-->Hi Zandow,
Danke fĂŒr den Beitrag. Zu den offenen Fragen, das andere war, wie ich sehe, klar.
>>- Oder sie leihen sich das Fremdgeforderte. Das kann - je nach sozialem Kontext - durchaus zinslos geschehen (muss aber spÀtestens dann verzinst werden, wenn der das Abgabengut Haltende es seinerseits zu seinem Termin schuldig wird - die Urkundenlage ist eindeutig).
>Hierbei meinst Du wahrscheinlich die Keilschrifttafeln, auf denen zunĂ€chst ein Zins nicht zu erkennen ist, und erst nach Verstreichen des RĂŒckzahlungstermins eine VergröĂerung des zu Liefernden verzeichnet ist.
Ja, diese neubabylonischen Tafeln sagen z.B. B schuldet A xy Schekel und ab Monat Z wĂ€chst die Schuldsumme auf z Schekel pro Monat an. Dabei handelt es sich ausschlieĂlich um Silberleihe. In welcher Beziehung GlĂ€ubiger und Schuldner untereinander stehen, ist nicht ersichtlich. Mögliche Deutung: Kinship. Bei reinen Bankierschulden (z.B. ex den privaten Bankiersarchiven wie dem der - jĂŒdischen - Familie Egibi = Jakob) finden wir so etwas nicht.
>> Damit ist der âprivateâ Zins in der Welt, der - zunĂ€chst - ĂŒberhaupt nichts mit âInvestitionenâ oder unternehmerischen âAktivitĂ€tenâ zu tun hat (die âZinsenâ, welche die PalasthĂ€ndler zu entrichten hatten, waren nichts anderes als eine andere Form des âZinnĂâ, also einer an Palast bzw. Tempel zu entrichtenden Abgabe).
>So, und jetzt kann ich nicht mehr folgen. Wir haben also:
>Eine Leihe (das Abgabengut). Bis zum RĂŒckzahlungstermin ist die Leihe zinsfrei (wie auf den Tontafeln zu sehen).
Nicht auf"den" (im Sinne von allen), sondern in einigen wenigen FĂ€llen. Nach Erinnerung sind es bei NiccolĂł/Ungnad ein halbes Dutzend aus mehreren Hundert.
>Erfolgt die RĂŒckzahlung zum Termin nicht, muĂ spĂ€ter MEHR gezahlt werden. Dieses MEHR ist der Zins.
Ja.
>Wie lÀuft das nun ab?
>Der GlĂ€ubiger, steckt wegen des Zahlungsausfalls zum Termin nun selbst in der Klemme und muĂ, um seinen eigenen Verpflichtungen nachkommen zu können, selbst leihen.
Er hat seinerseits Verpflichtungen, die nach Verstreichen des Termins ihn zur zinsbewehrten Leihe zwingen oder, falls er sich nichts leihen kann, seine Schulden ab Termin mit dem ĂŒblichen 20-%-Satz (evtl. mehr, in Mari finden wir 50 und 100 %) anwachsen lassen. Um das (er Schuldner) zu vermeiden, muss er sich an seinen Schuldner halten.
Oder so: A hat bei sich 1000 und muss in 6 Monaten 1000 bezahlen. Bezahlt er nicht, hat er selbst ab dem 6. Monat 20 % p.a. mehr zu zahlen. Bis zum 6. Monat kann er also die 1000 seinerseits verleihen (zinslos wie in den erwÀhnten FÀllen).
Um sich aber dagegen abzusichern, dass sein Schulder zum 6. Monat zahlt, setzt er ab dem 6. Monat seinen Schuldner unter den 20-%-Zins (den er selbst seinerseits ab dem 6. Monat entrichten muss, sofern er dann nicht die 1000, die er zu dem Termin selbst schuldig ist, wieder in HĂ€nden hat).
Er will die 20 % logischerweise nicht selbst bezahlen, also ĂŒberwĂ€lzt er die 20 % auf seinen Schuldner. Zahlt der zum 6. Monat, reicht er die dann geschuldeten 1000 weiter. Zahlt der Schuldner erst 1 Jahr spĂ€ter (plus 20 %), reicht er die zusĂ€tzlichen 20 % weiter. Die 20 %, sofern die Zahlungsverpflichtung dazu seitens seines Schuldners ĂŒberhaupt entsteht, sind fĂŒr den GlĂ€ubiger also nichts anderes als ein"Durchlaufposten".
>ErhĂ€lt er nun spĂ€ter das Verliehene plus das MEHR zurĂŒck, kann er das von ihm Geliehene ebenfalls zurĂŒckzahlen. Bleibt das MEHR ĂŒbrig. Warum?
Das MEHR bleibt nicht ĂŒbrig, sondern wird vom GlĂ€ubiger, der ab dem Termin selbst das MEHR zu zahlen hat, weiter gereicht, da er zum Termin selbst Schuldner und seinerseits zinsverpflichtet ist, sofern er nicht zahlt.
>Was geschieht damit? Warum muĂ der sĂ€umige Schuldner ein MEHR zurĂŒckzahlen, wo doch der GlĂ€ubiger aus der RĂŒckzahlung seine eigene Schuld bezahlen kann und kein MEHR braucht?
Eben. Zahlt der Schuldner, der ein"ĂberbrĂŒckungsdarlehen" (zinsfrei) bekommen hat, zum Termin, an dem der GlĂ€ubiger selbst zahlen muss, entsteht kein MEHR, das der GlĂ€ubiger (zu seinem Termin dann Schuldner) erhalten wĂŒrde. Dann werden die 1000 vom Schuldner an den GlĂ€ubiger und von diesem an seinen GlĂ€ubiger weitergereicht. Bei verzögerter Zahlung das entsprechende MEHR.
Beim GlĂ€ubiger bleibt also nichts"hĂ€ngen". Er macht also mit den bei ihm liegenden 1000 (noch nicht fĂ€llig) bis zur FĂ€lligkeit, die ihn betrifft, kein"GeschĂ€ft". Es ist von diesem Kontext her gesehen höchst wahrscheinlich, dass es so etwas wie ein Darlehen unter Freunden, Bekannten, Verwandten o.Ă€. ist. [In diesem Zusammenhang sei nochmals auf die eranos-Darlehen hinzuweisen, die sich die griechischen Oligarchen gegenseitig einrĂ€umten - ebenfalls zinsfrei; zahlte ein Schuldner aus dem Kreis nicht zurĂŒck, ging er seines Status verlustig bzw. war von allen Ămtern ausgeschlossen; vermutlich hat er sich das Geld dann bei einem"normalen", stets und von Beginn an zinsenden Privatbankier beschafft, um das zu vermeiden].
>>Schon bei dieser Form der âprivatenâ Zinsung sehen wir, was wir bis heute beim âZinsâ sehen: Die entsprechenden Darlehen kann nur aufnehmen, wer seinerseits entweder in einer EigentĂŒmerposition ist (also âSicherheitenâ oder âPfĂ€nderâ anzubieten hat, die âmarktgĂ€ngig, siehe oben, sein mĂŒssen) oder selbst ein GlĂ€ubiger zu einem spĂ€teren Zeitpunkt.
>Das ist soweit klar, nur sehe ich hierin keine ZwangslÀufigkeit der Zinsentstehung.
Richtig, da ist der"private" Zins aber bereits in der Welt. Der GlĂ€ubiger ("at a latter date"), der in einem Jahr 1000 zu erwarten hat, kann sich mit dem Titel ĂŒber 1000 schon heute Geld beschaffen. Logischerweise nicht 1000, sondern weniger, sagen wir 800 (Diskont = 200 = 20 %). In einem Jahr hat er 1000 zurĂŒckzuzahlen. Der Zins" liegt nun bei 25 % (200/800).
Diskont und Zins entfallen logischerweise, wenn der GlĂ€ubiger, der die 1000 zu erwarten hat (egal, was der Zahlgrund sein mag - wie heute oft sogar nur Lohn/Gehalt), einfach wartet, bis die 1000 bei ihm eintreffen. Dadurch, dass er die 1000 erhĂ€lt, ist er nicht gezwungen, sich schon heute weniger als die 1000 zu beschaffen, sich also zu verschulden. [Ist bei der ZB genau dasselbe: Die Bank erhĂ€lt nicht 1000 und muss die plus den Leitsatz bezahlen, sondern sie erhĂ€lt z.B. 980 und muss 1000 an die ZB zurĂŒckreichen = p.a. ca. 2 %].
>> Einen Schuldner âals solchenâ gibt es nicht - es sei denn ein solventer Dritter (solvent = in einer EigentĂŒmer- oder GlĂ€ubigerposition) bĂŒrgt fĂŒr ihn, hat also stellvertretend fĂŒr ihn zu leisten.
>Mir nicht ganz verstÀndlich; aber die Tontafeln zeigen es so (Dritter).
Ja, genau so. A schuldet B und C (Dritter) haftet z.B. mit einem entsprechend bezeichneten GrundstĂŒck als BĂŒrge. Zahlt A nicht, zahlt C (u.U. per Verkauf seines GrundstĂŒcks). Völlig normaler und alltĂ€glicher Vorgang.
>>Nun haben sich diese beiden Formen der BewĂ€ltigung des Abgabenproblems rasch vermischt und es entsteht der âprivateâ Zins zu geschĂ€ftlichen Zwecken. Dabei besteht das âGeschĂ€ftâ eben darin, wiederum ârealeâ GĂŒter zu erstellen bzw. erstellen zu lassen mit denen sich andere ârealeâ GĂŒter auf den sich mehr und mehr entwickelnden âMĂ€rktenâ (sogar Produktenbörsen wie im Babylon des 1. Jt. BC) handeln lassen.
>Hier ist mir der Sprung einfach zu groĂ. Von der ursprĂŒnglichen Zinsentstehung zu, schwupsdiewups, MĂ€rkten. So eben mal ein paar Jahrhunderte ĂŒbersprungen. Konfusion macht sich bei mir breit.
Ja, wie"rasch" rasch ist, kann einstweilen nicht geklĂ€rt werden. Wer die GeschĂ€fte der PalasthĂ€ndler rekonstruiert (umfangreiche Literatur) sieht, dass sie sich - zumal bei zunehmender Entfernung vom Macht- und Abgabenzentrum -"privatisieren". Sie lassen auĂer den"offiziellen" auch eigene GeschĂ€fte"mitlaufen". FĂŒr Assur I (wĂ€re erste HĂ€lfte 2. Jt. BC) sind schon jede Menge"prvater" GeschĂ€ftstĂ€tigkeiten inkl. anonyme Gesellschaften usw. nachgewiesen (Chronologie ist allerdings stark umstritten, s.u.).
Die frĂŒheste ErwĂ€hnung eines SOLL/IST (plus entsprechendem ErfĂŒllungsdruck der"Aufseher") finden wir in den frĂŒhdynastischen UR-III-Piktogrammen (spĂ€tes 4. Jt. BC?), einer verzinslichen Schuld (Umma/Lagash) Ende 3. Jt. BC (Königsinschrift), im 2. Jt. rĂŒckt der Fernhandel immer stĂ€rker in die StĂ€dte (vgl. Rengers"Geldnische" und die Herkunft des Wortes"Markt" (lokal) aus dem"StraĂe" = suk) und im neobabylonischen 1. Jt. ist der Kapitalismus komplett ausgebildet. Die (Neu-)Assyrer (Perser lt. Heinsohn) haben den ganzen Krempel dann wieder refeudalisiert (assyrische Tributdarstellungen sind legendĂ€r). Möglicherweise wird die ganze Mesopot-Geschichte dupliziert (warum immer"Alt-" und"Neu-"?) und das Ganze schrumpft auf einen recht kurzen Zeitraum zusammen, wenn wir die Duplizierung streichen. Dann wĂ€re das in ein bis drei Jahrhunderten gelaufen.
Wie dies in dem berĂŒhmten Aufsatz (Titel gerade nicht prĂ€sent, aber schon mal hier diskutiert) von Keith Hopkins (?) fĂŒr Rom nachgewiesen wurde: Kaum ist das Abgabenzins-(Tribut)-System installiert --->"explosionsartige" Ausweitung von Handel und Wandel im Imperium.
>> Auf der ursprĂŒnglichen EinbahnstraĂe (âErsatzgĂŒterâ zur Habhaftwerdung des Abgabengutes zu produzieren)...
>ZunÀchst der Fernhandel.
Ja, als Handel mit"Geld" bzw. Geld-Derivaten (Schuldtitel). Die Ur-III-Aufseher, die unter SOLL lagen, standen aber unter direktem Beschaffungszwang des wichtigsten Natural-Abgabengutes (Gerste) und haben sich das ZUG um ZUG nicht mit Gerste beschaffen können. Sie mussten zu anderen Naturalien greifen, falls sie diese auf den ihnen"anvertrauten" Latifundien auftreiben konnten (Wolle? Datteln?).
>>... entwickelt sich eine gĂ€nzlich neue Schicht, nĂ€mlich die des âBanquiersâ (zunĂ€chst noch Wucherers), der das nunmehr standardisierte Abgabengut âGeldâ auch zu Zwecken verleiht, damit es sich jene, die es sich leihen, in geschĂ€ftliche AktivitĂ€ten (dieses zum zeitlich spĂ€teren Vollzug der Produktion ârealerâ GĂŒter) verwandeln können. Somit entsteht logischerweise ein âGegenverkehrâ.
>Welcher wiederum auf die Erlangung des Abgabegutes (jetzt Geld) gerichtet ist.
Ja.
>>Der dabei vereinbarte âprivateâ Zinssatz kann natĂŒrlich noch nicht zu irgendetwas verwendet werden (also etwa zur Verteilung bereits erstellter GĂŒter), da der Zins selbst ĂŒberhaupt noch nicht in Form von gezahlten Zinsen an den GlĂ€ubiger gelangt sein kann.
>Ja und wo ist er dann geblieben?
Bei den Banquiers (siehe Egibi) die gezahlten Zinsen bei diesen. Aber wie kam der Egibi-Schuldner an das Geld (Zinsen), wenn nicht ĂŒber MĂ€rkte, auf denen er mit Hilfe von Waren/Leistungen das Geld"erjagen" konnte?
>Und wenn er nicht in Form von gezahlten Zinsen auftritt, warum ist er dann ĂŒberhaupt da; wird verlangt?
Der Zinssatz wird verlangt, sobald (jetzt Geldwirtschaft) jemand (zumeist eine"Gemeinschaft") Geld als Abgabe zu leisten hatte, aber nicht darĂŒber verfĂŒgte. Der Abgabengut-Halter konnte wuchern (usura). Klengel bringt ein gutes Beispiel fĂŒr einen solchen Wucherer (Balam..., Name gerade nicht prĂ€sent).
>> Zinssatz und Zins werden immer wieder verwechselt. Der Zinssatz erzwingt ĂŒberhaupt erst den Zins (wie der Steuersatz die Steuer). Die Leistung des Zinses an den GlĂ€ubiger wiederum setzt voraus, dass der Zinszahler den Zins mit letztlich der Erstellung eines ârealenâ Gutes bzw. dessen Verwandlung in âGeldâ auf realwirtschaftlichen MĂ€rkten erwirtschaften konnte.
>Eine zwingende Notwendigkeit zur Entstehung oder Forderung eines Zinssatzes, der den gezahlten Zins dann erzwingt, kann ich nicht erkennen.
Das sieht der Schuldner anders. Er ist in der Zwangslage. Denn er hat die Sanktion zu fĂŒrchten, sofern wir von der Erst-Schuld (= Abgabenleistung) ausgehen. Abgabenforderungen ohne Sanktionsandrohung bei Nichtleistung sind nicht zu definieren. Also kommt das Angebot, sich zu ĂŒberhaupt gegen eine weitere Leistung zu verschulden (hier"Privaten" gegenĂŒber), von ihm. Dabei wĂ€gt der Schuldner ab, ob Sanktionserleidung oder Zusatzverschuldung.
Der Erst-GlĂ€ubiger kann sich nur mittels eines Machtmittels in diese Position des GlĂ€ubigers hieven (Abgabenforderung). Sobald wir Erst-GlĂ€ubiger (ex nihilo - also ganz und gar unkontraktlich) haben, stellen sich Schuldner und dann ĂŒber kurz oder lang Ăberschuldete von selber ein (vgl. den Starter agrarian usury und die regelmĂ€Ăigen"Erlassjahre" = clean slates, hier lang und breit diskutiert).
>>Dass dabei ein Schuldtitel seinerseits zwischenzeitlich diskontiert werden und so vor FĂ€lligkeit in âGeldâ verwandelt werden kann [Achtung: Der Wechsel verzinst sich nicht, nur der diskontierte Wechsel!], mit dessen Hilfe zeitlich vorgezogene Kaufschulden beglichen werden können ohne dass der Titel-Schuldner bereits seinerseits âRealesâ und demnach zur Verteilung Mögliches erstellt hat, bedeutet nur, dass nunmehr ein zusĂ€tzlicher KĂ€ufer (Kaufkontrakt-Williger) erscheint und damit der Preis der infrage kommenden und bereits ârealâ existenten Ware (und damit das âPreisniveauâ) tendenziell in die Höhe getrieben wird. Entsprechend senkt die ârealeâ Produktion des Letztschuldners aus dem Schuldtitel, die dann zusĂ€tzlich am Markt erscheint, Preise und Preisniveau entsprechend.
>MuĂ mich wohl noch mal in den Wechsel vertiefen.
Habe eine groĂe Sammlung davon. Alle lautend auf die geschuldete Summe und fertig. Kein Diskont, kein"Zins". Und erhalten geblieben, weil geplatzt.
>>Der Zins (ex âprivatâ vereinbartem Zinssatz aus einer entsprechenden monetĂ€ren Verschuldung) kann also das ârealeâ und zur Verteilung anstehende Produkt, das zur ErfĂŒllung des Schuld- und Zinskontraktes ĂŒber MĂ€rkte in Form von dafĂŒr zu erhaltendem âGeldâ laufen muss, immer nur auf der Zeitachse verschieben.
>Jetzt hört's bei mir ganz auf.
Die geforderte ungleich der produzierten Leistung. Hier ging's um das"real" Erbrachte, also das Produzierte und dessen Verteilung. Durch das zeitliche Vorziehen der geforderten Leistung, kann frĂŒher mehr produziert werden, z.B. jemand hĂ€lt Titel ĂŒber 1000, Termin 2010. Also mĂŒsste 2010 eine Leistung erbracht werden (via Markt), die dort dann die 1000 abholt. Titel erledigt.
Der Titelhalter kann aus den 1000/2010 aber auch eine"Kaufkraft" (KontrakterfĂŒllungsmittel) 800/2006 machen (Bank diskontiert, Notenbank rediskontiert, Bar-Kaufkraft erscheint aus dem Nichts). Nun fragt er mit den 800 nach. Entweder es kann Leistung/Produktion fĂŒr 800 jetzt erbracht werden, dann kann er dies kontrahieren, zahlt und die 800 gehen wieder via Bank/ZB zurĂŒck ins Nirwana. Oder die 800 gehen auf den Markt, auf dem kein"reales", da schon erstelltes, Angebot zum gleichen Preis aufzutreiben ist. Dann gehen die 800 in einen steigenden Preis (anteilig).
Alle Titel mit spĂ€terer FĂ€lligkeit als sofort sind daher (wir hatten des schon mal) potentielle Kaufkraft, da der Titelhalter sie diskontieren kann (weshalb die ZBs immer auf den"Geldmantel", Klartext maximal M3 starren und jaulen, wenn der"Geldmantel" - fiktiv! - als zu"groĂ" geschneidert erscheint; es kann aber auch garnichts bedeuten: Alle Titel in M3 werden - undiskontiert - zum Termin, der draufsteht bedient oder eben - heute die Regel - prolongiert).
SpĂ€tere Titel könnten nur als"Kaufkraft" (= KontrakterfĂŒllungsmittel, sie selbst sind ja keine!) erscheinen, wenn sich in Höhe dieser in die Gegenwart geholten Kaufkraft andere zusĂ€tzlich verschulden. Denn wie sonst könnten sie (in der Gesamtheit) via Banken/ZB an"Geld kommen"? Die zusĂ€tzliche Verschuldung (Nachschuldner-Problem) entspricht entweder dem, was zum Termin als Zinsen zu leisten ist und sie trifft auch genau beim Vorschuldner ein (Summe plus von ihm zu leistenden Zinsen) ein. Dann der"normale" Kettenbrief.
Oder sie trifft bei einem anderen ein. Dann entweder (er hat bereits"reale" Leistung im Angebot) preisneutral. Aber jener, bei dem sie eintreffen mĂŒsste, hat ein Problem (bis hin zu Preissenkungen als"Kaufkraftanlockung" oder gar bis zum Bankrott). Oder sie trifft bei einem ein, der weder Sofort-KapazitĂ€t (zusĂ€tzliche Schichten, Neueinstellungen, unmittelbare Fertigung) bieten kann noch etwas"real" Produziertes auf Lager hat, dann geht's entweder gar nicht oder eben in die Preise.
>Wenn der Abgabetermin fest steht (und das tut er ja wohl), dann kann es nur eine Leistung (Abgabe zum Termin) geben oder nicht.
Ja.
>Erfolgt die Leistung, ist alles klar und kein Zins nötig.
Ja, es gibt nur den Abgabenzins (Steuerzins).
>Erfolgt die Leistung nicht, so muĂ spĂ€ter MEHR geliefert (gröĂere Abgabe) werden.
Ja, es begann mit den berĂŒhmten 33,3 %.
<Wie dieses MEHR nun in die Privatwirtschaft wandert, kann ich nicht erkennen.
Nicht in die Privatwirtschaft. Es kann aber, sofern tatsĂ€chlich geleistet (nicht die Regel, vgl. nochmals agrarian usury) in die Redistributionsmasse der Macht flieĂen, die damit die Untertanen besser versorgt und ruhig stellt oder fĂŒr Macht-Erweiterungen nach auĂen genutzt werden.
Das Wichtigste bei den frĂŒhen Kriegen (Naher Osten ĂŒber Griechenland und Rom) war das Fourage-Problem. Hannibal scheiterte daran, dass er zu wenig Maultiere hatte, um von Cannae, dann Capua nach Rom vorzustoĂen. Die Maya (Abgabenwirtschaft) konnten nur Nah-Kriege fĂŒhren (sehr schön dazu Jared Diamond), daher eine Tempel-Stadt (Machtareal) fast schon in Sichtweite neben der anderen:
"Viele Maya-Königreiche hatten eine Bevölkerung von nur 25.000 bis 50.000 Menschen, und mehr als eine halbe Million waren es nirgendwo; alle Bewohner lebten in einem Umkreis von zwei bis drei TagesmÀrschen um den Königspalast."
Die Inka kamen da besser voran (Lamas, exzellentes StraĂennetz). In Mesopot haben wir einen Mix: Kleinreiche mal nĂ€her, mal weiter, bis dann"Imperien" möglich wurden (Rad!). Roms StraĂennetz: berĂŒhmt, one way = Legionen, Retoure = Tribute). Die Griechen hatten das Meer, usw.
>>WĂŒrden alle bestehenden Schuldkontrakte genau zu den ursprĂŒnglich vereinbarten Terminen erfĂŒllt, könnten dies die Schuldner nur mit Hilfe von am Markt gegen ârealâ erstellte und am Markt gegen Geld ârealisierteâ Produkte leisten.
>Das ist klar.
>Bei ErfĂŒllung aller Schuldkontrakte zum Termin ist aber kein Zins notwendig.
Ja.
>Resultiert der Zins nun aus der NichterfĂŒllung zum Termin???
Ja. Beginnt bei Abgabenschulden. Ist der Zinssatz (im 33,3-%-Fall bereits eine Sanktion) in der Welt, wird der Unter-SOLL-Schuldner versuchen, beim Ăber-SOLL-Schuldner die geforderte Naturalie (spĂ€ter"Geld") zu beschaffen. Der GlĂ€ubiger hat jetzt einen Titel ("Lieferung nĂ€chstes Jahr").
Diesen Titel kann er diskontieren, um zum nĂ€chsten (seinem!) Abgabentermin (z. B. JahreshĂ€lfte, im europĂ€ischen Feudalismus gab's pro Jahr in der Regel vier Abgabentermine, vgl. a. die ausfĂŒhrlichen Darstellungen zu"Rent Days" in der englischen Literatur bzw. Lexika) sich seinerseits bei wieder einem anderen"liquide" zu machen.
Der erste Zinssatz ergibt sich aus der nicht erfĂŒllten Abgabenschuld,"von oben" festgelegt. Daraus entsteht Hochbuchen der Schuld.
Der zweite Zinssatz ergibt sich aus dem Diskont, den ein Abgabengut-GlÀubiger (nÀchstes Jahr kann er kassieren) mit Hilfe des entsprechenden Titels anbieten kann, um innerhalb der Laufzeit des Titels eine Schuld zu begleichen, die auf ihn wÀhrend der Laufzeit (z.B. nÀchstes Halbjahr musst du leisten, bringst aber nicht das SOLL) zukommt.
Auf heute ĂŒbertragen: Staat bucht die Steuerschulden entsprechend der Staatsverschuldung hoch. Aus der Staatsverschuldung halten private GlĂ€ubiger entsprechende Titel. Entsprechende GlĂ€ubiger haben jetzt vor Ablauf ihrer Titel Schulden zu bedienen (woher und wie entstanden spielt keine Rolle, können auch in der Zwischenzeit eingefĂŒhrte neue oder zusĂ€tzliche Steuerschulden sein).
Der GlĂ€ubiger (Bedienung 2010) ist vor 2010 zum Schuldner geworden. Er trennt sich vom Titel per Diskont (= kriegt zwar frĂŒher, z.B. 2006, aber weniger als er bis 2010 einschlieĂlich insgesamt kassieren wĂŒrde).
Die Summe, die er 2006 kriegt, liegt logischerweise unter der Summe, die er bis einschlieĂlich 2010 (oder 2010 in einer Summe, z.B. beim"Zero") kassieren wĂŒrde (der Zerobond"wĂ€chst" ja langsam auf die 100 % zu und liegt 2006 vielleicht erst bei 80%). Gerechnet auf die 80 hinauf auf 100 (mehr gibt's nicht) hĂ€tten wir 2006/2010 von 80 aus gerechnet eine"Zinssatz" von 25 % total (Summa 20), den man natĂŒrlich dann p.a., p.m. p.d. usw. runterbrechen kann.
Ohne spĂ€tere Forderung (zum spĂ€teren Termin liquide) also niemals eine frĂŒhere (sofort liquide). Oder nochmals:
Schuldner kann nur werden, der selbst GlÀubiger ist.
Der Ursprung aller spĂ€teren Forderungen wiederum ergibt sich aus dem Macht- und Abgabenmonopol ("irgendwann mĂŒssen doch die Steuerzahler, die 'spĂ€teren Generationen', die Staatsschulden bezahlen" - falls nicht, dann eben der Staatsbankrott, der zeitgleich eine auf Höhe der Bankrottsumme lautende"Abschreibung","Enteignung" oder so der StaatsglĂ€ubiger bedeutet).
>> [Nicht diskontierter Wechsel fĂ€llig = in Höhe der Wechselsumme muss gezahlt werden, ganz ohne âZinsâ].
>>Können sie das nicht (und um genau diese Einwerbung des geschuldeten Geldes am RealgĂŒter-Markt gehtâs im âKapitalismusâ), kann der Schuldkontrakt nicht erfĂŒllt werden und der GlĂ€ubiger hat seine Forderung auszubuchen - es sei denn, er kann sich an âSicherheitenâ schadlos halten.
>Immernoch keine Notwendigkeit zum Zins zu erkennen.
Richtig, weil es in diesem Fall um private Kontrakte geht. Der Schuldner kann auch in sein Eigentum (Immobilie, Familie, Habe, an sich selbst als"Schuldknecht" usw.) vollstrecken lassen. Er wĂ€gt also ab, siehe oben. Allerdings: Je mehr er sich von seinen Sicherheiten (Subsistenzland z.B.) bereits getrennt hat, desto mehr wird er gezwungen sein (oder sich gezwungen fĂŒhlen), den Weg ĂŒber den eben beschriebenen Diskont zu wĂ€hlen. Wer keine zukĂŒnftigen LiquiditĂ€ten mehr zu erwarten hat, ist ein fĂŒr alle Mal am Ende. Er geht physisch unter.
>>[Die âgegensteuerndeâ Konjunkturpolitik des Staates, die bei massiv auftretender Gefahr von insgesamt hohen Forderungen einsetzt, bedeutet letztlich nichts anderes als den Ersatz des fĂŒr diesen Ablauf erforderlichen Nachschuldners durch die öffentliche Hand, die sich ihrerseits als Nachschuldner fingiert = zeitliche spĂ€tere Steuerforderungen diskontiert...
>Was heiĂt eigentlich 'diskontiert' (Diskont)? Vorziehen?
Oben beschrieben.
>>... und an die Zeichner von Staatsanleihen abtritt, wobei die dafĂŒr erforderliche LiquiditĂ€t durch das Einreichen bereits existenter Titel bei den Zentralbanken via Banken abgeholt werden kann].
>>Dreh- und Angelpunkt des ganzen âSystemsâ ist und bleibt die ârealeâ SphĂ€re. Diese hat durch den Marktmechanismus einen Preispuffer: WĂŒrden z.B. alle existierenden Titel aus ihren Laufzeiten âgewecktâ und via Diskontierung durch die Titelhalter in sofortige FĂ€lligkeit verwandelt [aus z.B. allen Wechseln wĂŒrde âBargeldâ], so dass realwirtschaftliche Kaufkontrakte sofort abgeschlossen und erfĂŒllt werden könnten, wĂŒrden die zur ErfĂŒllung der Kaufkontrakte seitens der VerkĂ€ufer (Warenhalter) abzugebenden, weil bei ihnen sofort lieferbaren ârealenâ GĂŒter nicht mehr oder weniger, sondern eben teurer.
>Totale Verwirrung bei mir. Und die Woche fÀngt erst an.
Hoffe doch, dass es nach dem KlÀrungsversuch eine schöne (mit zusÀtzlich gewonnenen Erkenntnissen) wird.
Herzlichen GruĂ!
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