-->habe ich von der SG Italien bekommen, da bin ich Mitglied.
Der M. Radhuber ist an der Uni Neapel tÀtig. Also ein Insider.
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Ă-komafia und Bauamnestie in Italien
(Geschrieben von Michael Radhuber)
Einleitung
Missbrauch und KriminalitĂ€t in der Bauwirtschaft sind in Italien inzwischen zu einem der gröĂten Probleme des Landes avanciert. Unaufhörlich nimmt die Zahl der Schwarzbauten im sonnigen SĂŒden jedes Jahr zu, KĂŒsten werden zuzementiert, Berglandschaften und Naturschutzgebiete schamlos verbaut. WĂ€hrend Fauna und Flora aufgrund dieser MissstĂ€nde groĂe SchĂ€den einstecken mĂŒssen scheint es, als ob die italienische Justiz dieser Entwicklung machtlos gegenĂŒbersteht. Nur rund ein Prozent der jedes Jahr errichteten Schwarzbauten werden in derselben Periode von Amts wegen wieder beseitigt.
Zum Anlass und zur Finanzierung der letzten Steuerreform der Regierung Berlusconi beschloss man wieder einmal das bereits altbewĂ€hrte Mittel der Bauamnestie. Obwohl diesmal der Widerstand seitens vieler NGOs und diverser Bevölkerungsgruppen bereits betrĂ€chtlich und der Aufschrei laut zu hören war, waren Budgetnöte und gewisse freundschaftliche Verpflichtungen zwischen einigen Politikern und anderen Subjekten schlussendlich wohl ausschlaggebend fĂŒr den Erlass des neuen"Condono Edilizio". Dieser vernichtet nicht nur jeden noch so geringen Fortschritt, welchen die italienische Justiz in Bezug auf Achtung des Baurechts erkĂ€mpft hatte, sondern bedroht in vielen FĂ€llen auch noch akut die Umwelt sowie Fauna und Flora der betroffenen Regionen. Eine Analyse von Michael Radhuber.
Der Kampf der italienischen Justiz
Italien begeht soeben die Feierlichkeiten zum"Jahr der Justiz". Vielerorts wĂ€re das wohl eine schöne Gelegenheit um mit Stolz zurĂŒckzublicken und krĂ€ftig zu feiern, in Italien ist man sich diesbezĂŒglich jedoch nicht so sicher. WĂ€hrend StaatsprĂ€sident Ciampi, Premier Berlusconi und Justizminister Castelli als GĂ€ste die Festansprachen verfolgen, ergreift der oberste römische Verfassungsrichter das Wort und prĂ€sentiert Daten, welche so manchem EuropĂ€er die Haare aufstellen.
Am 30. Juni 2004 waren in Italien fast 9 Millionen Gerichtsverfahren anhÀngig, davon 3,4 Millionen zivilgerichtliche und 5,6 Millionen Strafprozesse. Die durchschnittliche Dauer des Strafprozesses betrÀgt
ca. 5 Jahre, jene der Zivilverfahren mehr als 8 Jahre. Mit der Ruhe eines erfahrenen Richters, der wohl bereits so manches erlebt hat, liest der Verfassungsrichter dass in Italien rund 81% aller angezeigten
Delikte nicht aufgeklÀrt werden können, wohlgemerkt 81% aller angezeigten Delikte. Angesichts dieser Daten kann man mit Gewissheit davon ausgehen dass die Zahl jener nicht angezeigten Delikte
betrĂ€chtlich ist, denn welchen Sinn hat es angesichts einer solchen AufklĂ€rungsquote ĂŒberhaupt noch Anzeige zu erstatten, sei es nicht aus versicherungstechnischen GrĂŒnden? Aber es kommt noch schlimmer:
Mehr als 50% der versuchten und begangenen Morde bleiben in Italien ohne ungesĂŒhnt. Betreffend [versuchter] Vergewaltigungen betrĂ€gt die AufklĂ€rungsquote gar nur mehr 20%.
as bedeutet nun dass in unserem Nachbarland jeder zweite [versuchte] Mörder nicht ausgeforscht wird und somit unbestraft bleibt, und gar nur 20 Prozent aller versuchten Vergewaltiger fĂŒr Ihre Straftaten gerade
stehen mĂŒssen. DiesbezĂŒglich interessiert die restliche Polizeistatistik eigentlich gar nicht mehr so richtig. Es gĂ€be jedenfalls noch zu sagen dass BetrĂŒgereien ĂŒbers Web im letzten Jahr um 130 Prozent zugenommen
haben, sich also mehr als verdoppelt haben. Und ein kleines Detail am Rande: Die AufklĂ€rungsquote bei DiebstĂ€hlen liegt, wie man vielleicht bereits vermuten mag, ĂŒberhaupt nur mehr bei lĂ€cherlichen 5 Prozent.(1)
Bösartige Zungen behaupten nun dass Eigentum in Italien angesichts dieser Daten eigentlich gar nicht mehr existent sein könne, es scheint als ob das Land sich zum groĂen Selbstbedienungsladen gewandelt hĂ€tte,
oder als ob der Kommunismus und das Gemeineigentum nun doch ĂŒber die HintertĂŒr gesiegt hĂ€tten. FĂŒr die Betroffenen jedoch gibt es nichts zu lachen.
Die italienische Justiz liegt am Boden dar nieder, und hat die Wiederauferstehung einer italienischen Epidemie begĂŒnstigt, die Ende der Neunziger-Jahre viele bereits tot glaubten. Nun ist die neue alte Mafia
zurĂŒckgekehrt, in neuem Gewand jedoch, dank Politikern die Ihr Amt hauptsĂ€chlich als Mittel zur Verwirklichung der eigenen Interessen sehen, und mit aller Kraft die Justiz, als letzte Bastion der Hoffnung
in diesem obskuren System zurĂŒckzudrĂ€ngen versuchen.
Am Tag des neuerlichen Freispruchs Berlusconis vom Vorwurf der Korruption, wieder einmal wegen VerjĂ€hrung, war als Hintergrundbild des milanesischen Gerichtssaals, in welchem das Urteil verlesen wurde schön der Schriftzug:"Vor dem Gesetz sind alle BĂŒrger gleich" eingeblendet. Als Berlusconi nun kurz nach diesem Urteil gleich noch einmal vorbeugend die VerjĂ€hrungsfristen im Land reduzieren lieĂ hat jedoch kaum noch jemand ernsthaft an diese Gleichheit geglaubt.
Dieser problematische Aspekt des italienischen Alltags hat in wesentlichen MaĂen auch ein anderes Problem begĂŒnstigt, dessen Analyse sich nun der folgende Essay widmen soll, und als dessen Vorwort diese
Einleitung zu verstehen ist.
Die illegalen Bauten Italiens
Fakten und Konsequenzen (1)
FĂŒr viele ZentraleuropĂ€er bleibt Italien Ferienland Nummer eins. Man kommt nicht nur wegen des mediterranen Klimas und der schönen StrĂ€nde, sondern vor allem auch, und immer mehr wegen Kultur, Gastronomie und Lebensart dieser einzigartigen, stolzen Nation. Italien hat touristisch im Vergleich mit anderen mediterranen LĂ€ndern viel zu bieten, und Massentourismus im alten Imperium bleibt Gott sei Dank nach wie vor, im Vergleich zu den spanischen Nachbarn wohl eher die Ausnahme.
Wenn man jedoch heute die Mutternation des modernen Rechtssystems besucht fÀllt es einem nicht mehr so leicht sich vorzustellen, dass dort einmal die GrundsÀtze unseres heutigen Rechtsstaates erarbeitet wurden.
Wirft man einen Blick auf die neuesten italienischen Antimafia Reporte kann man daraus ohne Ăbertreibung von einer echten Gefahr fĂŒr den italienischen Rechtsstaat sprechen. Die heutige Mafia hat jedoch mit
altbekannten CosaNostra und Camorra-Gruppierungen der spĂ€ten 70er und 80er-Jahren nicht mehr viel gemein. Einer der eigentlich nicht so neuen Sektoren, in dem diese Mafia FuĂ gefasst hat, ist das Baugewerbe. Man spricht diesbezĂŒglich auch von der Ă-komafia, wobei dieser Begriff generell etwas weiter definiert wird und auch organisierte illegale GiftmĂŒllexporte und diversen anderen Umweltmissbrauch beinhaltet.
Das GeschĂ€ftspotenzial dieser Ă-komafia wird auf 2,1 Milliarden Euro allein im Baugewerbe geschĂ€tzt. Dieses Schwarzgeld teilten sich 2004 an die 158 kriminelle Clans, um 7 mehr als noch im Jahr 2001. Unter anderem werden diese fĂŒr im Jahr 2002 mehr als 30.281 errichtete Schwarzbauten verantwortlich gemacht, was in etwa einer FlĂ€che von 40.204.280 Quadratmetern entspricht.(2)
In der Mehrzahl der FÀlle von Schwarzbauten handelt es sich um GebÀude, welche ohne jegliche Baugenehmigung in die Höhe gezogen wurden. Man findet jedoch auch etliche FÀlle in denen die Vorschriften und Auflagen der erteilen Baugenehmigungen aufs Gröbste missachtet wurden. Viele der
illegalen Bauten wurden in so genannten"geschĂŒtzten Zonen" errichtet, d.h. Naturparks, schĂŒtzenswerten KĂŒstengebieten oder Berglandschaften. In einigen FĂ€llen fand sich sogar die öffentliche Hand als Auftraggeber eines Bauwerks ohne Baugenehmigung wieder, wie zum Beispiel im Fall eines in einem Naturpark in Emilia-Romagna ohne jegliche behördliche Bewilligung errichteten StraĂenzugs, noch dazu auf fremdem Grund und Boden.(3)
Die Konsequenzen dieser Missachtung der Gesetze sind vielfÀltig: Abgesehen von einer massiven Umweltbelastung wird durch illegale Bauten oft auch das ökologische System zerstört, etwas das vor allem in
geschĂŒtzten Zonen zu einer massiven BeeintrĂ€chtigung von Fauna und Flora fĂŒhrt. Schwarzbauten bedeuten aber nicht nur Gefahr fĂŒr die umgebende Natur, sondern oft auch fĂŒr deren Bewohner selbst. Oftmals in geologisch instabilen Regionen (Muren, Erdbeben) oder Hochwasserzonen errichtet sind es fast immer sie, welche als erste unter Hochwasser oder anderen geologischen AktivitĂ€ten leiden bzw. zugrunde gehen.
Das gröĂere Problem in diesem Zusammenhang stellt jedoch die Missachtung von Bauvorschriften dar. Nachdem viele dieser Bauwerke ohne jegliche behördliche Genehmigung errichtet werden, unterliegen sie auch nicht öffentlichen Kontrollen, was praktisch immer zur Missachtung von Sicherheitsvorschriften zwecks Erzielung höherer Profite fĂŒhrt. So handelt es sich um keinen Einzelfall wenn im Falle eines kleineren
Erdbebens plötzlich SchulgebĂ€ude in sich zusammenstĂŒrzen und mehr als 26 SchĂŒler unter sich begraben. (siehe San Giuliani di Puglia, den 31 Oktober 2002 (4))
Wie kann es also zu einer solchen Ausuferung der BaukriminalitĂ€t kommen? Welche Faktoren begĂŒnstigen diese und warum war es bis jetzt nicht möglich sie zum Schutz von Mensch und Natur einzudĂ€mmen? Werfen wir kurz einen Blick auf jene ZustĂ€nde, welche in Italien die Ignoranz vor dem Baurecht bis heute erfolgreich nĂ€hren.
Die justizielle Praxis gegenĂŒber dem illegalen Bau
Nicht nur illegale Bauwerke haben in Italien Tradition, sondern auch Bauamnestien im Rahmen derer regelmĂ€Ăig BausĂŒnden vergeben und illegale Bauten reguliert werden. Die erste dieser Bauamnestien wurde von der Regierung Bettino Craxis im Jahre 1983 erlassen (Gesetz 47/85). Mit dieser Bauamnestie wurden ein wesentlicher Teil aller illegaler Bauten, errichtet vor dem Jahr 1983, reguliert. Danach folgte mit dem
Finanzgesetz 1995 die zweite Bauamnestie, die erste der Regierung Berlusconi. Die zweite Bauamnestie der Regierung Berlusconi wurde 2004 beschlossen, womit praktisch ein halbes Jahrhundert Baumissbrauch
vergeben wurde.
NatĂŒrlich verlief die politische Praxis der regelmĂ€Ăig erlassenen Bauamnestien nicht ohne Konsequenzen, nunmehr hat das Vertrauen auf Bauamnestien dazu gefĂŒhrt dass im Falle eines nicht bewilligten,
eventuell illegalen Bauprojekts oft trotzdem gebaut wird, und dieses dann im Rahmen einer der folgenden Bauamnestien legalisiert wird. Als Konsequenz ist natĂŒrlich die Zahl der Schwarzbauten in Italien gerade in
den letzten 30 Jahren explodiert, frei nach dem Motto: Wen kĂŒmmert die Baugenehmigung, hast Du keine so warte auf die nĂ€chste Bauamnestie. Man baut inzwischen wo man will, am Strand, in Naturschutzgebieten, in
sensiblen Berggebieten, und fĂŒr einen geringen Aufpreis erhĂ€lt man ex post die Genehmigung per Amnestie.
Die Gefahr, vor dem Erlass der Baugenehmigung ins Rampenlicht der Justiz zu gelangen, ist geradezu lĂ€cherlich."Trotz aller bisherigen BemĂŒhungen werden in Italien nicht einmal die gröbsten Bauvergehen geahndet, selbst wenn gerichtlich der Abriss des illegalen Baus verfĂŒgt wird nur in den wenigsten FĂ€llen den Anordnungen Folge geleistet!" informiert der Generalstaatsanwalt von Syrakus. Sobald eine neue Bauamnestie politisch in ErwĂ€gung gezogen wird, verbreitet sich die Nachricht wie ein
Lauffeuer im Lande was Kontrastaktionen wie gerichtlich verfĂŒgten Abrissen der Schwarzbauten zum Leidwesen der Natur den gesamten Wind aus den Segeln nimmt.
Im Jahr 2002 hat die Zahl der illegal errichteten Bauten im Land die Schallmauer von 30.000 solcher durchbrochen. Nach den SchĂ€tzungen der CRESME(5) waren es exakt 30.281 neu errichtete Bauten mit fehlender oder ungenĂŒgender Baugenehmigung. In Bezug auf 2001 bedeutet das einen Anstieg der p.a. errichteten Schwarzbauten von 9%. Der Missbrauch konzentriert sich vor allem auf Italiens 4 Regionen mit traditionell hoher Mafia-PrĂ€senz: Kampanien, Sizilien, Kalabrien und Apulien. In diesen Regionen betrĂ€gt der Anteil der jĂ€hrlich errichteten Schwarzbauten ungefĂ€hr 26,5 Prozent in Bezug auf die Gesamtzahl der
jĂ€hrlich in der Region neu errichteten Immobilien. Anders ausgedrĂŒckt: Jede vierte, neu errichtete Immobilie in diesen Regionen wird ohne oder unter grober Verletzung von Vorschriften der Baugenehmigung errichtet.
Dank der AktivitĂ€t vieler ökosozialer Vereinigungen konnte die Anzahl der Abrisse illegaler Bauten in den letzten 3 Jahren auf insgesamt ĂŒber 1000 erhöht werden, vermutlich mehr als in den 20 Jahren davor insgesamt auf gerichtliche Anordnung realisiert werden konnten. Trotz allem bedeutet dies, dass die Anzahl der Abrisse p.a. weniger als 1% der jedes Jahr neu errichteten illegalen Bauten ausmacht. Dass dieses nahezu lĂ€cherliche Risiko einer Zerstörung der genehmigungslosen Immobilie nicht gerade den Respekt vor gesetzlichen Vorschriften fördert ist klar.
Die Bauamnestie en détail
Die neue Bauamnestie wurde mit dem Ziel der Erhöhung der Staatseinnahmen zwecks Deckung der immer gröĂeren Budgetlöcher (dank der Steuersenkungen) der Regierung Berlusconi durch das neue italienische
"Finanzausgleichsgesetz" beschlossen. Das Ziel von Forza Italia & Friends, die Steuersenkung fĂŒr Reiche durch die einmaligen Mehreinnahmen aus der Bauamnestie zu finanzieren, wurde jedoch verfehlt.(6)
Der Gesetzesentwurf fĂŒr die neue Bauamnestie war nicht nur ein"Fall fĂŒr sich", sondern schlieĂlich auch einer fĂŒr den italienischen Verfassungsgerichtshof: Er verpflichtete die Regionalregierungen bis zum
12 November 2004 die vorgeschriebene Bauamnestie durch regionale Gesetze umzusetzen, widrigenfalls in der betreffenden Region nationales Recht zur Anwendung kÀme. Dazu wÀre anzumerken dass die nationalen
Vorschriften fĂŒr die Bauamnestie im Vergleich zu den teilweise regional erlassenen Normen mehr als groĂzĂŒgig gegenĂŒber den BausĂŒndern waren.
Mit gutem Grund, so mag es nun scheinen, haben deshalb Kampanien, Kalabrien und der Abruzzo auf den Erlass von regionalen Vorschriften bis zur vorgegebenen Frist verzichtet. Somit galt und gilt in diesen
Regionen das groĂzĂŒgige nationale Gesetz fĂŒr Bauamnestien.
Werfen wir einen kurzen Blick auf die Bestimmungen der Bauamnestie(n) im einzelnen: Das (nationale) Gesetz n. 326 vom 24 November 2003 legt fĂŒr die Erteilung von Bauamnestien fest, dass das tatsĂ€chliche
genehmigungslose Volumen des Bauwerks nicht mehr als 30% des genehmigten Bauvolumens der Immobilie, bzw. 750 Kubikmeter, ĂŒberschreiten darf. Art. 32 Z. 14 dieses Gesetzes bestimmt weiteres, dass fĂŒr eine Bauamnestie fĂŒr Bauten, welche auf Grund und Boden des Staates errichtet wurden, eine
Genehmigung des Staates eingeholt werden muss - ein Vetorecht des Staates fĂŒr Bauten auf seinem Grund und Boden also.
Der Bauamnestie unzugÀnglich sind gemÀà Art. 32 Z. 27 lit. a-g Bauten/Erweiterungen welche:
- Von vorbestraften EigentĂŒmern oder Bauunternehmern errichtet wurden;
- Den Vorschriften fĂŒr erdbebensicheres Bauen nicht genĂŒgen;
- Auf öffentlichem Grund und Boden errichtet wurden, wofĂŒr der nachtrĂ€gliche EigentumsĂŒbergang nicht möglich war;
- Auf gesetzlich geschĂŒtztem Grund und Boden errichtet wurden, wenn die Schutznormen bereits zu Baubeginn galten;
- An Bauten ausgefĂŒhrt wurden die dem Denkmalschutz unterliegen;
- Auf ehemals bewaldeten Territorium, das durch WaldbrĂ€nde entforstet wurde, errichtet wurden; DiesbezĂŒglich ist eine BestĂ€tigung der Gemeinde notwendig;
- Auf Territorium, das dem maritimen Staatsgut unterliegt, errichtet wurden, soweit dieses wesentlich dem öffentlichen Sicherheitsinteresse und den Interessen der maritimen Navigation dient;
Mangelhafte Bauten, deren MÀngel durch die Bauamnestie nicht geheilt werden können, sind durch den Errichter abzutragen bzw. dem Gesetz entsprechend zu korrigieren.
Der Bauamnestie sind zugÀnglich:
- Bauwerke ohne Baugenehmigung die den urbanen Normen widersprechen;
- Bauwerke ohne Baugenehmigung konform zu den urbanen Normen;
- Umstrukturierte Bauwerke;
Jeweils ausgenommen jene Ănderungen, welche an denkmalgeschĂŒtzten Bauwerken durchgefĂŒhrt wurden.
Weiteres:
- Restaurierungs- und konservative Sanierungsarbeiten ohne oder mit ungenĂŒgender Baugenehmigung, in Zonen der Klasse A;
- Restaurierungs- und konservative Sanierungsarbeiten;
- AuĂerplanmĂ€Ăige Wartungsarbeiten ohne oder mit ungenĂŒgender Genehmigung;
- Bauwerke und Ă€hnliche Bauten deren volumenmĂ€Ăige Erweiterung nicht bestimmbar ist;
Jeweils in Gebieten welche nicht dem Art. 32 des Gesetzes n. 47 vom 28 Februar 1985 unterliegen.
Die Regionen(7)
In jenen Regionen, in welchen zur Umsetzung der Bauamnestie lokale Gesetze erlassen wurden, sind die Möglichkeiten der Bauamnestie zum Teil rigide eingeschrÀnkt worden. Dies betrifft zum Beispiel:
* Bauwerke ohne jegliche Baubewilligung sind in Friaul-Venezien-Giulia, Emilia Romagna und Toskana nicht der Amnestie zugĂ€nglich. Im Lazio und in der Lombardei sind die Bedingungen fĂŒr eine die Erteilung einer Bauamnestie wesentlich rigider als im nationalen Recht.
* Eine Erweiterung um ca. 35 qm ist in folgenden Regionen der Amnestie zugÀnglich: Lombardei (<500 kubikmeter), Friaul-Venezien-Giulia (ausgenommen neue immobiliÀre"Einheiten"), Emilia-Romagna (sofern
konform zu den lokalen Auflagen), Toskana (<100 kubikmeter, mit neuen Einheiten <200 Kubikmeter), und im Lazio (nur interne Ănderungen, dafĂŒr aber mit unbeschrĂ€nkter Erweiterung der NutzflĂ€che);
* Der Neubau von AbrisshÀusern ist in folgenden Regionen der Amnestie zugÀnglich: Lombardei (ohne neue Anbauten in Bezug auf den Altbau), in Friaul-Venezien-Giulia (ohne neue Immobiliareinheiten), in
Emilia-Romagna (sofern zu den lokalen Normen konform), Toskana (< 100 Kubikmeter, mit neuen Einheiten <200 Kubikmeter), und im Lazio (nur interne Ănderungen, dafĂŒr aber mit unbeschrĂ€nkter Erweiterung der
NutzflÀche);
Viele Regionen haben durch die Erlassung von lokalen Normen versucht die negativen Auswirkungen der nationalen Bauamnestie zu minimieren.
Strafzahlungen
Die zusĂ€tzlichen Strafzahlungen fĂŒr die Erteilung einer nachtrĂ€glichen Amnestie und Genehmigung bewegen sich je Region zwischen 0 und 100 Prozent der Kosten zur Erteilung von Baugenehmigungen und 0 und 10
Prozent des Gesetzes der Geldzahlungen zwecks Strafabwendung. (Normierte Geldstrafen).
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1. Daten aus: Corriere della Sera, 12, gennaio 2005,"Processi lunghi, primi in Ue per violazione diritti.
2. Daten von: Rapporto"Ecomafia 2003", von Legambiente;
3. Ein vom WWF aufgedeckter Fall, Internet: http://www.wwf.it/ambiente/dossier/Abusi%20edilizi2003.pdf
4. So geschehen am 31. Oktober 2002 in San Giuliani di Puglia, die Schule war ohne jegliche Genehmigung und unter Missachtung aller BaugrundsÀtze errichtet worden. Unter
http://www.meridianoscuola.it/modules.php?name=News
5. SchÀtzungen und Daten der CRESME, http://www.cresme.com
6. Corriere della Repubblica vom 9 dicembre 2004,
http://www.corriere.it/Primo_Piano/...che/2004/12_Dicembre/08/condono.
7. Daten aus:"Il Sole 24", http://www.ilsole24ore.com/fc?cmd=art
Diese Arbeit wurde mit wertvoller UnterstĂŒtzung von Professor Mag.
Salvatore Troia, UniversitÀt Linz, erstellt.
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