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>>Hmm, schaden tut so ein Pass des deutschen Reiches keinem echtem Deutschen etwas.
>>Einer bestimmten Gruppe, naemlich den im Zeitraum ab 21.9.1949 bis incl. 31.12.1954 geborenen Deutschen wuerde ich sogar dringend anraten, sich einen solchen Pass des deutschen Reiches zuzulegen, denn die koennten aus staatsrechtlichen Gruenden ggf. bereits tatsaechlich durch den Rost ins staatenlose gefallen sein, was sie jedoch durch den Erwerb eines solchen Passes heilen koennten.
><font color=#0000FF>Hallo TD,
Hi Fridolin,
zunaechst einmal eine Korrektur zu meinem Vorbeitrag.
Aufgrund der SHAEF-Orders der alliierten Siegermaechte des WKII ist die Bezugnahme u.a. auf die Aenderung des RuStAG vom 15.5.1935 verboten, sodass tatsaechlich die Ur-Version des RuStAG v. 22.7.1913 herangezogen werden muss.
>da würde mich doch zweierlei interessieren:
>1) Was hat es mit den von Dir genannten Daten auf sich, und wieso sollen diese in dieser Hinsicht kritisch sein?
Die kritischen Momente ergeben sich nur fuer die in diesem Zeitraum in den alten Bundeslaendern, exclusive dem Saarland, gekuerten Neu-Staatsbuergern (Neugeborene und Eingebuergerte) aus staats- und voelkerrechtlichen Gruenden.
Es tut mir leid, dass ich die sehr lange und komplexe Begruendung hier und jetzt nicht aufzeigen kann, jedoch wenige"Highlights" wie folgt:
1. Es bestehen keinerlei Zweifel, auch nicht bei den Siegermaechten des WKII, darueber, dass zu keinem Zeitpunkt im Jahre 1945 wie auch danach das deutsche Reich"untergegangen" ist, daher besteht es bis zum heutigen Tage. Dieser Untergang der"debellatio" (bellum lat. Krieg) waere auch ueberhaupt nicht nach dem Geschmack der Kriegssiegermaechte gewesen, weil eine vollstaendige Einverleibung der untergangenen Reichsstaatsgebiete per Annexion als eine nicht zu umgehende Zwangsfolge aus voelkerrechtlichen Gruenden (man kann einen Staat nicht einfach in den Orkus schicken und die dabei entstaatlichten Gebiete, deren Existenz in voelkerrechtlicher Hinsicht nach wie vor gegeben sind, einfach als Vakuum vor sich hin gammeln lassen, selbst wenn alles Leben darin abgetoetet waere) unangenehme Folgeerscheinungen fuer die Annektoren (zumindest fuer die westlichen Kriegssiegermaechte) mit sich gebracht haetten, die diese keinesfalls deshalb wollten, weil es letztendlich ziemlich teuer fuer sie geworden waere, anstatt umgekehrt Gelder aus Kriegsschulden aus den besiegten Gebieten herausziehen zu koennen. Letzteres war halt nur moeglich, insofern der besiegte Staat namens deutsches Reich zumindest vorlaeufig weiterhin existierte.
2. Erst ab dem 21.9.1949 haette am Existenzstatus des deutschen Reiches zwecks Vermeidung der unangenehmen Folgeerscheinungen fuer die Kriegssiegermaechte ueberhaupt etwas gedreht werden koennen, weil exakt an diesem Tag der Staat Bundesrepublik Deutschland in paralleler Existenz zum Staat deutsches Reich per UKAS der trizonesischen Westkriegssiegermaechte rechtsgueltig und rechtswirksam vom Stapel der siegermaechtlichen Bauwerften lief. Der Staat DDR folgte als"BRD-Konkurrenzstaat" auf aehnliche Weise, also ebenfalls parallel zur Existenz des deutschen Reiches, einige Zeit spaeter, jedoch war fuer dessen Bauwerften und den finalen Stapellauf ausschliesslich die Siegermacht der UDSSR zustaendig. Erst nach diesem letzten Ereignis waere das vollstaendige Versenken des deutschen Reiches ohne unangenehme Folgeerscheinungen aus oben Absatz 1 fuer auch nur 1 der Kriegssiegermaechte moeglich gewesen, aber jetzt mochte und wollte"man" diese Aufloesung seitens der Kriegssiegermaechte noch viel weniger, weil andere unangenehme Folgerscheinungen wie oben Absatz 1 die Machtraeume der Kriegssiegerstaaten aus WKII betreten haetten, die ich aber hier und jetzt nicht weiter verfolge.
3. Sowohl der Staat BRD wie auch der Staat DDR warteten bei ihren Stapellaeufen parallel zum Staat deutsches Reich fuer ihre Staatsvoelker mit ihrer
jeweils eigenen Staatsbuergerschaft auf. Fuer jeden Staat muss auch das Element seiner Staatsbuerger klar definiert und gegeben sein, um in staatsrechtlicher Hinsicht ueberhaupt als Staat existent sein zu koennen. Der Staat DDR gab seine Staatsbuergerschaft erst mit seinem Untergang im Verlauf des Jahres 1990 auf, wohingegen der Staat BRD bereits im Verlauf des Jahres 1954 seine eigene Staatsbuergerschaft als solche wieder abschaffte (was aus Sicht der internationalen Staatsdefinitionsgrundlagen sowieso seine eigene Hochbrisanz inhaerent hat), weil man seitens der ex-trizonesischen Kriegssiegermaechte recht schnell die hinter der Staatsbuergerschaft des Staates BRD verborgen lauernden Tuecken und Fallen erkannt hatte.
Bis hierher, lieber Fridolin, siehst Du, was solche internationalen Verflechtungen auch i.S. Staats- und Voelkerrecht mit sich bringen und als Folgen nach sich ziehen, ich fasse mich jetzt aber nur noch kurz, zumindest hege ich dazu die Absicht:-):
4. Beide Staaten, die BRD wie auch die DDR, waren seit ihrem Stapellauf zu keinem Zeitpunkt von den Kriegssiegermaechten dazu autorisiert und legitimiert worden, auch nur das geringste Staeubchen am und im Staatskonstrukt deutsches Reich bewegen zu koennen, die Kriegssiegermaechte haetten das gleiche aus sich selbst heraus auch nicht vermocht, jedoch besassen letztere die Autoritaet und Legitimation dazu, auf die administrative Verwaltung des deutschen Reiches in ihrem Sinne einzuwirken, um auf diesem Wege Aenderungen im Staatskonstrukt deutsches Reich in staats- und voelkerrechtlicher Hinsicht zu bewirken.
5. Beiden Staaten, der BRD wie auch der DDR, war es nun seit ihrem Stapelauf rechtsgueltig und rechtswirksam moeglich, alle ihre staatsbuergerlichen Neuzugaenge wie auch immer oberhalb der deutschen Reichsplattform dergestaltig"abzufischen", sodass diese mit der Reichsplattform nicht in Kontakt gerieten, was in gesamter rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden ist.
Was den Staaten BRD wie auch DDR waehrend ihrer Lifecycles mangels Legitimation wiederum niemals moeglich war, und was keinem Staat mit Ausnahme des deutschen Reiches selbst moeglich war, ist und sein wird, das war/ist/wird das Herausloesen von Staatsangehoerigen des deutschen Reiches (sein), wie auch immer diese zu dieser Staatsbuergerschaft gekommen waren/sind/werden (z.B. die Altbestaende des deutschen Reiches vor dem 21.9.1949 oder auch die infolge rechtsungueltigen/rechtsunwirksamen"Abfischungsverfuegungen" seither auf die Reichsplattform"durchgefallenen" deutschen Staatsbuerger). Eine zweifache deutsche Staatszugehoerigkeit ist hier durchaus denkbar, im Zweifelsfalle jedoch ist das Staats- und Voelkerrecht vorrangig, was bedeutet, dass der Erwerb der Staatsangehoerigkeit der BRD ggf. auch der DDR aus Verfuegungen dieser Staaten selbst heraus rechtsungueltig und rechtsunwirksam waren, dazu haette schon jeder einzelne Staatsbuerger selbst sichbezueglich aktiv werden muessen.
6. Durch Aufgabe seiner eigenen Staatsbuergerschaft des Staates BRD im Verlauf des Jahres 1954 sind alle die im oben genannten Zeitraum"abgefischten" Staatsbuerger sehr wahrscheinlich der Staatenlosigkeit anheim gefallen, weil fuer diese infolge rechtsgueltigen und rechtswirksamen"Abfischens" zuvor die stets unterbaute Reichsplattform nicht (mehr) griff, und auch dem Staat BRD die Legitimation zu einer Aenderung der Reichsplattform ja stets fehlte, um diesen Zustand zu aendern. Neuzugaenge ausserhalb dieses Zeitraumes haben aus voriger Perspektive deshalb mit einer Staatenlosigkeit kein Problem, weil sie entweder Staatsangehoerige des deutschen Reiches waren und geblieben sind, dies ggf. ihnen unbekannter Weise, oder durch rechtsungueltige/rechtsunwirksame"Abfischungsverfuegungen" seitens des Staates BRD auf die Reichsplattform"durchgefallen" sind.
Abschliessend, Fridolin, weise ich jetzt darauf hin, dass meine gesamten obigen Ausfuehrungen durch Deine Fragestellung nur die Zeitperspektive 1945 - 1990 umfasst und nachfolgende Zeitraeume voellig beiseite laesst.
>2) Falls diese Theorie stimmt
Zumindest im nicht feinmaschigsten Rahmen kannst Du von deren Stimmigkeit ausgehen, um jedoch auch dieses Raster wasserfest abzudichten muesste ich allerdings noch wesentlich mehr Zeit zu einer Feinanalyse aufwenden, die ich
z.Zt. leider nicht habe.
>- wieso soll dann eine bestimmte private Gruppe berechtigt sein, das"Deutsche Reich" zu vertreten, Amtshandlungen für dieses vorzunehmen und entsprechende Pässe auszugeben?
Du irrst, Fridolin, von einer"privaten" Gruppe kann ueberhaupt keine Rede sein.
Natuerlich waren die Gruppenmitglieder vor ihrer Ernennung als Staatsfunktionaere des deutschen Reiches"privat", aber nach ihrer Ernennung zu Amtstraegern des deutschen Reiches durch die Kriegssiegermaechte des WK II im Verlauf des Jahres 1985, dieses alles wiederum in voelliger Harmonie und Uebereinstimmung mit den internationalen Rechtsbestimmungen des Staats- und Voelkerrechts, machte die ehemals"privaten" Mitglieder zu Amtsinhabern einer bereits seit langer Zeit existenten Staatsmacht namens deutsches Reich, und aus die Maus. Ganz einfach.
>Warum soll dies nicht auch Bäckermeister Müller in Klein-Kleckersdorf tun können?
Haette Mueller zum richtigen Zeitpunkt zuvor auch noch die richtigen Verbindungen zu den Kriegssiegermaechten gehabt, dann waeren diese ggf. dazu geneigt gewesen, ihn zum Chef des deutschen Reiches zu kroenen, seit 1985 ist fuer Mueller aber dieser Zug fuer diesen Streckenverlauf definitiv abgefahren.
>Danke und Gruß.</font>
Gruss
TD
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