-->Guten Tag nereus,
## Du verweist im gleichen Kontext auf die vielen Fehlalarme. ##
Aus der Sicht der Feuerwehr, ein wenig Theorie und dazu die Praxis, schaut die Sache so aus:
Es gibt eine genehmigte Abbrennzeit von sagen wir drei Wochen. Ob die nun aktuell stimmt weiß ich nicht, das wird aufgrund der Ereignisse im letzten Jahr, oder je nach Laune des zuständigen Senators, ab und zu, neu festgelegt. Die Mannschaften auf den Feuerwachen erfahren das eigentlich nur als Info und können sich ein wenig darauf einstellen, aber nicht viel, denn die Feuerwachen hängen an der langen Leine der Feuerwehr - Leistelle. Die jedoch muss bei Anrufen über 112 sehr viel sensibler mit dieser Zeit umgehen, denn, jetzt die Praxis:
Einer unserer besonders aufmerksamen Bürger, auch Glotzer genannt, sieht über sein Wohngebäude hinweg, in ca.200m Entfernung, eine aufsteigende Rauchfahne, dunkelschwarz. Panik, helle Panik bricht aus. Er ruft die 112 an, schildert seine Beobachtung und wenn es die Zeit des Brennens ist, dann fragt der Beamte am 112er Apparat ein, zweimal nach, ob es sich dabei nicht um ein Feuer in einer Laubenkolonie, beim Verbrennen von Laub, handeln könnte.
„Weiß ich nicht, kann ich nicht sehen, jedenfalls raucht es fürchterlich und riecht auch so merkwürdig, sie müssen schnell kommen“, so der Bürger.
Tja, was soll der Mann am 112er machen? Den Bürger abwimmeln? Es könnte ja auch was sein, denn sehen kann der an seinem 112er selbstredend gar nichts. Also, im Zweifelsfalle, schickt er den in der Nähe gelegenen Löschzug zum Einsatzort, weil ihm die Sache bedenklich vorkommt.
Im Hintergrund läuft auf der Leitstelle immer ein Tonband mit, welches jeden Pieps mitschneidet.
Ein anderer am 112er, der fühlt sich sicher und schickt nicht zu der Adresse und auf einmal stellt sich heraus, es war doch das Tanklager in der Nähe und die Feuerwehr hat nicht schnell genug reagiert. Was dann? Ich nehme an, du weiß was ich meine. Das ist eine kitzlige Sache.
Nun die Theorie und die Praxis zusammen.
Die Feuerwehr, der Löschzug, fährt zum Einsatzort, es ist die Zeit des genehmigten Abbrennens von Grünzeug, und es stellt sich als ein Fehlalarm
„Im guten Glauben“ heraus, so heißt das Ding, dann zieht die Feuerwehr ab und der Laubenpieper kann weitermachen.
Aber, jetzt bitte aufgemerkt, wenn der sein Zeug außerhalb der genehmigten Zeit abbrennt und es kommt zu einem Fehlalarm aufgrund seiner Brennerei, dann wird für ihn der Einsatz der Feuerwehr kostenpflichtig. Nicht gerade viel, aber auch kein Taschengeld, die Kosten für einen Feuerwehreinsatz, für den gesamten Löschzug. Ich müsste bei der Kosteneinziehung nachfragen, was der Bürger aktuell dafür in Berlin bezahlen muss, ich schätze mal so um die 300 Euro werden es wohl sein. Jedoch, bei der desolaten Finanzlage, vielleicht sind es auch schon 600 Euro.
Hinzu kommt, die Rauch- und Geruchsbelästigung ist schon mächtig.
Weiter, nicht oft, aber immer wieder, verfahren einige Unbeteiligte, beim Bemerken von Abrennen von Grünmaterialien nach der bekannten Lebensweisheit:
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es seinem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Und mindestens einen bösen Nachbarn hat jeder Hausbesitzer oder Laubenfuzzi. Oft nicht einen Kleingärtner selbst, sondern einen aus der Anwohnerschaft, einen, der stänkern will. Das alles ist in etwa die Situation hier in Berlin. Wie es andere Bundesländer, oder die eher ländlichen Bereichen regeln, da habe ich keine blassen Schimmer.
bis denne
eisenherz
|