BVG hatte zwar 1992 an so was wie"Kreditfinanzierungs-" bzw."Zins-Steuer-Quote" gedacht, sich aber einer Präzisierung der"Quoten" enthalten.
3. Bei den"Investitionen" fehlt, was heute so schön"Bildungsinvestitionen" genannt wird (auf welche die neue Regierung so kräftig abhebt), letztlich lassen sich sogar geminderte MWSt.-Sätze für Lebensmittel oder Presseerzeugnisse darunter subsumieren ("Investition" wäre dann die Differenz zum vollen Satz). Denn wer nicht isst und nichts liest, kann sich kaum"bilden".
4. Abschreibungen bleiben unberücksichtigt, siehe oben, da es um"Bruttoinvestitionen" geht.
5. Ein Nexum zwischen Investitionen und möglichen zusätzlichen Steuereinnahmen ist weder berechenbar noch auch nur ansatzweise jemals geschätzt worden. Vor allem diese"Bildungsinvestitionen" sind nichts als Quatsch, den genau jene auftischen, die selbst davon profitieren ohne Rechenschaft oder gar beziffer- und nachvollziehbare Erfolgsrechnungen ablegen zu müssen ("Bildungseinrichtungen", Hochschulen,"Institute" usw., usw.).
6. Vor allem: Da die Länder (Subsidiaritätsprinzip) jederzeit zu Kostgängern nicht nur anderer Länder, sondern eben auch des Bundes werden können (und teilweise schon geworden sind), können sie ihre Haushaltsnotlagen freihändig gestalten, da sie in jedem Fall vom Bund herausgepaukt werden. Was dieser ebenfalls unter"Investitionen" verbuchen könnte, da ein liquides Bundesland"mehr" oder"besser" ist, als ein illiquides, das seine öffentlich-rechtlichen Aktivitäten einstellen müsste.
7. Je schlechter sich die Haushaltslagen der Länder als Resultat der dort ebernfalls ablaufenden"politischen Prozesse" gestalten, desto schlechter entwickelt sich auch die des Bundes. Und da der Bund lt. (hier schon mal erwähntem) Urteil des BVG dem "Staatsganzen" verpflichtet ist, kann der nüchtern urteilende Zeitgenosse nur zu dem Ergebnis kommen:
Lasst alle Hoffnung fahren! Oder wie Du es so schön formuliert hattest:
Alles wird gut!
Dank + Gruß!
|