-->Hallo Toby0909,
jedes Bundesland hat seine Landesbauordnungen, die im wesentlichen die Anforderungen für den Wohnungsbau beschreiben. Dazu zählen der Brandschutz, der Schallschutz, die Aufzüge, aber auch die Garagen und vieles andere mehr. An diesen Bauordnungen müssen sich die Bauherren mit ihren Entwürfen und Bauanträgen erst einmal generell orientieren.
Nun kenne ich die bayrische Bauordnung nicht, aber so sehr unterscheiden sich die Landesbauordnungen nicht von einander. In diesen Baugesetzten ist u.a. festgehalten, das ein Kinderspielplatz mit eingeplant werden muss, aber auch ein bestimmte Anzahl an Einstellplätze für PKW, abhängig von der Zahl der Wohnungen. Diese Forderung an den Bauherren, kann er auf einem separaten, vorgelagerten Grundstück umsetzten, was allerdings bei den Grundstückspreisen in den Großstädten an hellen Wahnsinn grenzt, oder er weist in seinem Bauantrag eben die von dir angesprochenen Tiefgaragen nach, oder er kann sich mit einer erheblichen Geldzahlung an die Stadt, von dieser Vorschrift freikaufen.
Dabei spielt es aus der Sicht der Bauaufsichtsämter überhaupt keine Geige, für welches Klientel diese Wohnungen angedacht sind. Das interessiert die in der Regel überhaupt nicht, Ausnahme sind Schwerbehinderte. Der soziale Hintergrund der Mieter in diesen Neubauten ist mal so und mal so und wechselt im laufe der Zeit oft extrem.
Und wenn die Bewohner dieser Häuser kein Auto haben und den Platz nicht beanspruchen, dann wird der eben an Interessierte aus der Nachbarschaft vermietet. In einer Stadt wie München, mit der chronischen Parkplatznot, sind die sicher schnell weg.
Rücke deine Kohle heraus und baue doch einfach mal einen schönen Neubau in München, dann weißt du wie es geht.
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bis denne
eisenherz
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