-->... geeicht ist - in der deutschen Steuergesetzgebung steht möglicherweise bei dem, was man"von der Steuer absetzen" kann, ein Systemwechsel bevor: keine Verminderung des zu versteuernden Einkommens durch Abziehen der Ausgaben von den Einnahmen bzw. Einkünften mehr, sondern direkter Abzug eines Teilbetrags (z.B. 20%) vom Einkommensteuer-Betrag (max. bis auf Null, kein Guthaben).
Oder anders ausgedrückt:
Ausgaben, die auch einen subjektiven Bezug (Arbeitnehmer, Einkommensgrenze u.a.) haben, werden abgeschafft (siehe Eigenheimzulage) oder zunächst einmal gekürzt (Entfernungspauschale - Versuchsballon für weiter Kürzungen dieser Art?).
Neu eingeführt dagegen nur noch Ausgaben mit rein objektivem Bezug (hier nur noch Betragsobergrenze).
Das heißt: Einkommenssteigerungen werden weiterhin mit dem jeweiligen Spitzen-(="Grenz"-)Steuersatz belegt, während Ausgaben, wie z.B. für Handwerker-Rechnungen nur noch mit 20% berücksichtigt werden (in Planung, siehe auch den bereits bestehenden, ähnlich gestrickten § 35a EStG für"haushaltsnahe Dienstleistungen").
Hat also jemand mit einem Grenzsteuersatz von 35% Zusatz-Einkünfte von 1.000,- € und eine steuerlich absetzbare Handwerker-Rechnung über einen gleichhohen Betrag, zahlt er jetzt 150,- € drauf.
Weitere Effekte bzw. Gesetzgeber-Motive: Neutralisierung von Mitnahmeeffekten und"Bekämpfung" der Schwarzarbeit.
Gruß bernor
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